Wie sieht es eigentlich derzeit mit der Nachfrage auf dem Immobilienmarkt aus?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf werfen einen Blick auf die aktuelle Nachfragesituation am Immobilienmarkt .
Im neuesten Teil unserer Podcast-Serie „Die Immobilienflüsterer“ geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.
Hören Sie die aktuelle Folge entweder im Podcastportal Anchor.fm oder bei Spotify.

Großes Haus gegen kleine Wohnung – Was wird aus den Möbeln?

Ihr Einfamilienhaus ist Ihnen im Alter zu groß geworden und Sie haben sich entschieden, in eine kleinere Seniorenwohnung umzuziehen. Die meisten Möbel werden Sie leider nicht mitnehmen können. Und Ihre Kinder oder Enkelkinder winken nur ab, wenn Sie fragen: „Kannst du nicht meine schöne alte Fernsehcouch gebrauchen?“ Doch der Gedanke, einfach alles von einer Entrümpelungsfirma abtransportieren zu überlassen, widerstrebt Ihnen. Was können Sie stattdessen tun? Wir nennen Ihnen vier Möglichkeiten.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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An Möbeln, die Sie vielleicht Jahrzehnte lang ständig um sich hatten, hängen viele Erinnerungen. Traurig genug, dass Sie sich selbst nun von all den treuen, hölzernen Begleitern verabschieden müssen. Da kann es immerhin ein Trost sein, wenn Sie mit dem Verkauf noch etwas Geld verdienen. Oder wenn Sie wenigstens wissen: andere Menschen werden noch Freude an diesen Möbeln haben oder können sie wirklich gut gebrauchen.

#1 Möbel verkaufen: bringt Geld aber kostet Zeit

Zuerst denken Sie natürlich über die Juwelen in Ihrer Möbelsammlung nach: Antiquitäten, Designer-Möbel oder besondere Liebhaberstücke. Diese werden Sie entweder doch behalten und mitnehmen wollen, oder Sie versuchen bei einem Antiquitätenhändler, einen anständigen Preis dafür zu bekommen. Allerdings ist das nicht ganz einfach, denn Händler werden höchstwahrscheinlich immer versuchen, Sie so weit wie möglich herunterzuhandeln.

Wenn Sie Ihre Möbel online verkaufen, könnten Sie mehr Glück haben. Aber auch hier ist es nicht unbedingt einfach, den richtigen Käufer zu finden – gerade, wenn es um etwas hochpreisigere und ausgefallenere Stücke geht. Worauf es ankommt ist, dass Interessenten das jeweils angebotene Objekt auf den Fotos gut erkennen können. Eine gute Beleuchtung (Tageslicht) und idealerweise ein neutraler Hintergrund sind empfehlenswert. Eventuelle Mängel sollten durch ein Detailfoto verdeutlicht und auch in der Beschreibung erwähnt werden. Die Erstellung von lauter einzelnen Kleinanzeigen kostet also schon einiges an Zeit. Der verlockende Gedanke, Zeit zu sparen, indem Sie einfach alle Möbel als Paket anbieten, verspricht allerdings wenig Erfolg, da die meisten Interessenten eher auf der Suche nach bestimmten Einzelstücken sind.

#2 Den Käufern Ihrer Immobilie die Möbel überlassen

Eine weitere praktische Lösung ist: Sie könnten mit den Käufern Ihrer Immobilie im Kaufvertrag vereinbaren, dass sie das Haus möbliert übernehmen. Die Käufer können dann selbst entscheiden, ob sie die Einrichtung komplett von Ihnen übernehmen oder ob sie den Teil, den sie nicht behalten wollen, auf eigene Kosten entsorgen. Wenn Sie keinen Stress mit der Entsorgung haben wollen – und vielleicht auch, wenn manche Einrichtungsgegenstände extra passend für die Immobilie angefertigt wurden und nur dort so richtig Sinn ergeben, dann sprechen Sie diesen Vorschlag doch einfach mal Ihren Käufern gegenüber an.

#3 Entsorgung und Umzug in einem Aufwasch

Viele Umzugsunternehmen bieten ihren Kunden an, gleichzeitig mit dem Umzug auch die Entrümpelung der leergezogenen Immobilie zu übernehmen. Wenn Sie also einen Kostenvoranschlag für Ihren Umzug einholen, können Sie auch gleich fragen, ob das Unternehmen am Umzugstermin auch noch die Entsorgung Ihrer alten Möbel übernehmen kann und was dieser Service kosten würde. Dann haben Sie zwar kein Geld mit Ihren Möbeln verdient, sondern müssen im Gegenteil für die Entsorgung bezahlen, und der Preis dürfte auch nicht wesentlich günstiger sein als bei einer separat beauftragten Entrümpelung. Der große Vorteil ist jedoch, dass alles an einem Tag über die Bühne geht. So entsteht für Sie am wenigsten Arbeit. Allerdings haben Sie auch keinerlei Einfluss darauf, ob es für ihre einst geliebten Möbel noch ein „zweites Leben“ an der Seite anderer Menschen geben wird.

 

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und fragen sich, was aus Ihren Möbeln werden soll? Wir beraten sie gerne und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

 

https://www.test.de/test-warnt-Umzug-viel-teurer-4260361-0/

https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsaufl%C3%B6sung

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

Foto: © Fizkes / Depositphoto

Immobilie barrierefrei umbauen – oder doch lieber umziehen?

Wollen Sie auch im Alter noch weiterhin selbstbestimmt im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben? Dann kommen Sie am Thema altersgerechtes Wohnen nicht vorbei. Doch wann lohnen sich der Aufwand und die Kosten für einen barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie – und wann ist ein Umzug die bessere Alternative?

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nicht weit. Kontaktieren Sie uns!

 

Viele kennen das Problem oder haben bereits die ersten Erfahrungen damit gemacht. Die Sehkraft lässt nach, das Gehen fällt aus Krankheitsgründen immer schwerer oder ist ohne Gehhilfe schon gar nicht mehr möglich. Mit dem Auftreten solcher Einschränkungen im Alter wird die Frage, ob die jeweilige Wohnsituation noch zu einem passt, immer dringlicher. Eigentümer überlegen dann häufig, ob sie nicht ihre eigene Immobilie barrierefrei umbauen können, um sich das gewohnte und lieb gewordene Wohnumfeld trotz Altersgebrechen zu erhalten.

Die finanzielle Aufwendung

Lassen Sie sich unbedingt von einem Experten beraten, um den barrierefreien Umbau bedarfs- und sachgerecht zu planen und den voraussichtlichen Kostenaufwand abschätzen zu können. Denn, wie Sie sich vorstellen können, fallen die Kosten für jede Immobilie unterschiedlich aus. In manchen Fällen bringen schon relativ kleine Umbauten eine große Erleichterung für Sie. Oft werden Sie aber auch zu dem Schluss kommen, dass das barrierefreie Nachrüsten des Wohngebäudes teurer wird als der Erwerb einer (vielleicht etwas kleineren) Seniorenwohnung, die bereits altersgerecht gebaut wurde. Wer trotzdem barrierefrei umbauen möchte, muss unter Umständen damit rechnen, die anfallenden Kosten nur durch Aufnahme eines hohen Kredits stemmen zu können.

Fragen zum Umbau klären – und dann entscheiden

Zuerst gilt es herauszufinden, wie umfangreich das Wohngebäude nachgerüstet werden muss und ob sich das für Sie am Ende lohnt. Dazu holen Sie sich am besten einen Makler oder eine Maklerin mit ins Boot. Als Immobilienprofi verfügt er oder sie über sehr viel Erfahrung und Sachkenntnis, um Sie bei der Entscheidung für oder gegen einen barrierefreien Umbau fundiert zu beraten – oder Ihnen geeignete Experten zu vermitteln, wenn es um konkrete bauliche Details geht. Natürlich hängt vieles vom Zustand und der Beschaffenheit Ihrer Immobilie und vom Umfang der notwendigen Veränderungen ab. Gibt es viele Treppen und Stufen, sind die Räume zu klein, sind tragende Wände betroffen, wie viele Durchgänge müssen verbreitert werden? Falls sich dann herausstellt, dass es einfacher und kostengünstiger ist, die Immobilie zu verkaufen und in eine altersgerechte Wohnung umzuziehen, unterstützt Ihr Immobilienmakler Sie sowohl beim Verkauf als auch bei der Suche nach einem neuen Zuhause, wo Sie sich auch im hohen Alter, so gut es geht, wohlfühlen können.

Anforderungen eines barrierefreien Wohngebäudes

Wichtig zu wissen ist auch, dass ein altersgerechter Umbau an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Diese Vorgaben sind in der DIN 18040-2 festgeschrieben und gelten für die barrierefreie Gestaltung von Wohngebäuden. Von der Bewegungsfläche in Räumen und Verkehrsflächen bis hin zur Mindesttiefe der Ausstattung sowie der Mindestbreite von Türen und Durchgängen ist in dieser Norm alles haarklein geregelt. Wichtige Maßnahmen sind z.B. der Einbau von unterfahrbaren Möbeln in Küche und Bad, damit auch ein Rollstuhlfahrer gut an das Waschbecken oder die Küchenarbeitsplatte herankommt. Sie merken also, dass ein altersgerechter bzw. barrierefreier Umbau nicht gerade unkompliziert ist.

Haben Sie Fragen zum barrierefreien Umbau Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-(159)/?wt_cc1=wohnen&wt_cc2=pri|bestandimmobilie&wt_mc=6918175651_213337444717&wt_kw=b_6918175651_%2Bbarrierefrei%20%2Bkfw&wt_cc3=6918175651_kwd-357644252097_213337444717

https://www.pflege-durch-angehoerige.de/so-nutzen-sie-alle-zuschuesse-fuer-einen-behindertengerechten-badumbau-optimal-aus/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Pikselstock/Depositphotos.com

 

 

360°-Rundgang: Mit Online-Besichtigungen schneller zum Verkaufsabschluss

Eine Hausbesichtigung ist für den Immobilienverkauf unverzichtbar. Doch heutzutage muss nicht mehr jeder Interessent unbedingt bei einem Vor-Ort-Termin herumgeführt werden. Zunächst können potenzielle Käufer ihre Wunschimmobilie bequem vom Laptop oder Smartphone aus besichtigen. Ein 360°-Rundgang kann Eigentümern nachweislich dabei helfen, Ihre Immobilie schneller und zu einem besseren Preis zu verkaufen.

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Wer seine Immobilie heute erfolgreich an den Käufer bringen möchte, muss mit der Zeit gehen. Mit dem virtuellen Rundgang durch die Räumlichkeiten Ihrer Immobilie sparen sowohl Kaufinteressenten als auch Verkäufer eine Menge Zeit, da die Besichtigung auch ohne Termin und Anfahrt zum Objekt erfolgen kann.

Vorteile für den Verkäufer

Kaufinteressenten können sich die Immobilie zu jeder Tageszeit immer wieder ansehen und erhalten einen realitätsgetreuen Einblick in die Räumlichkeiten. Somit bekommt der Verkäufer weniger Nachfragen, da sich die Käufer diese ganz leicht selbst beantworten können. Ein nervenaufreibender Besichtigungstourismus wird vermieden, denn nach einem Online-Rundgang treten in der Regel nur noch echte Kaufinteressenten an den Verkäufer heran. Andere hingegen merken bereits am Bildschirm, dass die Immobilie nicht für sie infrage kommt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass mit Hilfe der Software auch das Nutzerverhalten der Interessenten während eines 360°-Rundgangs registriert und ausgewertet werden kann (mehr dazu weiter unten).

Was muss beachtet werden?

Ein virtueller Rundgang weist viele Vorteile auf, allerdings ist die Erstellung für den Laien nicht gerade unkompliziert. Wer die bestmögliche und effizienteste Vermarktung seiner Immobilie zum Ziel hat, sollte auf professionelle Hilfe nicht verzichten. Nur eine gut gemachte und auf dieses Ziel angepasste 360°-Tour hinterlässt beim Käufer einen bleibenden Eindruck. Eine mit Google Street View erstellte Animation, die lediglich das Äußere der Immobilie erfasst, können Sie sich dagegen sparen – auf dieses Werkzeug können Interessenten im Zweifelsfall auch selbst zurückgreifen.

Warum sollte ein Immobilienprofi die 360°-Tour erstellen?

360°-Rundgänge gehören inzwischen bei vielen Maklerinnen und Maklern zu den angebotenen Serviceleistungen. Die Immobilienprofis wissen genau, wie ein optimaler Dreh mit der 360°-Kamera geplant und konzipiert werden muss, und bringen natürlich auch das nötige Equipment mit. Aber das Shooting allein reicht nicht aus. Die Bilder werden anschließend mit einer Postproduktions-Software nachbearbeitet. Makler bieten zum einen das technische Knowhow dafür, zum anderen verhelfen sie Ihrer Immobilie auch zu einer höheren Reichweite im Vermarktungsprozess. Vor allem aber nutzen sie 360°-Touren nicht nur, um Immobilien beeindruckend und zeitgemäß zu präsentieren, sondern sie registrieren auch, wie intensiv sich die einzelnen Interessenten mit der Immobilie beschäftigen und wie lange sie sich während ihres virtuellen Rundgangs in einzelnen Räumen aufhalten. Daraus lassen sich Rückschlüsse auf die Seriösität der Interessenten ziehen, aber auch auf Probleme am Objekt, die vielleicht einer Kaufentscheidung im Wege stehen. Somit stellt die 360°-Besichtigung ein wichtiges Werkzeug für die Vorauswahl von Interessenten und auch für die Vorbereitung von Verkaufsgesprächen dar. Nur durch das Hinzuziehen eines Immobilienprofis können Verkäufer das Potenzial dieses Werkzeugs für einen erfolgreichen Verkauf ihrer Immobilie wirklich sinnvoll nutzen.

 

Haben Sie Fragen zum Thema 360°-Besichtigung oder benötigen Sie Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen ihnen gerne.

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/360-Grad-Video

https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/wohnungsbesichtigungen-zu-corona-zeiten-was-ist-erlaubt,S1zfbhy

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

© Foto: sorokopud/Depositphoto.com

 

 

 

 

Wie Drohnen die Immobilienvermarktung erleichtern können

In den letzten Jahren haben sich die Einsatzgebiete von Drohnen zunehmend verändert. Zunächst nur unter Hobbyfotografen beliebt, machte die Drohne schnell ihren Weg in die Immobilienbranche. Dort eröffnete sie neue Möglichkeiten zur Immobilienvermarktung. Hochauflösende Aufnahmen aus der Vogelperspektive, die das gesamte Grundstück erfassen, sind dabei nur der Anfang.

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Noch vor einigen Jahren hätten Immobilienprofis für Luftaufnahmen von Grundstücken einen Helikopter gebraucht. Ein Aufwand, der sich nur bei teuren Luxusimmobilien gelohnt hätte. Heute ist dies um einiges einfacher. Mit der Hilfe von Drohnen lassen sich Luftaufnahmen in hoher Auflösung mit wenig Aufwand erstellen.

Der Mehrwert für den Immobilienprofi liegt dabei nicht allein darin, dass Immobilienfotos und Videos durch ihre atemberaubende Perspektive zweifellos viele Interessenten in Erstaunen versetzen. Luftaufnahmen haben auch noch einen ganz pragmatischen Vorteil: sie bieten einen kompletten Überblick über das gesamte Grundstück oder ganze Gebäudekomplexe. Dabei geben sie wichtige Details wie den Grundriss, die Lage der Zufahrtswege, den Baumbestand und die Nachbarbebauungen preis. Außerdem bringen Drohnen auch die Vorzüge der Umgebung der jeweiligen Immobilie zur Geltung.

Perfekte Innenaufnahmen dank Drohne

Aber nicht nur für Außenaufnahmen sind Drohnen wichtige kleine Helferlein. Auch bei Innenaufnahmen sind sie von Nutzen. Sie erlauben zum Beispiel Kamerafahrten, bei denen die Räume aus verschiedenen Perspektiven erfasst werden können. Daraus werden dann meist detaillierte 3D-Modelle der Immobilie oder virtuelle Touren erstellt.

So unterstützen die Drohnen den Makler vor allem dabei, auch überregionale Interessenten zu erreichen. Ist eine persönliche Begehung für den Interessenten nicht möglich, so erhält dieser dank der Drohne dennoch einen lebendigen Eindruck der Immobilie. Der Vorteil für den Eigentümer liegt außerdem darin, dass durch virtuelle Touren oder 3D-Besichtigungen Massenbesichtigungen vermieden werden können.

Drohnen könnten zukünftig mühsames Suchen von Verkaufsunterlagen ersparen

Zukünftig könnten sich die Funktionen der Drohnen sogar noch erweitern. Dann können sie nämlich nicht mehr nur zum Fotografieren genutzt werden, sondern auch zum Auslesen bestimmter Daten. Da die Immobilien selbst immer „smarter“ werden, könnten Drohnen unter anderem auch eine wichtige Rolle bei der Digitalisierung von Immobilienverkäufen spielen. Mit ihrer Hilfe könnten zum Beispiel digitale Messungen an für den Menschen schwer erreichbaren Punkten durchgeführt werden. Grundrisse, Flurkarten, Energieausweise und andere Dokumente, die vor einem Verkauf erst mühsam zusammengesucht werden müssen, gehören dann vielleicht bald der Vergangenheit an, weil alle Informationen – dank Vernetzung der Immobilie und ihrer Messpunkte per Drohne – in Echtzeit digital vorliegen. Auch das „händische“ Einarbeiten dieser Informationen in ein Exposé würde dann entfallen.

Momentan lohnt es sich aber noch für die wenigsten Makler, eine Drohne anzuschaffen. Der Flug einer Drohne ist nämlich auch mit rechtlichen Flugauflagen belegt. Diese machen den Flug einer Drohne dann doch zu einer komplexeren Sache, als man zunächst annimmt. Dafür gibt es genügend externe Anbieter, die sich auf die Immobilienvermarktung mit einer Drohne spezialisiert haben und sich mit den rechtlichen Grundlagen auskennen.

 

Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie mit Hilfe von spektakulären Drohnenaufnahmen überregional zu vermarkten? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Luftbildfotografie

https://www.test.de/Drohnen-und-Recht-Das-muessen-Hobbypiloten-wissen-4727469-0/

 

Foto: alexsalcedo/Depositphoto©

Entwicklung der Immobilienpreise – platzt die Immobilienblase oder zerspringt die Glaskugel?

Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des Immobilienmarktes haben eines gemeinsam – sie beruhen auf Annahmen, die entweder eintreten können oder auch nicht. Insofern gleichen sie einem Blick durch die Glaskugel. Analysten der Deutschen Bank haben nun für das Jahr 2024 vorhergesagt, dass der seit über zehn Jahren anhaltende Immobilienboom in Deutschland zum Stillstand kommen werde.  Müssen Immobilieneigentümer sich nun auf Wertverluste einstellen?

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In den vergangenen zehn Jahren sind die Preise für Wohnimmobilien in Deutschland im Durchschnitt auf etwas mehr als das Doppelte gestiegen, in Metropolregionen fiel die Preissteigerung zum Teil noch deutlicher aus. Für viele überraschend, hat auch die Coronakrise diesen Trend weder angehalten noch auch nur verlangsamt. Je länger der Aufschwung dauert, desto wahrscheinlicher wird es natürlich, dass er auch einmal an ein Ende gelangt.

 

Argumente für ein Ende des Preisanstiegs

 

Ökonomen der Deutschen Bank gehen davon aus, dass es 2024 so weit sein wird: es werde zwar nicht zu einem Crash der Immobilienmärkte, wohl aber zu einer Delle kommen, die für einen begrenzten Zeitraum (etwa drei Jahre) die Immobilienpreise um ca. 5 Prozent sinken lassen könnte. Diese Prognose wird damit begründet, dass die extreme Angebotsknappheit bei Wohnimmobilien sich nach Ansicht der Experten bis 2024 entschärfen wird. Viele Neubauten, die jetzt in der Planungsphase sind, werden bis dahin fertiggestellt sein, gleichzeitig verlangsamt sich vielerorts – auch durch die geringere Zuwanderung während der Pandemie – das Bevölkerungswachstum. Ferner sind die aktuell hohen Immobilienpreise teilweise ein Ergebnis des lang anhaltenden Zinstiefs, das zum einen für Selbstnutzer wie für Investoren historisch günstige Finanzierungsbedingungen schafft, zum anderen aber auch einen Mangel an alternativen Anlagemöglichkeiten und damit erst recht einen Run auf Immobilien auslöst. Werden die Notenbanken jedoch durch eine weltweit steigende Inflation zum Beenden ihrer Niedrigzinspolitik veranlasst, könnte das eine Verkaufswelle auslösen. Gleichzeitig würden Zinssteigerungen die Immobilienpreise nach unten drücken, da Kredite für Immobilienkäufer dann teurer werden. Die Gefahr einer regelrecht platzenden Immobilienblase wird in der Analyse der Deutschen Bank aber allenfalls am Rande angedeutet. Sie könnte eintreten, wenn es zu zusätzlichen Verwerfungen kommt, etwa zu einem Einbruch der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Automobilbranche oder zu anderen großen Strukturbrüchen. In der aktuellen politischen Lage erscheint ein solches Szenario ja immerhin nicht völlig aus der Luft gegriffen.

 

Langfristige Wertstabilität bleibt die Regel

 

Andere Marktforscher gelangen zu anderen Prognosen. Die digitale Finanzierungsplattform Europace sieht beispielsweise auch in Zukunft keine wesentliche Änderung der Faktoren auf uns zukommen, die für hohe Preise auf dem Wohnungsmarkt verantwortlich sind: längere Lebenserwartung, mehr Single-Haushalte, Nettozuzug nach Deutschland und geringe Neubautätigkeit. Auf der anderen Seite wurde die Bildung einer Immobilienblase schon in der Vergangenheit mehrfach als großes Risiko für Deutschland dargestellt (etwa 2018 vom IWF). Vergleicht man die unterschiedlichen Analysen oder versucht man gar, Prognosen früherer Jahre mit der aktuellen Wirklichkeit abzugleichen, wird schnell klar: die wirklich entscheidenden Auslöser für wirtschaftliche Entwicklungen oder Krisen werden so gut wie nie zutreffend vorhergesagt. Immobilieneigentümer sollten sich also von allzu pauschalen Prognosen nicht ins Bockshorn jagen lassen und lieber auf die Expertise eines erfahrenen Profimaklers vertrauen, der für Marktentwicklungen auf lokaler Ebene berufsbedingt ein sicheres Gespür hat. Wer keine überzogenen Erwartungen an eine kurzfristige Wertsteigerung hat und eher auf die langfristige Wertstabilität seiner Immobilie vertraut, wird in aller Regel Recht behalten. Und während sich Jahr für Jahr zahlreiche Glaskugel-Prophezeiungen in Luft auflösen, platzt in all der Zeit wahrscheinlich keine einzige Immobilienblase.

 

 

 

Möchten Sie den richtigen Zeitpunkt abpassen, um einen optimalen Erlös mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu erzielen? Als Qualitätsmakler mit langjähriger Erfahrung sind wir die Experten, die die Marktentwicklung vor Ort detailliert beobachten und genauestens kennen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.asscompact.de/nachrichten/endet-der-deutsche-immobilienboom-im-jahr-2024

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Deutsche-Bank-Hauspreise-duerften-ab-2024-sinken-article22409901.html

https://www.haufe.de/immobilien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/wohnungsmarkt-trendwende-bei-mieten-preise-steigen-weiter_84324_508124.html

 

Foto: Den.te.Grate/Depositphoto ©

 

Checkliste – Scheidungsimmobilie

Die Teilung einer Immobilie während einer Scheidung stellt die Ehepartner vor schwierige Fragen – und das in einer emotional angespannten Lebensphase. Welche Möglichkeiten der Teilung gibt es und mit welchen Problemen müssen Sie rechnen? Um in dieser Situation den Überblick zu behalten, hilft Ihnen unsere Checkliste.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

 

Für die Teilung einer Scheidungsimmobilie gibt es im Wesentlichen folgende Optionen: a) das Paar verkauft die Immobilie, b) das Paar behält die Immobilie als gemeinsames Eigentum, c) einer der Partner erwirbt die Immobilie vollständig und übernimmt sie, oder d) die Immobilie wird als Vorerbe bzw. Schenkung auf ein oder mehrere Kinder übertragen. In der Praxis gibt es jedoch bei jeder dieser Möglichkeiten mindestens einen Haken.

Verkauf

  • Ist in der Regel sinnvoll, da die Schulden, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden, getilgt werden können und beide Partner erhalten ihren Teil des Verkaufserlöses als Grundlage für einen Neustart
  • Kleiner Nachteil: Bei einer Rückzahlung von Krediten vor Ablauf der Zinsbindung verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung; lebte das Paar vor dem Verkauf weniger als zehn Jahre in der Immobilie, kann Spekulationssteuer anfallen
  • Gefahr: Einigt sich das Paar nicht auf einen Verkauf, weil beispielsweise einer der Partner die Immobilie weiter nutzen möchte, droht eine Teilungsversteigerung, die sich in der Regel negativ auf den Verkaufserlös auswirkt

Vermietung

  • Eine Vermietung ist sinnvoll, wenn die Immobilie in der Familie bleiben soll, damit zum Beispiel später die Kinder sie erben und darin leben können
  • Kleiner Nachteil: Wer vermietet, muss sich aber auch weiterhin um die Immobilie kümmern, Reparaturen und Verwaltung können viel Zeit und Geld kosten
  • Gefahr: Vermietung lohnt sich in der Regel nur, wenn sich durch die Mieteinnahmen mindestens der Immobilienkredit tilgen lässt und wenn beide Partner sich einig sind, wie die Verantwortung für die Immobilie aufgeteilt wird

Weiternutzung

  • Der in der Immobilie verbleibende Partner zahlt Miete an den anderen oder die Miete wird mit fälligen Unterhaltszahlungen verrechnet
  • Nachteil: Ist die Immobilie noch nicht abbezahlt, haften weiterhin beide Partner für die Rückzahlung der Kredite – aus Sicht der Bank werden die Schulden jedoch nicht geteilt, das heißt: falls einer der Partner zahlungsunfähig wird, holt sich die Bank die gesamte Restschuld beim anderen
  • Gefahr: Ist die Rückzahlung der Kredite nicht mehr gesichert, droht der Verlust bzw. die Zwangsversteigerung der Immobilie – verbunden mit herben finanziellen Einbußen

Übernahme durch einen der Partner

  • Nachteil: Der Partner, der die Immobilie übernimmt, muss seinen Ex-Partner auszahlen und gleichzeitig die Wohn- und Instandhaltungskosten tragen und laufende Kredite allein zurückzahlen
  • Gefahr: Das führt häufig zu einer finanziellen Überforderung

Eine Schenkung der Immobilie an das Kind oder die Kinder kann eine weitere Lösung sein. Jedoch drohen hier die gleichen Risiken, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist, und wenn gegenseitige Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich bestehen.

 

Sie sind sich unsicher, was die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidungsrate

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © oli18/Depositphotos.com

 

Immobilienverkauf aus der Ferne

Immobilienverkauf aus der Ferne

Sie leben in Hamburg und haben eine Immobilie in München geerbt, die Sie verkaufen möchten? Nun stellt sich die Frage, wie Sie Ihre Immobilie aus der Ferne an den Markt bringen, denn wahrscheinlich können Sie selbst nicht die ganze Zeit vor Ort sein. Damit Sie trotzdem einen marktgerechten Preis erzielen, ist es ratsam, einen am Standort der Immobilie ansässigen Profi-Makler mit dem Verkauf zu beauftragen.

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Ein Immobilienverkauf aus der Ferne kann mit einigen Schwierigkeiten verbunden sein. Auch wenn seit Beginn der Corona-Pandemie nicht zuletzt in der Verwaltung und in der Immobilienbranche viele Vorgänge digitalisiert wurden, lässt sich die Immobilie selbst nun einmal nicht von ihrem konkreten Standort loslösen. Für eine erfolgreiche Vermarktung bedarf es zahlreicher Vor-Ort-Termine – von der Begutachtung des Objekts über die Durchführung von Besichtigungen bis hin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Das alles kann jedoch ein lokaler Qualitätsmakler völlig problemlos in Ihrem Auftrag übernehmen.

Begutachtung und Bewertung der Immobilie, Fotos, Inserate, Besichtigungen

Der vor Ort ansässige Immobilienmakler unterstützt Sie dabei, einen Bausachverständigen zu beauftragen, der den Zustand des Objekts begutachtet und eventuelle Mängel prüft. Anschließend wird ein Wertgutachten für die Immobilie erstellt, auf dessen Grundlage Sie gemeinsam mit dem Makler den Angebotspreis festlegen. Professionelle Fotos der Immobilie und ein aussagekräftiges Exposé für das Inserat gehören ebenfalls zu den Dienstleistungen, die der Makler für Sie übernimmt. Wenn sich dann Interessenten melden, kann der Makler zeitnah einen Besichtigungstermin mit ihnen durchführen. Auf diese Weise erfordern alle diese Schritte nicht Ihre persönliche Anwesenheit und tauchen in Ihrem Terminkalender gar nicht auf. Wichtig ist lediglich, dass Sie immer im Kontakt mit dem Makler bleiben und sich bei anstehenden Entscheidungen kurzfristig mit ihm absprechen.

Steuerpflichten beim Verkauf einer geerbten Immobilie

Rechtzeitig vor dem Abschluss des Kaufvertrags sollten Sie auf jeden Fall auch überprüfen lassen, welche gesetzlichen Steuerpflichten Sie beim Verkauf der Immobilie beachten müssen. Im Zweifel ist es stets empfehlenswert, sich hierzu mit einem Rechtsbeistand beziehungsweise einem Steuerberater zu beraten. So kann es zum Beispiel sein, dass beim Verkauf Spekulationssteuer anfällt, falls der Verstorbene nicht seit mindestens zehn Jahren Besitzer der Immobilie war oder falls er sie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet hat.

Der Termin beim Notar aus der Ferne

Der letzte Schritt beim Verkauf einer Immobilie ist die Unterzeichnung des Kaufvertrages beim Notar. Vorab schickt der Notar dem Käufer und dem Verkäufer eine Kopie des Vertrages zu. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, sich den Vertrag genau anzuschauen. Auch hier ist es wieder sinnvoll, die Prüfung der Formulierungen und Vertragsklauseln dem erfahrenen Profi-Makler zu überlassen. Sogar für den Notartermin ist Ihre persönliche Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Sie können stattdessen Ihrem Makler oder einer anderen Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen, den Vertrag in Ihrem Namen zu unterschreiben. Oder Sie wählen die vollmachtlose Vertretung mit Nachgenehmigung. Dann wird der Kaufvertrag erst nachträglich, mit dem Eingang Ihrer Genehmigung, rechtsgültig.

 

Sie haben Fragen zum Verkauf Ihrer Erbimmobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © heiko119/Depositphotos.com

Wo verstecken sich „unsichtbare“ Immobilien?

In einigen Regionen erscheint die Suche nach einer Immobilie derzeit beinahe aussichtslos. Viele Kaufinteressenten durchforsten verzweifelt die Suchportale und fragen sich, ob es nicht noch andere Wege der Immobiliensuche mit besseren Erfolgschancen gibt. Und die gibt es tatsächlich: Experten zufolge sind etwa 30 Prozent des Immobilienmarktes „unsichtbar“. Was heißt das genau und wie kann Ihnen ein versierter Profi-Makler dabei helfen, Immobilienangebote jenseits der großen Marktplätze zu finden?

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Im wortwörtlichen Sinne unsichtbare Immobilien gibt es natürlich nicht, oder allenfalls im Märchen. Doch für Immobilensuchende bleiben viele Angebote unter dem Radar, weil sie nicht auf offiziellen Marktplätzen gehandelt werden. Viele Verkäufe finden zum Beispiel unter Nachbarn, Bekannten oder Kollegen statt. Wer im privaten Umfeld von einem anstehenden Immobilienverkauf erfährt, erhofft sich sogar oft (und nicht zu unrecht) einen besonders guten Deal, weil er den Preis direkt mit dem Verkäufer verhandeln kann und nicht befürchten muss, von anderen überboten zu werden.

Es lohnt sich, nach versteckten Immobilienangeboten zu suchen

Wenn Sie als Kaufinteressent nun von solchen „unsichtbaren“ Angeboten erfahren würden, könnten Sie vielleicht Ihre Chance nutzen. Sie könnten dem Verkäufer einen höheren Preis bieten, Sie könnten ihn mit Nachweisen ihrer Bonität überzeugen und deutlich machen, dass Sie es wirklich ernst meinen. Nur – wie kommen Sie an solche Verkäufer heran, die ihre Immobilie sozusagen vor dem Markt verstecken? Es ist durchaus empfehlenswert, sich einmal im Kopf eine Liste zu machen, wo denn – außer in den Online-Portalen – noch Immobilien angeboten werden. Gerade in ländlichen Regionen oder Vorortsiedlungen lohnt es sich vielleicht, öfter mal einen Spaziergang zu machen und nach Schildern direkt auf den Grundstücken Ausschau zu halten – den sogenannten Maklergalgen. Wenn Sie daraufhin direkt beim betreffenden Makler anrufen, haben Sie sicher ganz gute Karten, als Interessent mit höherer Priorität zum Zuge zu kommen als jemand, der die Immobilie über ein Suchportal gefunden hat. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich auf Zwangsversteigerungs-Portalen umzusehen und mitzubieten, wenn eine Immobilie versteigert wird. Ein Schnäppchen sollten Sie sich bei dieser Gelegenheit allerdings nicht erhoffen. Wegen der hohen Nachfrage liegt das Ergebnis von Zwangsversteigerungen heutzutage mitunter höher als der übliche Marktpreis. Weitere Ansatzpunkte für die Immobiliensuche finden sich – natürlich auch für Sie – in privaten Netzwerken wie dem Kollegen- und Freundeskreis, oder in den sozialen Netzwerken im Internet.

Schicken Sie einen Makler in die Spur!

Ihr bester Schlüssel zur Welt der „unsichtbaren“ Immobilien besteht allerdings darin, sich an einen Profi-Makler zu wenden. Denn vor dem Markt versteckte Immobilienangebote aufzuspüren ist für einen Makler, dessen beruflicher Erfolg ja auf seiner genauen lokalen Marktkenntnis beruht, definitiv leichter als für Sie. Allein schon auf Makler-Webseiten oder in Makler-Netzwerken stoßen Sie auf Immobilien, die in den großen Portalen nie auftauchen, denn bevor sie dort landen, sind sie längst verkauft. Auf der Internetseite eines Maklers können Sie auch einen Suchauftrag anlegen und den Makler eine Immobilie nach Ihren Kriterien suchen lassen. Ihr Vorteil: Neu akquirierte Immobilien, die mit Ihrem Suchprofil übereinstimmen, werden zuerst Ihnen angeboten, bevor andere Interessenten sie überhaupt zu Gesicht bekommen.

 

Sie suchen eine Immobilie und kommen nicht weiter, weil es scheinbar kaum Angebote gibt? Kontaktieren Sie uns! Als perfekte Kenner des lokalen Immobilienmarktes finden wir auch Immobilien, die für den ungeübten Blick unsichtbar sind!

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.drklein.de/haussuche.html

https://www.interhyp.de/bauen-kaufen/tipps-zur-immobilie/immobiliensuche-ueber-makler.html

https://www.focus.de/immobilien/experten/wohnungssuche-mit-diesen-10-tipps-finden-sie-den-richtigen-makler_id_5684076.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © cherezoff/Depositphotos.com

 

 

 

Kontaktlose Besichtigung mit Besichtigungsroboter SAM

Kontaktlos – dieses Wort hat das Zeug, zum Schlüsselwort einer ganzen Epoche zu werden. Zumindest können sich das viele seit dem Beginn der Corona-Pandemie gut vorstellen. Auch bei der Vermarktung von Immobilien kommen immer öfter digitale Technologien zum Einsatz, die auf eine Reduzierung physischer Kontakte abzielen. Für virtuelle Besichtigungen gibt es neben 360°-Touren oder Drohnenvideos jetzt auch noch den Besichtigungsroboter SAM. Sogar schon in der Version 2.0.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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SAM wurde 2019 vom Schweizer Start-up Realbotengineering entwickelt. Inzwischen gibt es schon eine verbesserte Version, deren Steuerungssoftware zum Teil auf Künstlicher Intelligenz basiert. Interessenten können den Roboter über das Internet, also von überall in der Welt, mit ihrem Handy oder PC durch eine leere Wohnung steuern und diese besichtigen, indem sie durch SAMs hochauflösendes Kameraauge blicken.

 

Alles in allem ist das Erlebnis für Benutzer sehr ähnlich wie bei einer „normalen“ virtuellen 360°-Tour, mit dem Unterschied, dass die Besichtigung in Echtzeit stattfindet und dass SAM vom Kunden selbst in jeden Winkel der Immobilie gesteuert werden kann. Wer zum Beispiel den Zustand der Sanitäranlagen besonders gründlich prüfen möchte oder sich für den Ausblick aus den Fenstern interessiert, kann sich dank SAM praktisch genauso frei durch eine Immobilie bewegen wie auf einer realen Besichtigung. Das macht den Eindruck für Kaufinteressenten eventuell realistischer als auf Fotos oder 360°-Rundgängen, die von einem Makler erstellt wurden.

 

Eine Innovation wie der Besichtigungsroboter SAM beeindruckt viele technikaffine Menschen zunächst einmal durch ihre Neuheit. Allerdings stellt sich darüber hinaus die Frage, welchen Mehrwert so ein Roboter bringt, wenn es um die effizientere Vermarktung einer Immobilie geht. Ähnlich wie bei 360°-Rundgängen profitieren Immobilienverkäufer und Makler in erster Linie von einer deutlich qualifizierteren Vorauswahl der Kaufinteressenten. Denn bekanntlich ist die Organisation von Besichtigungsterminen vor Ort stets aufwendig. Wenn Interessenten dann beim ersten Blick in eine Immobilie feststellen, dass diese für sie nicht infrage kommt, ist das für alle Beteiligten eine ärgerliche Zeitverschwendung (oder ein überflüssiger Kontakt, wie man in Corona-Zeiten vielleicht hinzufügen muss). Dank der virtuellen Begehungsmöglichkeiten können Interessenten ihre Suchkriterien genauer eingrenzen und unpassende Angebote aussortieren, um dann nur solche Immobilien real zu besichtigen, an denen sie ernsthaft interessiert sind. Vor allem aber können auch Makler ihrerseits eine sehr zielgenaue Selektion der Interessenten vornehmen, unter anderem durch die Auswertung von Echtzeitdaten zum Besichtigungsverhalten, die der Besichtigungsroboter SAM – ebenso wie auch andere virtuelle Besichtigungstools – aufzeichnet.

 

Was eventuell viel zusätzliches Potenzial gegenüber einer herkömmlichen 360°-Tour verspricht, ist, dass Interessenten die Möglichkeit haben, während sie den Besichtigungsroboter durch die Immobilie fahren lassen, gleichzeitig per Videocall mit dem Makler zu sprechen. So können Fragen sofort gestellt und beantwortet werden und die virtuelle Besichtigung bekommt tatsächlich mehr den Charakter einer persönlichen Führung durch die Immobilie. Ein solches Gespräch ist dann etwas, was einem physischen Vor-Ort-Kontakt sicherlich schon sehr nahe kommt. Makler können diese Gelegenheit ihrerseits nutzen, um dem Interessenten hinsichtlich seiner Bonität auf den Zahn zu fühlen. Wenn Besichtigungsroboter in naher Zukunft billiger werden sollten und dadurch immer mehr Verbreitung finden, dürften sie die Faszination des Neuen verlieren. Dafür ist es durchaus wahrscheinlich, dass sie durch immer mehr zusätzliche Features und verbesserte Feinheiten zu immer effizienteren  Instrumenten der Immobilienvermarktung werden und schließlich so etwas wie den neuen Standard des Immobilienbesichtigungs-Managements etablieren.

 

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/makler-roboter-erleichtert-wohnungsbesichtigung-aus-der-ferne,S6aLxCS

https://www.netzwoche.ch/news/2019-08-07/gelungener-markteintritt-fuer-sam

https://www.codingmind.io/sam/

 

Foto: © limbi007 / Depositphoto

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nicht nur die Wohnung selbst – das sogenannte Sondereigentum – sondern auch Gemeinschaftseigentum. Also beispielsweise Anteile am Grundstück, am Treppenhaus, an Strom- und Wasserleitungen. Für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind alle Eigentümer gemeinsam zuständig. Der damit verbundene Aufwand lässt sich jedoch in Eigenregie kaum überblicken. Eine professionelle Hausverwaltung leistet Ihnen hierbei unentbehrliche Dienste.

Die Unterscheidung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist unter anderem dann von großer Bedeutung, wenn es darum geht, wer die Kosten für Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten trägt. Die Abgrenzung zwischen beiden Eigentumsformen und der genaue Anteil am Gemeinschaftseigentum, der jeweils auf einen einzelnen Eigentümer entfällt, sind in einer Teilungserklärung geregelt. Diese muss bereits beim Wohnungskauf zwingend vorliegen, ebenso wie die Gemeinschaftsordnung.

Sondereigentum: der Eigentümer trägt Reparaturkosten selbst

Sondereigentum ist im Wesentlichen alles, was sich innerhalb der Wohnung selbst befindet, wie etwa Innentüren, nicht tragende Innenwände, Deckenverkleidungen und Fußbodenbeläge oder sanitäre Installationen. Eventuell kann auch noch ein Kellerraum oder eine Garage dazugehören. Fenster und Balkone gelten dagegen in der Regel als Gemeinschaftseigentum. Als alleiniger Eigentümer müssen Sie bei Schäden am Sondereigentum auch allein für die entstehenden Kosten aufkommen.

Gemeinschaftseigentum: ohne professionelle Hausverwaltung extrem kompliziert

Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sind in einer Eigentümergemeinschaft alle gemeinsam verantwortlich. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, Lasten und Kosten entsprechend seinem Anteil am Gemeinschaftseigentum zu übernehmen. Dazu muss jährlich ein Wirtschaftsplan erstellt werden, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben beinhaltet. Auch die Beiträge der Wohnungseigentümer zur Instandhaltungsrückstellung müssen festgelegt und auf einem eigens dafür eingerichteten Konto deponiert werden. Experten empfehlen, das Gemeinschaftseigentum in der Regel von einer Hausverwaltung betreuen zu lassen, denn das Wohnungseigentumsrecht ist kompliziert. Zuständigkeiten, Kostenverteilung, Auftragsvergabe an Handwerker, Entscheidungen für oder gegen bestimmte Bau- und Modernisierungsmaßnahmen – wer das alles in Eigenregie stemmen will, hat quasi einen Vollzeitjob. Eine professionelle Hausverwaltung verfügt hingegen über einschlägige Erfahrung und Routine. Sie weiß genau, welche Schritte notwendig sind, um für eine ordnungsgemäße Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums zu sorgen. Sie besitzt die nötige Kompetenz in rechtlichen Fragen und bietet auch ein gewisses Maß an Objektivität, wenn es einmal zu Streitigkeiten unter Eigentümern kommen sollte. Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, dürfen weder von individuellen Eigentümern noch von der Hausverwaltung eigenmächtig getroffen werden. Vielmehr muss darüber in der Wohneigentümerversammlung abgestimmt werden, welche in der Regel ebenfalls von der Hausverwaltung organisiert und durchgeführt wird.

Sie sind sich unsicher, welche Pflichten bezüglich des Gemeinschaftseigentums Sie haben? Kontaktieren Sie uns! Als kompetente Immobilienprofis stehen wir Ihnen zur Seite.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.test.de/Eigentumswohnung-Grundregeln-der-Eigentuemergemeinschaft-5332284-0/

https://www.terrafinanz.de/ratgeber/eigentuemergemeinschaft/

https://www.drklein.de/wohnungseigentuemergemeinschaft0.html

 

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Kaufvertrag und Gewährleistungspflichten des Verkäufers

Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus nach 30 Jahren intensiver Nutzung verkaufen, dann ist die Zeit sicher nicht spurlos daran vorübergegangen. Es wird verschiedene Mängel aufweisen, und bei einem Verkauf müssten Sie eigentlich gegenüber dem Käufer für diese Mängel haften. Im Prinzip jedenfalls. Sind allerdings im Kaufvertrag alle Mängel sorgfältig aufgelistet, sieht die Sache schon anders aus. Es lohnt es sich auf jeden Fall, den Kaufvertrag von einem Experten genau prüfen zu lassen, um sicherzugehen, dass eine Mängelgewährleistung rechtssicher ausgeschlossen wird.

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Den Kaufvertrag für den Verkauf einer Immobilie setzt in der Regel der Notar auf. Verkäufer sollten jedoch nicht blind darauf vertrauen, dass damit alles in ihrem Sinne korrekt geregelt wird. Bei bestimmten Formulierungen ist es schon wichtig, genau zu verstehen, was sie bedeuten.

„Gekauft wie gesehen“ – eine entscheidende Klausel

Damit Sie als Verkäufer einer gebrauchten Immobilie gegenüber späteren Gewährleistungsansprüchen des Käufers abgesichert sind, müssen alle bekannten Mängel explizit im Kaufvertrag aufgeführt werden. Da der Käufer das Objekt ja vor dem Kauf besichtigt hat, hatte er auch selbst Gelegenheit, diese Mängel zur Kenntnis zu nehmen. Das wird im Kaufvertrag durch die Klausel „gekauft wie gesehen“ zum Ausdruck gebracht. Hinter dieser Formel steckt der Verzicht des Käufers, den Verkäufer nach Abschluss des Kaufvertrags für die Beseitigung der gesehenen Mängel in Haftung zu nehmen. Ein solcher Gewährleistungsausschluss ist für Immobilienverkäufer natürlich von allergrößter Bedeutung. Doch wer sich als Laie einen Kaufvertrag durchliest, wird die Tragweite dieser und anderer unscheinbarer kleiner Klauseln oftmals gar nicht erkennen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann Sie im Zweifelsfall darauf hinweisen und darüber aufklären.

Mängel verschweigen? – eine sehr schlechte Strategie

Enthält der Kaufvertrag eine vollständige Mängelliste und wird diese vom Käufer durch seine Unterschrift und durch das „gekauft wie gesehen“ akzeptiert, können Sie als Verkäufer in der Regel aufatmen. Das gilt allerdings nicht, wenn Sie dem Käufer versteckte Mängel an der Immobilie, wie zum Beispiel Schimmel unter der Tapete, bei der Besichtigung verschwiegen haben, oder wenn Sie solche Mängel sogar absichtlich kaschiert haben, um den Käufer zu täuschen. Derartige Handlungen gelten als Betrug und werden vom Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag nicht abgedeckt. Generell ist es zu empfehlen, Mängel an Ihrer Immobilie bereits bei jeder Besichtigung offen anzusprechen – oder aber vor dem Verkauf zu beseitigen. Letzteres kann sich in vielen Fällen lohnen, da der erzielbare Mehrerlös oft höher liegt als die investierten Reparatur- und Renovierungskosten.

Ebenfalls in den Kaufvertrag gehört sämtliches Inventar, das vom Käufer übernommen wird, von den Einbauschränken über mögliche Heizölvorräte bis hin zur Sprinkleranlage für den Garten. Auch hier ist eine vollständige Auflistung wichtig, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wie Sie sehen, gibt es vieles zu beachten, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben. Nicht umsonst sollte der fertige Kaufvertrag beiden Vertragsparteien spätestens zwei Wochen vor dem Notartermin zugesendet werden. Nutzen Sie diese Zeit, um alles noch einmal zu prüfen, idealerweise mit Unterstützung eines Rechtsanwaltes. Aber auch Ihr Makler weiß als Immobilienprofi ziemlich genau, auf welche Feinheiten es besonders ankommt, und kann Sie an dieser Stelle sehr gut beraten.

Sie haben Fragen zur Erstellung des Kaufvertrages? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Hinweise:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kaufvertrag_immobilie

https://www.immobilien-journal.de/recht/immobilienrecht/gewaehrleistungsausschluss-in-kaufvertraegen-oft-unwirksam/

https://www.brennecke-rechtsanwaelte.de/Der-Immobilienkaufvertrag-Teil-21-Vertraglicher-Gewaehrleistungsausschluss-kein-Gewaehrleistungsausschluss-fuer-arglistig-verschwiegene-Maengel_223883

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Podcast: Das Gebäudeenergiegesetz

Immobilienrechtsexperte Sven Johns und Marketingexperte Jan Kricheldorf erklären Ihnen, was es mit dem Gebäudeenergiegesetz auf sich hat. In unserer Podcast-Serie „Die Immobilienflüsterer“ geben Ihnen die beiden Experten einen Überblick, was es dabei zu beachten gibt.

Corona-Lockdown in Dauerschleife – wie der Umzug trotzdem gelingt

Umzug Corona

Vielleicht haben Sie gerade einen Kaufvertrag unterschrieben und sind drauf und dran, in Ihr neues Eigenheim einzuziehen. Doch durch die Coronakrise sind Sie verunsichert. Wird das alles jetzt überhaupt klappen? Kommt ein neuer Mega-Lockdown, der auch das Umziehen verbietet? Davon ist jedoch nicht auszugehen. Bis auf wenige Ausnahmefälle kann Ihr Umzug trotz Corona reibungslos über die Bühne gehen.

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Bei Umzügen ist kein enger Körperkontakt zum Kunden erforderlich. Daher sind Umzugsfirmen nicht, wie viele andere Dienstleistungsbetriebe, von Schließungen betroffen. Um das Infektionsrisiko gering zu halten, tragen die Mitarbeiter eine entsprechende Schutzausrüstung, halten Abstand und Hygieneregeln ein und werden auf mehrere Fahrzeuge verteilt, wo immer das machbar ist. Sie selbst können dafür sorgen, dass die Räume gut gelüftet sind, während die Umzugshelfer sich darin aufhalten. Allerdings könnten einige Lockdown-Regeln schon zum Problem für Ihre Umzugspläne werden.

Private Umzugshelfer

Die Kontaktbeschränkungen für private Kontakte ändern sich derzeit ständig – auch in Abhängigkeit von der regionalen Inzidenz. Somit lässt sich keine allgemeine Aussage über die Möglichkeit treffen, private Umzugshelfer für einen Umzug einzuspannen. Innerhalb des eigenen Haushalts dürfte es schon möglich sein, dass alle mit anpacken. Darüber hinaus ist aber wohl eher Vorsicht geboten und die rein private Organisation eines Umzugs erscheint aktuell nicht machbar. Somit führt also kein Weg am professionellen Umzugsunternehmen vorbei.

Quarantäne

Wenn Sie selbst infiziert sind oder, zum Beispiel als Kontaktperson eines Infizierten, durch das Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, dürfen Sie Ihre Wohnung 14 Tage nicht verlassen. Das heißt, Sie dürfen auch nicht umziehen. Es bleibt Ihnen dann höchstwahrscheinlich nichts anders übrig, als den Umzugstermin zu verschieben. Verlieren Sie in solch einer Lage bloß nicht die Nerven, sondern sprechen Sie am besten sofort mit der Spedition, die eventuell schon Erfahrungen mit solchen Fällen gesammelt hat und Ihnen praktische Lösungsvorschläge machen kann, wie es nun mit einem neuen Termin weiter geht.

Umzug ins Ausland

Innerhalb Deutschlands sind Umzüge in den meisten Fällen ohne allzu große Probleme möglich. Schwieriger wird es, wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen sollten, womöglich in ein Land, das aktuell als Corona-Risikogebiet, Virusvariantengebiet oder ähnliches eingestuft wird. Hier hilft es dann nur, sich tagesaktuell über bestehende Einreisebeschränkungen in das jeweilige Land zu informieren. Es ist leider nicht auszuschließen, dass aus Umzugsplänen in bestimmte Länder – zumindest vorerst – nichts wird.

Trotz der besonderen Probleme in der Coronakrise ist es jedoch im Allgemeinen nicht sinnvoll, mit einem Wohnungswechsel zu warten, bis die Pandemie vorbei ist. Wer weiß schon, wann es soweit sein wird? Wenn Ihre bisherige Wohnung nicht mehr zu Ihrer Lebenssituation passt und es bietet sich die Chance auf eine Veränderung – dann sollten Sie diese Chance ergreifen, und zwar sofort!

Verpassen Sie nicht Ihre Traumimmobilie, weil Sie Schwierigkeiten beim Umzug fürchten, sondern nutzen Sie lieber die Krise als Chance und wagen Sie den Schritt in Ihr persönliches neues Wohnglück. Bei der Suche nach diesem Wohnglück und beim Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie ist Ihnen ein erfahrener lokaler Qualitätsmakler auch in dieser sonst so unzuverlässigen Zeit selbstverständlich ein verlässlicher Partner.

Sind Sie mit Ihrer aktuellen Immobilie unzufrieden und planen einen Umzug? Dann warten Sie nicht, bis die Pandemie vorbei ist! Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.umzugsauktion.de/umzug-trotz-corona/

https://www.antenne.com/niedersachsen/tipps_und_service/verbrauchertipps/Umzug-w%C3%A4hrend-Corona-id490116.html

https://www.merkur.de/leben/wohnen/corona-lockdown-wie-viele-kontakte-duerfen-beim-umzug-helfen-zr-90088670.html

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Sabelskaya/Depositphotos.com

Zahl des Monats April: 2 Mitarbeiter

Haus 3D-Drucker

Wohnhäuser aus dem 3D-Drucker scheinen sich gerade zu einem zukunftsträchtigen Trend in der Baubranche zu entwickeln. Bauzeit, Kosten und Materialverbrauch könnten dadurch gegenüber herkömmlichen Bauverfahren erheblich verringert werden. In Wallenhausen (Landkreis Neu-Ulm) wurde kürzlich das bisher größte 3D-gedruckte Mehrfamilienhaus Europas fertiggestellt. Die Hauswände werden bei dieser Technik mit Hilfe eines Betondruckers „ausgedruckt“. Für die Bedienung des Druckers waren auf der Baustelle genau 2 Mitarbeiter im Einsatz. 

Die veranschlagte Druckzeit für das voll unterkellerte 5-Familien-Haus mit 380 Quadratmetern Wohnfläche in Wallenhausen (realisiert durch die Firma PERI) betrug sechs Wochen. Auf einer traditionellen Baustelle dieser Größenordnung würden etwa 20 Arbeiter benötigt werden und die Arbeit wäre in viele einzelne Arbeitsschritte unterteilt. Der 3D-Drucker wird hingegen nur einmal kalibriert und druckt daraufhin Schicht für Schicht, mit einer Geschwindigkeit von bis zu einem Meter pro Sekunde, die fertigen Betonwände aus. Dazu genügen dann 2 Mitarbeiter vor Ort, die den Drucker steuern.

Viele Beschäftigte in der Baubranche sehen einer Zukunft, in der sich der 3D-Druck zur dominierenden Technologie auf dem Bau entwickelt, vielleicht eher mit Angst als mit Begeisterung entgegen. Doch von einer drastischen Kostensenkung beim Bauen, die eventuell auch noch mit einer verbesserten Umweltbilanz – dank bis zu 80 Prozent Materialersparnis – einhergeht, würde unsere Gesellschaft in der Gesamtbilanz zweifellos profitieren. Weltweit deuten zahlreiche Projekte darauf hin, dass dem 3D-Druck auf dem Bau die Zukunft gehört. Vielleicht sogar nicht nur auf der Erde, sondern auch auf dem Mars, wo die NASA die Errichtung von Gebäuden im 3D-Druck plant, mit Materialien, die von Robotern aus dem Marsboden gewonnen werden sollen.

 

 

Mehr zum Thema Häuser aus dem 3D-Drucker finden Sie hier:

https://www.sueddeutsche.de/kolumne/3d-druck-neubau-1.5222571

https://www.streifzugmedia.com/bericht/haus-3d-drucker/

https://www.mission-additive.de/8-gruende-warum-3d-gedruckte-haeuser-das-naechste-grosse-ding-sind-a-1004036/

 

Foto: © chesky_w/Depositphotos.com

Zahl des Monats April: 86 Prozent

Zahl des Monats April 2021

86 Prozent der Wohngebäude im ostfriesischen Landkreis Aurich sind Einfamilienhäuser. Damit befindet sich dieser Landkreis nach Angaben des statistischen Bundesamtes an der Tabellenspitze, wenn es um den höchsten Anteil an Einfamilienhäusern innerhalb Deutschlands geht. Gefolgt vom angrenzenden Kreis Leer (85,9 %) und dem ebenfalls an der Nordsee gelegenen, rund 90 Kilometer von Hamburg entfernten Kreis Dithmarschen (85,5%).

Während insgesamt gesehen in Deutschland der Anteil der Einfamilienhäuser allmählich sinkt, da seit 2005 ein größerer Anteil der neugebauten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern entsteht, ist in Ostfriesland offenbar noch nicht viel von dieser Entwicklung zu spüren. Ob die Forderung der Hamburger Grünen, sich vom Modell Einfamilienhaus wegen der größeren Klimaschädlichkeit und des höheren Flächenverbrauchs langsam zu verabschieden, mit der statistischen Dominanz von Einfamilienhäusern gerade in der Nordseeregion irgendwie in Zusammenhang gebracht werden kann, sei dahingestellt.

Betrachtet man hingegen zum Vergleich einmal den Glücksatlas (2020 erschien die mittlerweile 10. Auflage im Auftrag der Deutschen Post), wird schnell klar, dass auch der höchste Glücks-Index innerhalb Deutschlands seit Jahren unverändert bei den Menschen im Norden bzw. an der Nordseeküste zu finden ist, ungeachtet eines leichten allgemeinen Rückgangs der „Glückspunkte“ im Zuge der Coronakrise. Ob es wohl das besondere – viel beneidete, aber neuerdings auch geschmähte – Glück der Hauseigentümer ist, das sich in dieser Glücksbilanz niederschlägt?

 

 

Mehr Informationen zum Anteil der Einfamilienhäuser am Wohnungsbestand in Deutschland finden Sie hier:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/02/PD21_N015_44.html

https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/statistisches-bundesamt-anteil-der-wohnungen-in-ein-und-zweifamilienhaeuser-ist-weiter-gesunken/26950836.html

https://www.cash-online.de/sachwertanlagen-immobilien/2021/einfamilienhaeuser-der-deutschen-liebster-wohntraum-wird-seltener-realitaet-als-frueher/559428

 

Foto: © Csaba Nagy/Pixabay.com

So geht Immobilienvermarktung über die sozialen Netzwerke

Soziale Netzwerke

Soziale Medien wie Twitter, Instagram und Facebook werden von 46 Prozent der Deutschen aktiv genutzt. Der Produkterwerb steht dabei besonders im Fokus der Nutzer, aber auch die Wohnungssuche erfolgt zunehmend über die Social-Media-Kanäle. Diese Entwicklung erkennen auch immer mehr Makler und schließen sich diesem Trend an. Einige Immobilienmakler nutzen bereits soziale Medien als Vermarktungskanäle und erweitern so die Reichweite. Wie genau funktioniert das?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Die Suche nach einer Immobilie erfolgt meistens noch klassisch über Online-Immobilienportale.  Social-Media-Kanäle wie Instagram, Facebook und Twitter spielen bei der Vermarktung von Immobilien noch eher eine untergeordnete Rolle. Doch immer mehr Makler erkennen das Potenzial und nutzen es. Wenn Sie selbst ein aktiver Instagram Nutzer sind und viele Follower haben, dann haben Sie bereits selbst die Erfahrung gemacht mit Ihren geposteten Bildern oder Videos, das Interesse von Menschen geweckt zu haben, dessen Zuspruch am Thema oder der Ästhetik Ihrer Bilder Ihnen unbekannt war.

Große Reichweite durch viele Follower

Das gleiche Szenario lässt sich auch in den Social-Media-Kanälen von Maklern beobachten. Wichtig ist, dass der Makler in dem jeweiligen Social-Media-Kanal bereits etabliert ist und über viele Follower verfügt. Am besten sind natürlich Follower, die explizit am Thema interessiert sind und wahrscheinlich deshalb Abonnent des Kanals geworden sind. Falls Sie die Reichweite Ihrer Immobilie vergrößern möchten, ist die Beauftragung eines aktiven Profi-Maklers in den Social-Media-Kanälen aus Ihrer Region eine lukrative Möglichkeit.

Makler überzeugen auch in den sozialen Medien

Social-Media-Influencer sind vor allem aus dem Bereich Lifestyle bekannt. Es gibt aber auch erfolgreiche Immobilienmakler, die eine große Reichweite mit vielen Followen haben. Die Follower lassen sich jedoch nicht nur mit Immobilienanzeigen und Exposés begeistern. Hinter den Beiträgen steckt viel Arbeit und die Influencer müssen sich viel einfallen lassen, um das Interesse der bestehenden Follower zu bewahren und neue Follower für sich zu gewinnen.  Die erfolgreiche Vermarktung ist eine Mischung von regelmäßigen neuen Beiträgen, authentischen Posts von Immobilienangeboten als auch aus privaten Lebensbereichen, die seinen Vorsprung als aktiver Makler zeigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter den Followern des Maklers ein Interessent für Ihre Immobilie befindet, ist sehr hoch. Ihre Immobilie kann von dem Netzwerk Ihres Maklers die Aufmerksamkeit eines Interessenten an sich ziehen und durch die Marktkenntnis und das Verhandlungsgeschick des Profi-Maklers aus Ihrer Region auch erfolgreich verkauft werden.

Sie suchen Unterstützung bei der Vermarktung Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Sie benötigen weitere Informationen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Social_Media

https://de.statista.com/themen/1842/soziale-netzwerke/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © bloomua/Depositphotos.com

Haus verkaufen, Haus entrümpeln – mit Profis geht beides leichter!

Entrümpeln

Zum Trauern um ihren Großvater ist Katja noch gar nicht richtig gekommen. Der Großvater hat ein Haus hinterlassen – und zahlreiche Erben. Schnell einigte sich die Erbengemeinschaft darauf, die Immobilie zu verkaufen, um das Erbe besser teilen zu können. Zusammen mit ihren Geschwistern Sina und Ralf erklärte sich Katja bereit, sich um die Auflösung des Haushalts und den Verkauf zu kümmern. Doch wieviel Arbeit damit verbunden war, wurde ihr erst nach und nach klar.

Für den Verkauf des Hauses haben sich die drei Geschwister zum Glück gleich einen Profi gesucht. Katja dachte erst, sie müsste nur ein Inserat aufgeben und warten, dass sich Interessenten melden. Aber Sina hat Jura studiert. Sie wusste, dass man als Erstes ein professionelles Wertgutachten braucht, um einen Verkaufspreis festzulegen, an dem dann auch die Miterben nicht herumnörgeln können. Also haben sie einen Qualitätsmakler beauftragt, und der scheint seinen Job gut zu machen.

Entrümpeln kostet viel Zeit und Kraft

Die Immobilie könnte also sehr bald einen Käufer finden – da wird es höchste Zeit, mit dem Aufräumen und Entrümpeln voranzukommen. Doch das ist viel zeitaufwändiger als Katja dachte. Sie hat die Haushaltsauflösung in die Hand genommen, weil sie als einzige in der Nähe des verstorbenen Großvaters wohnt. Dafür hat sie sich gleich von allen Miterben einen „Freifahrtschein“ ausstellen lassen, also, dass keiner Ansprüche auf irgendwelche Gegenstände erhebt, die noch in dem Haus sind. Dann hat sie das Klavier verkauft, das klappte noch ganz gut und wurde tatsächlich letzte Woche abgeholt. Die Fotoalben und ein paar persönliche Sachen vom Großvater hat Katja sich mit nach Hause genommen, um sie später ganz in Ruhe anzugucken. Aber jetzt? Wie soll sie bloß all die Bücher sortieren, die Möbel herausräumen und entscheiden, was sie wegwirft und was vielleicht doch noch verwertbar ist? Irgendwann wird ihr klar: sie kann das nicht alles alleine sortieren, und um all die Schätze des Großvaters aufzubewahren, fehlt es ihr ganz einfach an Platz.

Sie braucht ein Entrümpelungsunternehmen, das vom Dachboden bis zum Keller alles leerräumt. Das würde sie selbst rein körperlich schon gar nicht hinbekommen. Allerdings möchte Katja natürlich auch nicht zu viel für die Entrümpelung bezahlen. Ein guter Teil von Großvaters Hausrat müsste ihrer Meinung nach durchaus noch verkäuflich sein. Dadurch sollten sich doch bei einem seriösen Anbieter die Entrümpelungskosten reduzieren, oder? Schwester Sina hat selbst leider gar keine Zeit, sich zu kümmern. Aber sie gibt Katja recht und empfiehlt, Angebote von zwei oder drei verschiedenen Firmen einzuholen. Die müssen auf jeden Fall persönlich vorbeikommen und sich alles ansehen, sagt Sina, sonst können sie die Kosten nicht kalkulieren und schon gar nicht die Verwertbarkeit des Inventars beurteilen. Außerdem soll Katja darauf achten, dass die Firma ihr ein schriftliches Angebot mit einem Festpreis macht. Keinen Kostenvoranschlag, bei dem der tatsächliche Preis am Ende auch um 20 Prozent höher liegen kann. Und noch einen Tipp hat Sina: Es wäre sinnvoll zu überprüfen, ob das Unternehmen über eine Haftpflichtversicherung verfügt. Eine Firma ohne Haftpflichtversicherung wäre in dieser Branche mit Sicherheit unseriös.

Katja ist froh, dass sie nun weiß, was zu tun ist. Auch wenn ihr Sinas altkluge Ratschläge früher immer auf die Nerven gingen – Hauptsache, sie kriegt diese Entrümpelung jetzt schnell und einigermaßen günstig über die Bühne. Ist die Entrümpelung geschafft, wird auch der Verkauf bestimmt schnell zu einem guten Abschluss kommen. Dafür sorgt ja zum Glück ein kompetenter Makler!

Sie haben eine Immobilie geerbt und brauchen einen Plan, wie es damit weiter gehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern!

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.t-online.de/heim-garten/wohnen/id_75085854/haushaltsaufloesung-fast-alles-laesst-sich-noch-verkaufen.html

https://www.umzugsauktion.de/umzugsunternehmen/haushaltsaufloesung/

https://november.de/ratgeber/todesfall/haushaltsaufloesung/

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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