Verrentung der Immobilie: Rente aufbessern mit der Leibrente

Seniorenpaar vor Haus

Wenig Rente gepaart mit jährlich steigenden Lebenshaltungskosten und eventuell notwendigen Arbeiten an der eigenen Immobilie sind keine guten Voraussetzungen, um im Alter finanziell komfortabel zu leben. Eine Verrentung mit Leibrente kann Abhilfe schaffen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Einige Rentner, die ein Haus besitzen, haben eine sehr knappe Rente, die kaum beziehungsweise gerade so zum Leben reicht. Einige Senioren gehen daher nebenbei arbeiten. Auch wenn sie es nicht mehr müssten oder gesundheitlich eingeschränkt sind. Eine gute Lösung für ältere Hausbesitzer mehr Geld im Monat zu haben, ist da die Verrentung der Immobilie, also der Verkauf mit monatlicher Rentenzahlung und (oder ohne) Wohnrecht. Ein Auszahlungsmodell ist die Leibrente.

So funktioniert die Leibrente

Entscheidet sich der Verkäufer für die Leibrente, erhält dieser bis zum Lebensende Geld vom Käufer. Das Geld wird monatlich ausgezahlt oder wird mit einer Einmalzahlung kombiniert. Je höher die Summe der Einmalzahlung ausfällt, desto geringer ist der monatliche Betrag der Leibrente.

Berechnung der Leibrente

Die Höhe der Leibrente hängt von drei Hauptfaktoren ab. Dazu zählen der Immobilienwert, der Wert des Wohnrechts und die Lebenserwartung des Verkäufers. Der Immobilienwert muss professionell und objektiv durch einen Makler oder einen Gutachter ermittelt werden.

Wichtig ist zu wissen, dass nicht die gesamte Höhe des ermittelten Immobilienwertes herangezogen wird für die Auszahlungssumme der lebenslangen Rente. Denn das Wohnrecht, das im Grundbuch festgehalten wird, senkt den Immobilienwert und wird am Ende vom Verkehrswert der Immobilie subtrahiert.

Zusätzlich wird das Risiko der ungewissen Lebenserwartung mit berechnet. Dafür werden offizielle Statistiken des statistischen Bundesamtes verwendet. Entscheidet sich ein Seniorenpaar für die Leibrente, wird die statistische Lebenserwartung desjenigen bei der Berechnung herangezogen, der länger lebt. Neben diesen Faktoren gibt es aber noch weitere, die die Gesamthöhe der Leibrente beeinflussen.

Grundsätzlich ist die Berechnung der lebenslangen Auszahlung für jeden Fall individuell und muss von einem Profimakler vorgenommen werden. Wer eine höhere Leibrente erhalten möchte, kann die Immobilie aber auch ohne Wohnrecht verrenten und einen höheren monatlichen Betrag vom Käufer erhalten.

Rentenkaufvertrag verhandeln

Der Vertrag ist flexibel gestaltbar und dadurch sehr individuell verhandelbar. Beispielsweise kann der Kaufpreis, je nach Auszahlungsvereinbarung (monatlich und/ oder einmalig) zum Teil oder komplett verrentet werden. Zudem kann es sinnvoll sein, Bedingungen für eine mögliche Rückabwicklung des Verkaufs auszuhandeln. Der Verkäufer könnte außerdem eine dynamische Auszahlung vereinbaren, die sich den jährlich steigenden Lebenshaltungskosten anpasst.

Möchten Sie wissen, ob sich eine Verrentung Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.test.de/Immobilienrente-Haus-verkaufen-und-trotzdem-weiter-drin-wohnen-1814463-0/

https://www.pflegehilfe.org/immobilienverrentung

https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilienverrentung-mit-dem-eigenheim-das-einkommen-aufbessern/24577956.html?ticket=ST-744-tjRqya5NlTiqrooy75M1-ap1

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © gstockstudio/depositfotos.com

Was Sie über die Reservierungsvereinbarung wissen sollten

Geschäftsleute schütteln sich die Hände

Immer wieder kommt es vor, dass Immobilieninteressenten sich für eine Immobilie entschieden haben, sie aber noch nicht kaufen können, weil die Finanzierung von der Bank noch nicht bewilligt ist. In Zeiten des knappen Immobilienangebots kann das sehr ärgerlich sein. Die Lösung: bei einem Profimakler können Sie eine Reservierungsvereinbarung schließen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Reserviert ein Makler für Sie eine Immobilie, wird das als Reservierungsvereinbarung bezeichnet. Diese kann abgeschlossen werden, wenn der Kaufvertrag eines beabsichtigten Kaufs aus unterschiedlichen Gründen erst später unterzeichnet werden kann. Damit garantiert der Makler, dass er die betreffende Immobilie für einen festgelegten Zeitraum keinem anderen Interessenten anbietet.

Gibt es eine Reservierungsgebühr?

Ein solcher Service ist oft nicht kostenfrei. Einige Makler erheben eine Reservierungsgebühr. Sie ist das Entgelt dafür, dass der Makler für einen bestimmten Zeitraum auf seine Vermarktung verzichtet. Sie ist somit eine Absicherung für den Makler, falls der Interessent die Immobilie doch nicht kauft. Kommt der Kauf jedoch zustande und wird ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen, wird die Reservierungsgebühr auf die Maklerprovision angerechnet.

Oft verzichten Makler jedoch auf die Erhebung einer Gebühr, da es spätestens, wenn der Interessent abspringt, zu Streitigkeiten kommen kann. Zudem sind wirksame Reservierungsgebühren in der Praxis nicht so einfach zu vereinbaren. Denn eine Reservierungsvereinbarung muss von allen Seiten, also Interessent, Verkäufer und Makler, getroffen werden.

Dass der Verkäufer über diese Vereinbarung informiert wird, ist wichtig, weil der Makler durch seine vorübergehende Passivität in der Vermarktung der Immobilie gegen seine Pflichten verstößt, die im Maklervertrag in Form des Alleinauftrags vereinbart wurden. Denn im Alleinauftrag, beziehungsweise qualifizierten Alleinauftrag, wird das aktive Kümmern um die Immobilie und der Nachweis aller möglichen Interessenten geregelt.

Wie lang darf reserviert werden?

Eine Immobilie kann nicht auf unbestimmte Zeit reserviert werden. Allerdings kann der Zeitraum frei verhandelt werden. In der Regel wird eine Immobilie ein bis zwei Monate reserviert. Zwar ist theoretisch auch ein längerer Zeitraum möglich. Allerdings kann es in einem solchen Fall sinnvoll sein, einen Vorvertrag abzuschließen.

Entscheidend ist am Ende jedoch der Kaufvertrag. Die Reservierungsvereinbarung kann einen Rücktritt vom Kauf nicht verhindern. Denn bis zur notariellen Beurkundung und damit des Kaufs der Immobilie wird diese nicht auf den Interessenten übertragen und der Verkäufer kann auch nicht gezwungen werden, die Immobilie zu verkaufen.

Sie möchten wissen, worauf Sie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie achten müssen? Kontaktieren Sie uns? Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.breiholdt-voscherau.de/aktuell/m33P.html

https://www.recht-rotenburg.de/2018/08/12/eine-immobilie-reservieren/

https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-immobilienrecht/kauf–ersteigerung/grundstuecksreservierung-und-schriftformerfordernis

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © baranq/Depositphotos.com

 

Finanzierung eines Immobilieninvestments ohne Eigenkapital

Geschäftsmann zeigt seine leeren Hosentaschen

Wer ohne Eigenkapital in eine Immobilie investieren möchte, muss sich einen Finanzierungspartner suchen, der eine Vollfinanzierung gewährt. Dabei muss Einiges beachtet werden.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Nicht jede Bank bietet eine Vollfinanzierung an. Und wenn, bekommt nicht jeder, der Immobilien kaufen möchte, einen Kredit. Außerdem unterscheiden die Banken zwischen Investoren, die Immobilien als Kapitalanlage kaufen und privaten Immobilienkäufern, die die Immobilie selbst nutzen möchten. Investoren haben nämlich gegenüber Interessenten, die ein Eigenheim ohne eigenes Geld finanzieren wollen, klare Vorteile bei der Kreditvergabe.

Weniger ist mehr

Wer zum ersten Mal in Immobilien investieren möchte, denkt anfangs oft, dass mehr Eigenkapital besser ist als zu wenig. Aber bei Immobilieninvestments ist genau das Gegenteil der Fall. Denn um so viel Kapital wie möglich zur freien Verfügung zu haben, ist es besser, weniger Eigenkapital in eine Immobilie zu investieren.

Denn bei einem Immobilieninvestment geht es um den Ertrag, den das investierte Kapital einbringt. Also darum, wie hoch die Rendite der Kapitalanlage ausfällt. Wer eine hohe Summe an Eigenkapital aufbringt, muss meist lange warten, bis diese Summe wieder durch Mieteinkünfte wieder drin ist.

Angebote einholen und Investment planen

Wer einen Finanzierungspartner für eine Vollfinanzierung sucht, sollte sich mehrere Angebote einholen. Dabei ist es besser, sich persönlich von Banken und/ oder Baufinanzierer die Vollfinanzierungen anbieten, beraten zu lassen. Online gibt es aber auch Baufinanzierer, die mehrere Kreditgeber vergleichen. Beispielsweise Hüttig & Rompf.

Gute Konditionen lassen sich oft besser aushandeln, wenn die Angebote der anderen möglichen Finanzierungspartner beim Beratungsgespräch nicht verheimlicht werden. Wer seine Chancen auf Vollfinanzierung des geplanten Immobilieninvestments erhöhen will, sollte eine gut durchdachte und ausführliche Anlage-Strategie vorlegen können. Das verschafft der Bank mehr Sicherheit. Denn damit weisen Investoren vor, dass das Objekt Rendite erzielt.

Finanzen und Cashflow kennen

Wer ohne Eigenkapital investiert beziehungsweise Immobilien erwerben möchte, muss seine Finanzen und seinen monatlichen Cashflow gut im Blick haben. Immerhin ist die monatliche Tilgungsrate ohne Eigenkapital weitaus höher als mit Eigenkapital.

Damit sich das Immobilieninvestment für Investoren rentiert, müssen die Einnahmen höher als die Ausgaben für die Tilgung sein. Wer regelmäßig mehr Ausgaben als Einnahmen aufweist oder zum Beispiel bei Neukäufen oft Ratenzahlungen vereinbart, bekommt eher keine Finanzierungszusage.

Denn Banken meiden das Risiko. Kapitalanleger und private Immobilienkäufer müssen Ihre finanzielle Situation gut im Blick haben. Im Gegensatz zu Investoren lohnt sich eine Vollfinanzierung für private Immobilienkäufer oft nur, wenn die sehr hohen Ratenzahlungen das Einkommen nicht zu stark belasten.

Suchen Sie nach einem geeigneten Finanzierungspartner oder wollen Sie ohne Eigenkapital in Immobilien investieren? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilieninvestment

https://www.zinsland.de/blog/immobilien-investment/immobilien-ohne-eigenkapital/

https://de.wikipedia.org/wiki/Vollfinanzierung

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © belchonock/Depositphotos.com

Altes Zuhause verkauft, Neubau noch nicht fertig – was nun?

Haus mit Baugerüst

Nicht nur durch die aktuelle Rohstoffknappheit kommt es zum Schrecken vieler Bauherrn immer wieder zu Verzögerungen beim Hausbau. Doch was tun, wenn die alte Immobilie bereits verkauft und die neue zum festgesetzten Termin nicht bezugsfertig ist?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, damit umzugehen. Im Idealfall lesen Sie diesen Artikel, bevor Sie den Kaufvertrag für Ihre alte Immobilie unterzeichnen. Dann stehen Ihnen noch mehrere Optionen offen.

Befürchten Sie, dass Ihr neues Haus nicht rechtzeitig fertiggestellt wird oder möchten Sie Ihre alte Immobilie verkaufen, bevor Sie eigentlich planen auszuziehen, dann können Sie sich mit den neuen Besitzern einigen und sich im Kaufvertrag ein zeitlich begrenztes Wohnrecht gewähren lassen. Damit Sie bei den vertraglichen Details auf der rechtlich sicheren Seite sind und der Kaufvertrag auch die Prüfung durch den Notar besteht, sollten Sie sich von einem Immobilienprofi beraten lassen.

Zwischenmietvertrag

Anstatt eines Wohnrechts können Sie sich auch mit den neuen Besitzern auf einen Zwischenmietvertrag einigen. Da dieser vom Kaufvertrag unabhängig ist, kann er auch abgeschlossen werden, nachdem der Kaufvertrag unterschrieben wurde. In einem solchen Fall sind Sie aber nicht nur in einer schlechteren Verhandlungsposition, sondern auch von den Plänen des neuen Besitzers abhängig. Denn wenn Sie kurzfristig doch länger in Ihrer alten Immobilie bleiben müssen, hat der neue Eigentümer wahrscheinlich schon eigene Umzugspläne geschmiedet.

Wer ist der Bauherr?

Wenn Sie kurzfristig vor dem Problem stehen, dass Ihr Neubau nicht rechtzeitig fertig wird, kommt es darauf an, ob Sie selbst Bauherr sind, oder ob Sie ein geplantes Objekt bei einem Bauträger erworben haben. Wenn Sie der Bauherr sind, tragen Sie in der Regel die Verantwortung – auch für die Verzögerung – und müssen sich selbst um eine Zwischenunterkunft kümmern.
Haben Sie dagegen eine Eigentumswohnung gekauft, die Teil eines größeren Bauprojektes ist, haftet in der Regel der Bauträger für die Verzögerung. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass ein genaues Einzugsdatum im Kaufvertrag vereinbart wurde. Ist die Wohnung zum festgelegten Termin nicht fertig, muss der Bauträger Ihnen entweder eine gleichwertige Zwischenunterkunft zur Verfügung stellen oder Ihnen eine Entschädigung zahlen.

Entschädigung

Diese Entschädigung entspricht in der Regel einer Vergleichsmiete für den Zeitraum, in dem Sie nicht in Ihr neues Zuhause einziehen konnten. Darüber hinaus müssen die Kosten für eine nicht vergleichbare Zwischenunterkunft (zum Beispiel eine deutlich kleinere Wohnung) oder ein Hotelzimmer übernommen werden. Ebenso müssen weitere anfallende Kosten, die durch die Verzögerung entstehen vom Bauträger übernommen werden. Welche Kosten hier zusätzlich anfallen, ist vom Einzelfall abhängig. Typische Beispiele sind Maklerkosten für die Beschaffung einer Zwischenunterkunft und die Kosten für den zusätzlichen Umzug.

Sie wollen Ihr Haus verkaufen und für den Fall der Fälle gewappnet sein? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

Nicht fündig geworden? Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.juraforum.de/lexikon/bezugsfertig
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/foerderprogramme/foerderung-fuers-eigenheim-energieeffizient-sicher-barrierefrei-43745

Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Manfred Antranias Zimmer/Pixabay.com

Vorsicht! Mängelhaftung

Schneckenhaus mit Loch

Schimmel im Keller und das Dach muss schon lange erneuert werden – wer seine Immobilie verkaufen möchte, weiß, dass solche Mängel den Verkaufspreis deutlich senken. Aber Vorsicht! Wer das verschweigt, dem drohen teure Konsequenzen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Für Immobilienverkäufer in Deutschland gilt die Mängelhaftung. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §433 Absatz 1 heißt es: „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“ Ein Sachmangel ist beispielsweise ein undichtes Dach oder andere Mängel an der Bausubstanz. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn die Rechte Dritter die Immobilie für den Käufer nicht bewohnbar machen, zum Beispiel wenn Tante Erna ein Nießbrauchrecht für die Immobilie besitzt.

Diese juristischen Folgen drohen

Für Mängel an der Immobilie, die der Verkäufer verschwiegen hat, steht dem Käufer laut § 437 Nr. 1 BGB eine Nacherfüllung zu. Das ist der Fall, wenn der Verkäufer zum Beispiel Mängel an der Bausubstanz versteckt. Nach § 439 BGB kann theoretisch eine gleiche Sache als Ersatz zur Verfügung gestellt werden – allerdings ist das bei Immobilien wohl kaum möglich. Kann der Verkäufer keinen Ersatz oder die Nacherfüllung leisten, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten (§ 440 BGB) oder den Kaufpreis senken (§ 441 BGB).

Für sichtbare Schäden wie ein großes Loch im Fußboden gilt diese Regelung nicht. Denn der Gesetzgeber geht davon aus, dass dieser offensichtliche Mangel dem Käufer bei der Besichtigung aufgefallen ist und er die Immobilie mit diesem Wissen gekauft hat. Allerdings wäre eine Ausnahme, wenn der Verkäufer garantiert, dass beispielsweise die Immobilie sofort genutzt werden kann. Da das mit einem großen Loch im Fußboden eher nicht der Fall ist, muss der Verkäufer hier Schadensersatz leisten.

Vor Mängelhaftung schützen

Nicht immer wissen Immobilienverkäufer von Mängeln an ihrer Immobilie und verschweigen diese absichtlich. Wie kann man sich also vor einer Mängelhaftung schützen? Durch bestimmte Klauseln im Kaufvertrag können sich Verkäufer von der Haftung für nach Vertragsabschluss auftretende Sachmängel freimachen. Jedoch gilt das nur für Mängel, die beiden Parteien vor Vertragsabschluss nicht bekannt waren. Hat ein Gutachter den Verkäufer vor dem Verkauf auf die Mängel aufmerksam gemacht, lässt sich dies in einem möglichen Rechtsstreit nachweisen.

Die bessere Lösung ist, die Immobilie von einem Immobilienprofi professionell bewerten zu lassen. So wissen Immobilienverkäufer nicht nur, wie viel ihre Immobilie wert ist, sondern erhalten auch eine Übersicht über alle Mängel am Haus, die dann in den Kaufvertrag aufgenommen werden können. Zusätzlich ist es auch eine sehr gute Verhandlungsgrundlage. Denn versuchen Kaufinteressenten unter Hinweis auf die Mängel den Kaufpreis zu drücken, kann der Verkäufer immer argumentieren, dass diese Mängel bereits in den Kaufpreis eingeflossen sind.

Sie benötigen ein professionelles Gutachten für den Verkauf Ihrer Immobilie oder sind sich bei Formulierungen im Kaufvertrag unsicher? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/augen-auf-beim-immobilienkauf-was-ist-zu-beachten_184252.html

https://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/immobilien-wer-fuer-maengel-bei-hauskauf-und-hausbau-haftet-seite-3/5452280-3.html

https://www.juraforum.de/lexikon/maengelhaftung

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © xxx/Depositphotos.com

 

 

Darum benötigen Sie ein professionelles Exposé

Paar mit Exposé in der Hand - bei Hausbesichtigung

Ein aussagekräftiges Exposé hilft Ihnen nicht nur, einen besseren Preis für Ihre Immobilie zu erzielen, sondern auch die richtige Zielgruppe für Ihre Immobilie anzusprechen und sich somit unnötige Besichtigungen zu ersparen. Lesen Sie hier, worauf Sie bei einem hochwertigen Exposé achten müssen.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Es ist fast immer ärgerlich, wenn Interessenten beim Besichtigungstermin sagen: „Das haben wir uns anders vorgestellt.“ Oft war dieser Termin dann umsonst. Er hätte vermieden werden können, wenn das Exposé aussagekräftig gewesen wäre und die realen Verhältnisse der Immobilie besser wiedergegeben hätte. Nicht nur deshalb setzen Qualitätsmakler auf ein hochwertiges Exposé. Denn Erfahrungen zeigen, dass Käufer eher gewillt sind, den angemessenen Preis zu zahlen, wenn die Immobilie hochwertig präsentiert wird.

Aussagekräftige Texte

Im Exposé finden sich alle wichtigen Informationen zur Immobilie. Das umfasst nicht nur Fakten wie Baujahr, Verkaufspreis, Wohnfläche und Grundstücksfläche, Energieverbrauch, Grundrisse oder Zimmer- sowie Etagenzahl. Auch lebhafte Beschreibungen und genaue Informationen über Zustand und Ausstattung der Immobilie sind hier äußerst wichtig. Im Idealfall bleiben nach dem Lesen des Exposés keine Fragen offen.

Da der Immobilienkauf auch eine emotionale Angelegenheit ist, kommt es darauf an, die Immobilie im besten Licht zu präsentieren. Achten Sie aber darauf, euphemistische Beschreibungen wie „hochwertig“ oder „lichtdurchflutet“ nur zu verwenden, wenn es auch den Tatsachen entspricht. Neben den Vorzügen der Immobilie sollten aber auch mögliche Mängel im Exposé beschrieben werden. Entdecken Interessenten bei der Besichtigung Mängel, von denen sie vorher nichts wussten, werden sie oft skeptisch und fragen sich, ob der Verkäufer eventuell etwas zu verbergen hat und suchen verstärkt weitere Mängel. Deshalb empfiehlt sich hier ein offener Umgang.

Aussagekräftige Fotos

Für eine überzeugende Präsentation kommt es auch auf professionelle Fotos an. Werden ausgewählte Ansichten und Einrichtungsdetails in ästhetisch ansprechenden Fotos präsentiert, wird der Wert einer Immobilie ganz anders eingeschätzt. Achten Sie darauf, dass die Fotos scharf und hell und nicht verwackelt und dunkel sind. Ebenso ist es wichtig, dass die Fotos die Proportionen des jeweiligen Zimmers möglichst genau wiedergeben und nicht verzerren. Dazu sollten Linien wie beispielsweise eine Ecke des Zimmers oder von Fenstern und Türen gerade laufen und nicht „stürzen“. Profis schießen das Foto in der Regel aus etwa einem Meter Höhe.

Der Aufwand

Neben Texten und Fotos gehören auch die verkaufsrelevanten Unterlagen in das Exposé. Zusätzlich kommt es auch auf ein schickes, modernes Design beziehungsweise Layout an. Das bedeutet zwar etwas an Aufwand, zahlt sich aber in vielen Fällen aus. Profimakler wissen durch ihre langjährige Erfahrung, worauf es bei einem hochwertigen und aussagekräftigen Exposé ankommt. Sollte die Erstellung eines Exposés für Ihre Immobilie zu aufwendig sein, dann wenden Sie sich an Ihren lokalen Qualitätsmakler.

Sie möchten bei der Vermarktung Ihrer Immobilie professionell vorgehen und so den besten Preis erzielen? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Expos%C3%A9

https://de.statista.com/themen/133/immobilien/

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © londondeposit/Depositphotos.com

Scheidung: warum nicht das Nestmodell?

Nest

Eine Scheidung sollte vor allem für die Kinder so angenehm wie möglich über die Bühne gehen. Das sogenannte Nestmodell soll genau das erreichen. Die Kinder bleiben in der gemeinsamen Immobilie und die Eltern leben dort im wöchentlichen Wechsel. Das bedeutet auch, dass jeder Ex-Partner für die Zeit, in der er nicht in der alten Immobilie lebt, zusätzlich eine eigene Wohnung braucht.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

 

Das Nestmodell (engl. Bird Nesting) kommt zwar bei weitem seltener vor als das klassische Residenz- oder Wechselmodell, wurde aber in den letzten Jahren für den Kinderumgang nach einer Trennung immer attraktiver. Ob das Modell für getrennte Paare in Frage kommt, hängt von der individuellen und finanziellen Situation ab. Für Elternpaare, die sich trennen oder scheiden lassen, empfiehlt es sich daher sich von einem Makler beraten zu lassen.

Was bedeutet das Nestmodell für Kinder und Eltern?

Bei diesem Modell bleiben die Kinder trotz Beziehungsende der Eltern in der gewohnten Umgebung wohnen. Dadurch können negative Folgen einer Scheidung für die Kinder verringert und die Auflösung der Familie besser überwunden werden. „Nest“-Kinder sollen sich dadurch auch in ihrer Persönlichkeit besser entwickeln als andere Trennungskinder. Eigenschaften wie Respekt, Widerstandsfähigkeit und Toleranz werden gefördert.

Eltern können in ihren eigenen vier Wänden ein Leben ohne die Kinder führen, wenn das andere Elternteil mit der Betreuung im „Nest“ der Kinder an der Reihe ist.

Gut für die Kinder, aber nicht immer für die Ex-Partner

Bird Nesting bedeutet, die Beziehung zu beenden, ohne einen richtigen Schlussstrich zu ziehen. Eltern, die sich für dieses Modell entscheiden, sind demnach faktisch getrennt, müssen aber dennoch zusammen Entscheidungen treffen, die immer noch die gemeinsame Immobilie betreffen. Immerhin wohnen beide Elternteile teilweise mit im „Nest“ der Kinder.

Das führt vor allem bei finanziellen Fragen zu Streit und Uneinigkeit. Wer bezahlt die Stromrechnung? Wer soll die GEZ-Gebühren begleichen? Wer zahlt, wenn es um Reparaturen und neue Einrichtung geht? Wenn zusätzlich noch ein Immobiliendarlehen bzw. -kredit abbezahlt werden muss, steht die Frage im Raum, wer wie viel zur Tilgung beisteuert.

Zudem muss sich jedes Elternteil ein neues Zuhause suchen. Und auch die doppelte Haushaltsführung und die Kosten für beide Immobilien sind finanziell zu stemmen. In Zeiten steigender Miet- und Immobilienpreise wie auch Lebenshaltungskosten kann das oft sehr belastend sein für das eigene Konto. Gerade wenn man nicht zu den Geringverdienern gehört. Und die Versorgung der Kinder darf natürlich auch nicht vergessen werden.

Verkaufen oder neue Wohnung? –  Beratung durch den Profi

In Fällen, wo die Immobilie nur schwer und gar nicht gehalten werden kann, ist das Nestmodell zwar grundsätzlich besser für die Kinder, aber so gut wie nicht umsetzbar. Daher ist es besser nach Lösungen für den individuell besten Umgang mit der Trennungsimmobilie zusammen mit einem Makler zu suchen. Natürlich immer mit dem Hauptziel, die Situation für die Kinder so gut wie möglich zu lösen.

Brauchen Sie Unterstützung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie? Dann kontaktieren Sie uns!

Video: Unterlagen für den Immobilienverkauf – was brauche ich?

Text Unterlagen für den Immobilienverkauf

Für den Immobilienverkauf sind verschiedene Unterlagen nötig. Doch welche Unterlagen sind wirklich verkaufsrelevant und wo bekommt man sie? In unserem Video erfahren Sie in Kürze das Wichtigste.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Video: Wie finde ich den passenden Käufer für meine Immobilie?

Symbol Mann vor lila Hintergrund

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, hat schnell eine Traube an Kaufinteressenten vor der Tür stehen und steht vor der Qual der Wahl. Welcher Interessent meint es wirklich ernst? Wer kann sich die Immobilie wirklich leisten? Um sich für den Richtigen zu entscheiden, braucht es Zeit und ein geübtes Auge.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Balkonanbau – gut für die Wertsteigerung einer Immobilie?

sonniger Balkon

Auf der Suche nach einer neuen Bleibe ist es ein Kriterium, das oft den Ausschlag gibt: wenn die Wohnung einen Balkon hat. Schließlich sitzt jeder gern mal zwischen von eigener Hand bepflanzten Blumentöpfen und genießt den Sonnenschein. Für Verkäufer, die eine Immobilie verkaufen wollen, ist der Anbau eines Balkons daher eine Überlegung wert. Natürlich auch als wertsteigernde Maßnahme.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Der Anbau eines Balkons ist zunächst mit Kosten und Aufwand verbunden. Aber dieser Aufwand kann sich schon aus zwei Gründen lohnen. Zum einen vergrößert ein Balkon die Wohnfläche einer Immobilie. Zum anderen bringt er bei einem Verkauf mehr Geld ein. Doch eines muss immer beachtet werden: ohne Baugenehmigung darf kein Balkon angebaut werden.

Bauvorgaben für Balkonanbau: in jedem Bundesland anders

Abhängig vom Bundesland, in dem die Immobilie liegt, ist die Landesbauverordnung anders. Die Bauvorgaben sind also verschieden. Wenn Sie unsicher sind, was beachtet werden muss – wenden Sie sich an einen Fachmann. Das kann der Makler sein, den Sie sowieso mit dem Verkauf der Immobilie betraut haben. Er kann auch abwägen, ob sich für Ihren individuellen Fall ein kostenintensiver Anbau eines Balkons lohnt. On top hat er wahrscheinlich noch ein weiteres Ass im Ärmel: er hat Kontakte zu lokalen Bauunternehmen, die den Anbau für Sie planen und durchführen.

Selbstragend oder freitragend?

Verschiedene Bauarten von Balkonen erfordern auch unterschiedliche Materialien, Kosten und Baulängen. Der Aufwand ist geringer bei einem selbsttragenden Vorstellbalkon, denn bei einem freitragenden Balkon muss ein Statiker hinzugezogen werden. Und Achtung, falls Sie den Anbau eigenständig durchziehen wollten: als sicherheitsrelevantes Bauwerk muss ein Balkon von Fachleuten gebaut sowie zusätzlich von einem Sachverständigen geprüft werden.

Immer mit Statiker

Ein Statikexperte wird Sie vor dem Anbau zu allen wichtigen Punkten beraten. Dazu gehören unter anderem folgende Punkte: was ist die richtige Größe, welches Geländer wählt man, wo ist der richtige Ort für den Balkon, welche Tür nehme ich. Das alles hat Auswirkungen auf die Gesamtkosten.

Zwischen drei Balkonarten können Sie wählen: der selbsttragende Balkon ist die günstigste Variante, die teuerste der freitragende Kragarmbalkon. Ist es ein teiltragender Anbaubalkon, haben Sie sich für eine Variante entschieden, deren Kosten im Mittelfeld liegen. Welche Variante für Ihr Vorhaben die richtige ist, müssen Sie nicht allein entscheiden: fragen Sie Ihren Makler, welchen Experten er Ihnen empfiehlt. Dieser wird Sie selbstredend auch zu den Materialien und deren unterschiedlich hohe Kosten beraten.

Sie möchten wissen, ob sich ein Balkonanbau als wertsteigernde Maßnahme vor dem Verkauf Ihrer Immobilie lohnt? Dann kontaktieren Sie uns!

 

Sie wollen mehr wissen?

https://www.mein-eigenheim.de/umbau-und-anbau/anbauten-und-balkone-richtig-planen.html

https://www.presseportal.de/pm/24964/3912202

https://kommunikation2b.de/wohnraeume-aufwerten-und-erweitern/

https://praxistipps.focus.de/balkon-verlaengern-und-erweitern-das-muessen-sie-wissen_109430  

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © depositphotos / iriana88w

Durch Instandhaltung den Wert einer Immobilie bewahren

Werkzeugkiste hinter Modellhaus

Bei der Instandhaltung einer Immobilie geht es nicht nur um den Erhalt des Wohnwerts, sondern auch um den Erhalt des Verkehrswerts. Deshalb empfehlen Experten, Reparaturen nicht aufzuschieben. Denn Eigentümer riskieren dadurch nur, später höhere Kosten bei der Beseitigung der Schäden tragen zu müssen. Dringt beispielsweise bei einem undichten Dach Feuchtigkeit in die Dämmung, kann das zu Schimmel und mangelnder Isolierung führen. Es versteht sich von selbst, dass dann die Kosten zur Beseitigung der Schäden höher liegen, als wenn nur das Dach ausgebessert hätte werden müssen.

Jede Immobilie ist besonders.

Finden Sie heraus, wie viel Ihre Immobilie wert ist.
Wir bewerten Immobilien - professionell und zeitnah.
Melden Sie sich!

Regelmäßige Inspektionen

Immobilienprofis raten dazu, alle zwei bis drei Jahre Inspektionen an der Immobilie durchzuführen. Alle fünf bis zehn Jahre sollten diese auch von einem Fachmann durchgeführt werden. Denn gelegentlich gibt es auch Schäden, die für den Laien so gut wie nicht zu erkennen sind. Besonders technische Anlagen sollten auch in kürzen Abständen von einem Profi gecheckt werden.

Rücklagen bilden

Eigentümer sollten laut Experten auch Rücklagen für die Instandhaltung bilden. Denn irgendwann fallen die Kosten für die Instandhaltung sowieso an. Immobilienprofis empfehlen deshalb je nach Baujahr zwischen 7 und 12 Euro pro Quadratmeter und Jahr zurückzulegen. In der Regel gilt: Je älter die Immobilie, desto höher die Instandhaltungskosten.

Steuerlich absetzbar

Immobilienbesitzer können einen Teil der Instandhaltungskosten für das Eigenheim – die sogenannten Erhaltungsaufwendungskosten – über die Steuer zurückbekommen. Alle Ausgaben, die dem ordnungsgemäßen Erhalt einer Immobilie dienen, sind in Deutschland steuerlich absetzbar. Beispielsweise können die Kosten für Dacherneuerungen, Wärmeschutzmaßnahmen, Fassadensanierung, Installation energieeffizienter Anlagen, Heizungserneuerungen oder Badsanierungen. 20 Prozent der Instandhaltungskosten werden mit einer Höhe bis 6.000 Euro berücksichtigt. Damit sind Steuerersparnisse von bis zu 1.200 Euro jährlich möglich. Allerdings werden nur Arbeits- sowie Fahrtkosten miteinbezogen. Materialkosten werden hierbei nicht berücksichtigt.

Möchten Sie wissen, wie sich Instandhaltungsmaßnahmen auf den Wert Ihrer Immobilie auswirken? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.

 

Nicht fündig geworden:

https://ivd.net/2021/04/so-viel-kosten-unterhalt-und-instandhaltung-fuer-ein-haus/

https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/anlegerakademie/immobilien-haeufig-werden-die-instandhaltungskosten-unterschaetzt/4371782-3.html?ticket=ST-13055272-xgGc2CGiUgNPtKiXyRHo-ap4

https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.immobilien-was-die-instandhaltung-eines-hauses-mit-sich-bringt.6a22aac1-17d4-4369-bcdb-b8cb965f6a1e.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © urfingus/Depositphotos.com

Technische vs. kaufmännische Immobilienverwaltung

Verwalter arbeitet am Schreibtisch

Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften verwalten ihre Immobilien. Oft übernimmt das ein professioneller Verwalter. Dabei fallen auch technische und kaufmännische Verwaltungsaufgaben an. Doch was gehört zur kaufmännischen Verwaltung und was zur technischen?

Die Verwaltung von vermieteten Wohnungen und Gemeinschaftseigentum ist komplex und zeitintensiv. Umso größer der Immobilienbesitz ist, desto mehr Aufwand kommt auf Eigentümer zu. Dabei fallen viele Aufgaben an, die sich in bestimmte Bereiche untergliedern. Unter anderem in die technische und kaufmännische Verwaltung. Was genau gemacht werden muss, kommt auch auf die Art des Verwalters an. Man unterscheidet zwischen WEG-, Miet- oder Sondereigentumsverwaltern.

Kaufmännische und technische Verwaltung bei der Mietverwaltung

Zu den technischen Aufgaben der Mietverwaltung gehören alle Belange, die mit Handwerkern und der Instandsetzung zu tun haben. Unter anderem das Einweisen von Handwerkern und Hausmeistern, die Bestellung von Schlüsseln oder auch die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen. Zudem müssen Stromzähler abgelesen und andere Verbrauchswerte erfasst werden. Das sind aber nur einige Aufgaben der technischen Verwaltung.

Typisch für die kaufmännische Verwaltung ist das Erstellen von Abrechnungen für Heiz- und Betriebskosten. Aber auch alle Mieterangelegenheiten, darunter auch das Bearbeiten von Mahnverfahren. Ganz wichtig ist es, den Geldverkehr im Blick zu behalten. Die Mietverwaltung verbucht, verwaltet und disponiert diesen.

Kaufmännische und technische Verwaltung bei Sondereigentum

Unter Sondereigentum zählen vermietete Eigentumswohnungen. Im Hinblick auf die kaufmännische Verwaltung sind an dieser Stelle besonders die finanziellen Aufgaben wichtig, etwa die Führung des Vermieterkontos. Alle Zahlungen werden überwacht und vereinnahmt.

Die technische Verwaltung von Sondereigentum schließt die durchzuführende Begehung von Wohneigentum – etwa bei der Angabe von Mängeln – mit ein. Schadensmeldungen müssen der jeweiligen WEG-Verwaltung und gegebenenfalls der Versicherung mitgeteilt werden. Zudem werden Renovierungs- und Sanierungsarbeiten überwacht und vergeben.

Kaufmännische und technische Verwaltung bei Wohngemeinschaftseigentum

Der WEG-Verwalter übernimmt nicht die Verwaltung von Wohnungen. Daher sehen die technischen und kaufmännischen Aufgaben anders als bei den anderen Immobilienverwaltern aus. Alle finanziellen Aspekte für das gemeinschaftliche Eigentum und die Besitzer laufen über die kaufmännische Verwaltung. Dazu zählen neben Rechnungskontrollen und -prüfungen, Zahlungsüberwachung sowie Vereinnahmung der Wohnungseigentümer auch die Arbeit an Wirtschaftsplänen für das nächste Jahr. Es gibt aber bei weitem noch mehr Aufgaben der kaufmännischen Verwaltung.

Das Besichtigen des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt anders als bei der Sondereigentumsverwaltung in regelmäßigen Abständen. Dabei wird der technische und bauliche Zustand genauer unter die Lupe genommen. Dafür müssen im Vorfeld keine Mängel angezeigt werden. Einige technische Aufgaben überschneiden sich aber auch mit den von Sondereigentumsverwaltern. Maßnahmen, die zu verkehrssicherungspflichtige Belangen gehören, werden allerdings ausschließlich von einer WEG-Verwaltung übernommen.

Fazit

Die Verwaltung von vermietetem Immobilieneigentum, egal ob in den Händen einer Wohneigentümergemeinschaft oder eines alleinigen Immobilienbesitzers, sollte bei der Fülle an Aufgaben von einem professionellen Verwalter vorgenommen werden. Denn Fehler bei der Verwaltung können eventuell kostspielige Konsequenzen zur Folge haben.

Sie suchen einen Immobilienverwalter, der sich um Ihr Wohneigentum zuverlässig kümmert? Dann kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen weiter.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung

https://www.hausverwaltung-ratgeber.de/aufgaben-pflichten-weg-verwalter.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: © AndrewLozovyi/Depositphotos.com

Wie kann der Wert einer Immobilie gesteigert werden?

Haus steigt an Wert

Wer einen höheren Preis für seine Immobilie erzielen möchte, erreicht das durch eine Aufwertung. Mit Hilfe von Sanierungs-, Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen steigert sich der Wert der Immobilie. Doch welche konkreten Maßnahmen können die eigene Immobilie aufwerten?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Mit Immobilien lässt sich ein guter Verkaufserlös erzielen. Aber nur dann, wenn es keine baulichen Mängel gibt. Daher ist es sinnvoll, kaputte Fenster und andere Schäden im Haus auszubessern. Und wenn man schon dabei ist, die Immobilie instand zu halten, können auch gleich Gebrauchsspuren beseitigt werden. Oder man bringt die Immobilie gleich auf den neuesten Stand. Denn je weniger Mängel und je moderner eine Immobilie ist, desto mehr ist die Immobilie letztendlich am Markt wert.

Wertsteigerung durch Modernisierung

Grundsätzlich ist das Ziel der Modernisierung die Wertsteigerung der Immobilie. Eine gute Maßnahme, um den Wert zu steigern, ist die energetische Modernisierung. Denn je besser die Werte auf dem Energieausweis sind, je mehr kann für die Immobilie verlangt werden.

Zu den Maßnahmen für den Energieausweis gehören beispielsweise die Wärmedämmung von Außenwänden oder der Kellerdecke. Auch der Einbau einer modernen Heizungsanlage und von Wärmeschutzfenstern zählt dazu.

Aber auch offene und moderne Grundrisse, große Räume und Barrierefreiheit in der gesamten Immobilie wirken sich positiv auf den Wert aus. Neben diesen Maßnahmen gibt es die Möglichkeit zusätzlich einen Wintergarten oder einen Balkon anzubauen.

Wertsteigerung durch Sanierung

Anders als bei der Modernisierung wird die Immobilie beim Sanieren nutzbar gemacht und instandgehalten, damit die (Wohn-)Qualität der Immobilie hergestellt ist. Das gelingt unter anderem durch das Reparieren von undichten Dächern oder das Beseitigen von Schimmel, Hausschwamm und Asbest. Genauer gesagt alle Maßnahmen die wegen Mängel oder Reparaturen notwendig sind.

Weitsteigerung durch Renovierung

Bei Renovierungsarbeiten geht es darum, durch eine optische, oberflächliche Aufbesserung ein besseres Wohngefühl zu schaffen. Klassische Maßnahmen sind alle Maler- und Tapezierarbeiten. Aber auch die oberflächliche Erneuerung des Bodenbelags. Wer zum Beispiel eine Fußbodenheizung einbaut, modernisiert seine Immobilie energetisch. Diese Maßnahme geht über das Oberflächliche hinaus und zählt damit nicht als Renovierungsarbeit. Eine optische Aufbesserung kann die Immobilie durch ein attraktiveres Erscheinungsbild im Wert steigern.

Kosten der wertsteigernden Maßnahmen

Wer durch Sanierung, Renovierung und Modernisierung mehr Erlös beim Immobilienverkauf rausholen möchte, muss gut überlegen, ob sich die Investition im individuellen Fall lohnt oder überhaupt finanziell machbar ist. Für Renovierungsarbeiten muss weniger Geld ausgegeben werden als für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Dafür müssen Eigentümer oft mehrere tausend Euro investieren. Je nach Umfang und Art der Maßnahme variieren die Kosten stark.

Möchten Sie wissen, wie Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern können? Oder ob sich das für Sie finanziell lohnt? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

https://www.makler-vergleich.de/immobilien-bewerten/welche-modernisierungsmassnahmen-erhoehen-immobilienwert.html

https://exporo.de/wiki/wertsteigerung-von-immobilien/

https://remax-kontor.de/den-immobilienwert-durch-den-anbau-eines-balkons-steigern/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Tzido/Depositphotos.com

Erbimmobilie: Streit vermeiden – verrenten vs. verschenken

Altes Ehepaar vor Haus

Wer das Immobilienerbe noch zu Lebzeiten regeln möchte, um einem Erbstreit aus dem Weg zu gehen, hat dafür verschiedene Möglichkeiten. Häufig werden Immobilien überschrieben. Neben der Schenkung kann die Immobilie aber auch verrentet werden. Doch was eignet sich in welcher Situation am besten?

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

Wie gehe ich mit der Situation um? Wir beraten Sie und finden gemeinsam eine Lösung. Melden Sie sich!

 

Egal ob Eigentümer ihre Immobilie überschreiben oder verrenten, jede Methode hat seine Vorteile. Zudem ist es wichtig, zu schauen, wie die persönlichen Familienverhältnisse des Eigentümers aussehen. Und natürlich welches Ziel verfolgt wird. Bei beiden Varianten ist es möglich in der Immobilie wohnen zu bleiben.

Verrenten – Geld erhalten und Erbstreit vermeiden

Wer verrentet, verkauft seine Immobilie ohne ausziehen zu müssen. Den Verkaufspreis zahlt der Käufer nicht komplett auf einmal. Stattdessen werden die Verkäufer, die das Wohnrecht innehaben, monatlich ausgezahlt. Neben der monatlichen Zahlung erhält der ehemalige Eigentümer eine einmalige Auszahlung.

Je nachdem wie die Verrentung vertraglich geregelt wird, kann eine Leibrente oder eine Zeitrente mit einem lebenslangen oder zeitlich begrenzten Wohnrecht vereinbart werden. Zudem kann die Summe der Einmal- und der monatlichen Zahlung individuell festgelegt werden.

Die Höhe des Verkaufserlöses, und somit des gesamten Auszahlungsbetrags, hängt unter anderem von der gewählten Art der Rente und des Wohnrechts ab. Aber auch das Alter hat einen bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Summe. Je älter der Verkäufer ist, der den Verrentungsvertrag abschließt, desto höher ist der Verkaufserlös und natürlich auch der Gesamtbetrag der Auszahlung.

Schenkung – Erbstreit verhindern und Steuern sparen

Wenn die Immobilie noch bei Lebzeiten auf Familienmitglieder übertragen wird, ist die Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei. Denn jedes Jahr verringert sich die Schenkungssteuer um 10 Prozent. Ist die Immobilie zudem steuerlich belastet, wertet das die Immobilie zusätzlich ab.

Denn die Höhe der Schenkungssteuer hängt von Wert der Immobilie ab. Belastungen, die den Wert der Immobilie senken, sind beispielsweise ein eingetragenes Leibgedinge wie auch ein selbst eingeräumtes und im Grundbuch vermerktes Nießbrauch- oder Wohnrecht.

Der Schenkende oder Übertragende beeinflusst damit nicht nur den Immobilienwert, sondern kann zusätzlich in der Immobilie wohnen bleiben. Durch das Leibgedinge sichert sich der ehemalige Eigentümer eine lebenslange Versorgung und Pflege durch den Beschenkten. Dazu gehören allerdings keine Geldzahlungen.

Was eignet sich wann am besten?

Für Eigentümer, die ihre Rente im Alter aufbessern möchten und weniger Wert darauf legen, dass die Immobilie in der Familie bleibt, ist die Immobilienverrentung die bessere Lösung. Wem es weniger ums Geld geht und mehr darum Steuern zu sparen, der ist mit einer Schenkung auf dem richtigen Weg. Für die Entscheidung empfiehlt es sich aber immer einen Immobilienmakler hinzuzuziehen.

Wollen Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie verrenten? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Leibrente

https://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

https://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Fotos: © mavoimages/Depositphotos.com

Beim Immobilienverkauf Emotionen besser aus dem Spiel lassen

Hausverkauf - nicht emotinal werden

Sich von der liebgewonnenen Immobilie zu trennen, ist für viele nicht leicht. Emotionen führen häufig dazu, dass der Wert der Immobilie unrealistisch eingeschätzt wird oder es schwer fällt, bei Preisverhandlungen neutral und sachlich zu bleiben. Nur wer darauf vorbereitet ist, kann souverän und erfolgreich verhandeln.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Erfahrene Profimakler kennen das Problem, wenn Interessenten den Geschmack des Verkäufers mit Aussagen wie „Die Tapeten und Fliesen sind kitschig und die Küche im Landhausstil geht gar nicht mehr“ negativ beurteilen. Damit wird die Immobilie für dringend renovierungsbedürftig erklärt und dieser angebliche zusätzliche Aufwand soll dazu dienen, den Verkaufspreis zu drücken. Hier angemessen zu reagieren, fällt vielen Immobilienverkäufern verständlicherweise schwer.

Da derartige Besichtigungstermine in der Regel selten erfolgversprechend sind, empfehlen Immobilienprofis Emotionen beim Immobilienverkauf komplett aus dem Spiel zu lassen. Dazu ist eine gute Vorbereitung notwendig. Wer dann gelassen auf solche Bemerkungen reagiert, kann Verkaufsgespräche souverän führen und argumentieren, warum der Angebotspreis angemessen ist.

Der Profimakler weiß, wie es geht

Durch seine langjährige Erfahrung weiß ein Profimakler, wie man solche Gespräche führt. Er kennt fast alle Einwände von Interessenten und selbst auf die, die er nicht kennt, kann er angemessen reagieren. Der Profimakler weiß, wie er Argumente von Interessenten entkräftet, ohne diese zu vergraulen.

Auf die Bemerkung „der Preis ist völlig inakzeptabel“ reagiert der Profimakler zum Beispiel mit: „Wie kommen Sie darauf? Der Wert der Immobilie ist professionell ermittelt.“ Wenn der Interessent dann argumentiert, er habe günstigere vergleichbare Immobilien gesehen, kann der Makler durch seine Marktkenntnis am besten beurteilen, wie vergleichbar eine Immobilie ist oder deren Ausstattung und Zustand sind.

Flexibilität gefragt

Möchten Eigentümer ihre Preisvorstellungen durchsetzen, kann es sinnvoll sein, in anderen Bereichen flexibel zu sein. Zum Beispiel könnten Verkäufer den Interessenten vorschlagen, entsprechende Einbauten zu entfernen. Eine andere Möglichkeit wäre auch, beim Übergabe- oder Zahlungstermin flexibel zu sein. Ein Profimakler sorgt durch seine Unparteilichkeit für Ausgleich zwischen beiden Parteien.

Zu welchem Ergebnis die Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer führen, ist zu einem großen Teil davon abhängig, wie sachlich beide Seiten argumentieren. Oft führen Emotionen zu Entscheidungen, die hinterher bereut werden. Verkäufer, die gelassen und selbstbewusst in Verhandlungen gehen, weil sie wissen, dass der Wert der Immobilie professionell ermittelt wurde, und sie auf mögliche Einwände von Kaufinteressenten vorbereitet sind, haben gute Chancen, ihre Preisvorstellungen umzusetzen.

Sie wünschen sich beim Hausverkauf eine neutrale Person mit Verhandlungsgeschick an Ihrer Seite? Kontaktieren Sie uns! Wir führen Ihre Preisverhandlung neutral und sachlich.

 

Nicht fündig geworden:

https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/bauen-wohnen/immobilienverkauf-46009045

https://www.finanztip.de/haus-verkaufen/

https://www.t-online.de/finanzen/immobilien-wohnen/id_83847604/immobilienverkauf-diese-sieben-fehler-sollten-sie-vermeiden.html

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © antimartina/Depositphotos.com

Wenn einer zuviel wissen will – wie beantwortet man neugierige Fragen beim Immobilienverkauf?

Hausverkauf - Fragen von Kaufinteressenten

Wenn man zum ersten Mal eine Immobilie verkauft, kann es zu unangenehmen Situationen kommen. Zum Beispiel, wenn es zu Fragen seitens der Kaufinteressenten kommt, die ein bisschen zu aufdringlich oder neugierig sind. Auf diese sollte man sich besser vorbereiten, damit man nichts sagt, was man später bereuen würde.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Natürlich kommt es immer zu Fragen bei telefonischen Anfragen und Besichtigungen. Die man auch so genau wie möglich beantworten sollte. Schließlich geht es darum, dass sich ein Interessent ein möglichst genaues Bild von der angebotenen Immobilie machen kann. Zu Fragen, bei denen besondere Vorsicht geboten ist, kann man sich im Vorhinein Antworten überlegen.

Fragen vorab per Mail oder am Telefon

Bei Fragen wie „Wohnen Sie noch in der Immobilie?“ gilt es zurückhaltend zu sein. Auch Einbrecher haben schließlich Zugriff auf Kontaktdaten aus Inseraten. Das wird gern schon mal genutzt, um Immobilien auszuspionieren, die leer stehen. Wenn dann noch jemand fragt, ob Sie allein leben oder Sie in ein längeres Gespräch über Ihre Lebensverhältnisse verwickeln möchte – Vorsicht! Daher sollte man die genaue Adresse der Immobilie erst dann herausgeben, wenn wirklich sicher ist, dass es sich um einen echten Interessenten dreht.

Ganz schön indiskret – Fragen, die verlegen machen

Gerade bei Besichtigungen, bei denen man sich von Angesicht zu Angesicht trifft, kommt es zu Fragen, die zu weit gehen. Da wird schon mal gefragt, ob der Straßenlärm im Schlafzimmer nicht gestört habe oder auch ganz einfach: „Warum wollen Sie dieses fantastische Haus eigentlich verkaufen?“ Auch wenn es sich bei solchen Fragen eher um spontan Empfundenes handelt, kann man sich als Eigentümer genötigt sehen, zu viel preis zu geben. Bereiten Sie sich auf diese Fragen vor – ein höfliches „aus privaten Gründen“ reicht aus. Und schon fragt niemand weiter. Bei Fragen nach Nachteilen erzählen Sie entweder ehrlich davon oder aber Sie bestätigen den Nachteil einfach.

Und was ist mit den Mängeln?

Fragen nach Mängeln der zu verkaufenden Immobilie sollten Sie beantworten. Denn Sie sind sogar gesetzlich dazu verpflichtet, über nicht sofort ersichtliche Mängel aufzuklären. Tut man das nicht, kann man auch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags dafür haftbar gemacht werden. Ein offener Umgang mit Mängeln sowie der Hinweis darauf, dass diese schon im Verkaufspreis berücksichtigt wurden, ist zu empfehlen.

Es gilt also, sich auf alle Eventualitäten vorzubereiten. Viel besser ist es aber, jemand mit dem Verkauf Ihrer Immobilie zu betrauen, der emotional unbelastet ist: ein lokaler Profi-Makler. Er kann durch seine Erfahrung am Markt Fragen richtig einordnen und beantworten. Bei Besichtigungen weiß er genau, wo die Stolperfallen bei all zu neugierigen Fragen liegen und wird sie souverän zu handeln wissen.

Sie wollen einen professionellen Verkauf? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir unterstützen Sie gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.berlin.de/special/immobilien-und-wohnen/hausbau/3376590-744386-immobilienkauf-von-privat-wonach-kaeufer.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/immobilienkauf

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: ©denisismagilov/depositphotos.com

Wenn die Familie größer, aber die Immobilie zu klein wird

Schwanger größeres Zuhause

Familienzuwachs bedeutet zunächst einmal großes Glück. Wenn der erste Freudentaumel abklingt, fangen die Planungen an. Oft ist der Platzmangel dabei ein brennendes Thema – denn nicht selten bedeutet ein weiteres Kind, dass die bis jetzt bewohnte Immobilie zu klein wird. Dann heißt es neben dem großen Glück nicht nur die alte Immobilie zu verkaufen, sondern auch noch eine neue zu finden. Dann kommt es schnell zu Stresssituationen. Das können Sie vermeiden.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Wenn man unter Stress eine Immobilie verkaufen muss, ist man selten zufrieden mit dem Ergebnis. Man nimmt da schnell das nächstbeste Angebot, ohne die Immobilie vorher professionell bewerten zu lassen. Auch während der Vermarktung heißt es, viele Termine unter einen Hut zu bekommen. Vor allem die Besichtigungen brauchen Zeit. Zeit, die man doch eigentlich für das Besichtigen der eigenen, zukünftigen Immobilie braucht.

Nachwuchs und neue Immobilie – immer besser mit Makler

„Hilfe, das schaffen wir nicht“ – wenn Sie sich das eingestehen müssen, ist es an der Zeit, sich an einen lokalen Makler zu wenden, der nicht nur helfen kann, die alte Immobilie zu einem möglichst guten Preis zu verkaufen. Sondern natürlich auch, die neue Traumimmobilie mit ausreichend Zimmern für alle (zukünftigen) Familienmitglieder zu finden. Das bedeutet, dass Sie sich ganz der Vorfreude widmen können – auf das Kind und das neue Zuhause. Der Makler macht sich währenddessen an die Arbeit. Zunächst wird er Ihre alte Immobilie bewerten. Aufgrund seiner Erfahrung und Kenntnis des regionalen Marktes wird er den passenden Preis ansetzen.

Den richtigen Käufer finden – der Profi hat’s im Blick

Und schon geht er in die Vermarktung. Wo man als Laie schnell den Überblick verliert, bewahrt er einen kühlen, professionellen Kopf. Ein fehlender Grundriss, schlechte Fotos oder gar das Fehlen eines Energieausweises – das kommt bei ihm nicht vor. Er wird alle Dokumente sorgfältig zusammen tragen, gute Fotos für ein informatives Exposé anfertigen und sich zudem um das Besichtigungsmanagement kümmern. Mit seinem Blick kann er herausfiltern, wer sich wirklich für Ihre Immobilie interessiert, wer zudem die passende Bonität besitzt und welche angeblichen Interessenten nur Besichtigungstourismus betreiben.

Wenn die Verkaufsverhandlungen Früchte tragen

Nach dem Auffinden von seriösen Kaufinteressenten starten die Preisverhandlungen. Wo Sie sich wahrscheinlich schnell verunsichern lassen würden – etwa wenn es einem Käufer darum geht, den Preis zu drücken – weiß der Makler, wie er die Verhandlungen führen muss, um zu dem Preis zu kommen, der vorgesehen war. Und wenn Sie Glück haben, haben Sie nicht nur den Preis für die neue Immobilie wieder drin, die Ihr Makler für Sie im Portfolio hatte. Sondern auch noch etwas für die Haushaltskasse. Das können Sie in den Umzug investieren oder auch für Kinderwagen, Babybett und Co.

Sie erwarten Nachwuchs und brauchen mehr Platz? Und wollen Ihre Immobilie verkaufen sowie eine neue finden? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema:

https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilienmakler

https://de.wikipedia.org/wiki/Maklervertrag

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © monkeybusiness/depositphotos.com

Zahl des Monats Oktober: 25 Prozent

Dielen mit Zahl

Ein Viertel aller Haushalte in Deutschland wird mittlerweile ausschließlich von Personen über 65 Jahren bewohnt, wie das Statistische Bundesamt zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober mitteilte. Das sind 10,3 Millionen Haushalte, die meisten davon (etwa 58 Prozent) leben im Wohneigentum. Die große Mehrheit dieser Eigentümer im Seniorenalter wünscht sich prinzipiell auch, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, was aber häufig heißt: in einer viel zu großen und nicht seniorengerechten Immobilie.

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nicht weit. Kontaktieren Sie uns!

 

Wenn man diesen Menschen allerdings gezielt attraktive Alternativangebote machen würde, könnte die Bereitschaft zum Umzug in eine kleinere Wohnung deutlich wachsen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage im Auftrag von YouGov, die genau diesen Personenkreis der älteren Wohneigentümer in den Blick nimmt. Der Studie zufolge wäre das eine sinnvolle Möglichkeit, um ohne zusätzlichen Flächenverbrauch mehr Wohnraum zu schaffen.

Aus Daten des Statistischen Bundesamtes für 2018 geht hervor, dass 33,8 Prozent der über 65-Jährigen in Ein-Personen-Haushalten leben, wobei der Anteil mit zunehmendem Alter naturgemäß steigt, denn wenn der Partner stirbt, bleiben die Witwe oder der Witwer sehr oft allein zurück. Für diese Hinterbliebenen stellt dann eine durchschnittliche Wohnfläche von 100 Quadratmetern, oft auch noch mit Garten, die sie allein bewohnen und entsprechend instand halten müssen, in vielen Fällen eher eine Überforderung dar – und keineswegs eine altersadäquate Wohnsituation.

Dennoch lehnen etwa 25 Prozent der in der Studie Befragten eine Wohnraum-Verkleinerung im Alter grundsätzlich ab. Besonders in Ostdeutschland stößt die Idee, aus einem großen Eigenheim in eine kleine Seniorenwohnung zu ziehen, auf wenig Gegenliebe. Immerhin können sich aber doch 54 Prozent der Deutschen einen Umzug in ein sogenanntes „Serviced Apartment“ vorstellen, wenn die eigene Immobilie im Alter nicht mehr zu den Bedürfnissen passt – auch, um mehr Wohnraum für jüngere Generationen freizugeben. Es wäre also durchaus eine gute Idee, speziell für umzugsbereite Senioren passgenaue Wohnangebote auf kleinerem Raum zu schaffen, und auch mit zielgerichteten Umzugserleichterungen und praktischen Hilfestellungen auf sie zuzugehen.

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/09/PD21_N057_12411.html

https://www.ssoar.info/ssoar/bitstream/handle/document/67216/ssoar-2020-tesch-romer_et_al-Wohnsituation_der_Menschen_ab_65.pdf?sequence=4&isAllowed=y&lnkname=ssoar-2020-tesch-romer_et_al-Wohnsituation_der_Menschen_ab_65.pdf

https://wohnglueck.de/artikel/senioren-wohnraum-38822

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © Photo Mix/pixabay.com

Video: Der Notverkauf – wenn es schnell gehen muss

Frau und Mann vor Haus

Es gibt Situationen im Leben, in denen eine Immobilie schnell verkauft werden muss. Findet sich dann keine schnelle Lösung, kann es zur ärgerlichen Zwangsversteigerung kommen. Das gilt es zu vermeiden! Denn hierbei kann viel Geld verloren gehen.

In unserem Video erfahren Sie, worauf Sie beim Immobiliennotverkauf achten müssen, damit alles reibungslos klappt und Sie keine finanziellen Einbußen haben.

Video: Immobilienverrentung – Verkauf mit Wohnrecht

Ältere Frau mit Haus

Wer eine Immobilie besitzt, möchte meist auch im Alter dort wohnen. Problematisch wird es, wenn die Rente gerade so zum Leben reicht. Wer weiter in seiner Immobilie wohnen möchte, aber Geld braucht, kann seine Immobilie verrenten.

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nicht weit. Kontaktieren Sie uns!

 

Erfahren Sie in unserem exklusiven Video, was Immobilienverrentung ist, wie sie funktioniert und wann sie sich lohnt. Denn hier gibt es verschiedene Modelle.

Besichtigung aus der Ferne – kein Problem mit SAM dem Besichtigungsroboter

Besichtigung mit Roboter

Nicht nur in der Pandemie helfen uns digitale Tools in allen Lebenslagen. Denn man muss ja nicht vor Ort sein. Auch in der Immobilienbranche helfen immer öfter digitale Technologien bei der Vermarktung und der Besichtigung von Häusern und Wohnungen. Neben 360°-Touren, Fotos oder Videos geht das seit 2019 auch mit SAM.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

SAM ist ein Besichtigungsroboter, der vom Schweizer Start-up Realbotengineering erfunden wurde. Die Version 2.0 dieses hochmodernen Maklerassistenten ist mit einer Steuerungssoftware ausgestattet, die in Teilen auf Künstlicher Intelligenz basiert. Doch was hat der Kaufinteressent davon, was leistet SAM?

Durch die hochauflösenden Augen eines Roboters blicken

Während ein Immobilieninteressent irgendwo auf der Welt auf seinem Sofa sitzt, kann er SAM ganz bequem über sein Smartphone oder den Computer durch die Räume seiner Traumimmobilie schicken. Der Eindruck des Hauses oder der Wohnung ist dabei sogar noch realistischer als auf Fotos. So kann der Interessent erfahren, wie das Licht in der Wohnung morgens oder abends ist, die Sanitäranlagen genau prüfen oder aus dem Fenster blicken. Mit SAM’s hochauflösenden Kameraaugen kann er jedes Detail in Augenschein nehmen. In Echtzeit steuert er den innovativen Roboter durch jedes Zimmer.

Was ist der Mehrwert einer durch einen Roboter geführten Besichtigung?

Zunächst einmal ist SAM für technikaffine Menschen eine besonders interessante Innovation. Aber darüber hinaus: welchen Mehrwert bzw. welche Effizienz hat er bei der Vermarktung von Immobilien? Zuallererst profitieren Makler davon, dass sich die Vorauswahl von qualifizierten Interessenten verbessern lässt, da sich die ganze Organisation und der Aufwand von Besichtigungsterminen reduzieren lassen. Unbefriedigende Termine lassen sich vermeiden. Dank der virtuellen Begehung mit SAM können Immobiliensuchende ihre Suchkriterien eingrenzen und nicht passende Objekte wegsortieren. Real besichtigen können sie dann die, für die sie sich wirklich interessieren. Der Makler schließlich kann das Besichtigungsverhalten auswerten, denn der Besichtigungsroboter zeichnet dies auf. So kann er genauer auf Wünsche eingehen.

Wenn Fragen bleiben – der Makler kann dabei sein

Gegenüber einer 360°-Tour haben Interessenten die Möglichkeit, während der Tour mit SAM gleichzeitig über Videocall mit dem Makler zu sprechen. Fragen können dann unmittelbar beantwortet werden. Die ganze Besichtigung wird so persönlicher und ist ein Gewinn für alle Seiten. Auch der Makler hat so seine Vorteile durch diese Art der Besichtigung: denn schließlich kann auch er die Fragen stellen, die wichtig sind. Beispielsweise wie es um die Bonität des Interessenten steht.

SAM begleitet die Immobilienbranche auf dem Weg in die Zukunft und modernisiert die Besichtigungsorganisation. Durch immer mehre zusätzliche Funktionen und Features wird er zu einem effizienten Assistenten im Maklerbüro werden, der zudem nicht an feste Arbeitszeiten oder Ausfälle durch Krankheit gebunden ist. Ansonsten hilft ein Tropfen Öl.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/makler-roboter-erleichtert-wohnungsbesichtigung-aus-der-ferne,S6aLxCS

https://www.netzwoche.ch/news/2019-08-07/gelungener-markteintritt-fuer-sam

https://www.codingmind.io/sam/

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © Iurii/ despositphotos.com