Wie kann ich vor dem Verkauf den Immobilienwert steigern?

Eine 3D Zeichnung eines Hauses in Blautönen umgeben von Fragezeichen - Immobilienwert steigern

Um einen höheren Verkaufspreis ansetzen zu können, bedarf es einer Aufwertung der Immobilie durch Modernisierungs-, Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen. Und das am besten ohne großen Zeit- und Kostenaufwand. Lesen Sie in unserem Überblick, welche Maßnahmen das konkret sein können.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Eine Immobilie garantiert in den meisten Fällen einen guten Verkaufserlös. Aber nur, wenn sie ohne Mängel ist. Schäden im und am Haus regelmäßig auszubessern, ist daher auf jedem Fall sinnvoll. Dazu gehört etwa die Instandsetzung von kaputten Fenstern oder die Beseitigung von Gebrauchsspuren. Spätestens dann, wenn es zum Verkauf kommt, sollten die genannten Punkte erledigt sein. Je weniger Mängel, desto mehr Wert.

Modernisierungsmaßnahmen für die Wertsteigerung

Um den Wert vor Verkauf zu steigern, ist die energetische Modernisierung der zu verkaufenden Immobilie eine gute Maßnahme. Denn: je besser im Endeffekt die Werte auf dem Energieausweis sind, desto mehr können Sie für das Verkaufsobjekt verlangen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Wärmedämmung der Kellerdecke und der Außenwände, der Einbau von Wärmeschutzfenstern und einer modernen Heizungsanlage.

Weitere Punkte, die sich positiv auf den Wert auswirken: Barrierefreiheit, offene, moderne Grundrisse mit großen Räumen und der Anbau eines Balkons oder eines Wintergartens.

Was kann ich durch Sanierung erreichen?

Durch Sanierung wird die Immobilie instandgehalten und somit die Wohnqualität erhalten. Zu den Maßnahmen gehören die Reparatur von undichten Dächern sowie das Entfernen von Asbest, Hausschwamm und Schimmel. Kurz gesagt: Sanierung umfasst alle Maßnahmen, die aufgrund von Reparaturen und Mängel notwendig sind.

Was kann ich renovieren vor dem Verkauf?

Ein besseres Wohngefühl durch optische Aufbesserung – das ist knapp gefasst die Bedeutung von Renovierung. Die optische Verbesserung führt zu einem attraktiveren Erscheinungsbild und in der Folge zur Wertsteigerung. Maler- und Tapezierarbeiten gehören dazu ebenso wie die oberflächliche Erneuerung des Bodens. Der Einbau einer Fußbodenheizung gehört nicht dazu, da dies zum einen über das Oberflächliche hinausgeht, zum anderen in den Bereich energetische Modernisierung gehört.

Was kosten mich wertsteigernde Maßnahmen?

Wenn Sie überlegen, durch Renovierung, Modernisierung und Sanierung den Immobilienwert zu steigern, sollten Sie sich gut überlegen, ob sich die Maßnahmen lohnen und vor allem, ob Sie diese finanziell stemmen können. Dabei sind Renovierungsmaßnahmen meist günstiger als umfangreiche Modernisierungen und Sanierungen. Die Kosten variieren insgesamt stark – je nach Art und Aufwand. Wenn Sie sich unsicher sind, was sich für Sie vor dem Kauf rentiert, lassen Sie sich von einem lokalen Profimakler beraten.

Sie möchten wissen, wie Sie den Immobilienwert vor dem Verkauf erhöhen können? Dann wenden Sie sich an uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Foto: © jmetzger631/Depositphotos.com

Was tun bei Sanierungsstau?

Eine alte Hauswand mit Graffiti und rostigem Treppengeländer und Gitter - Sanierungsstau

Wasserrohrbruch durch Korrosion, undichtes Dach, zu hoher Energieverbrauch durch mangelnde Dämmung – Sanierungsstau kann gravierende Folgen nach sich ziehen. Dazu gehören nicht nur Kosten für Reparaturen. Die Immobilie kann auch deutlich an Wert verlieren. Unter Umständen droht sogar der Verlust des Versicherungsschutzes. Ein Erfahrungsbericht.

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Nils H. (75) besaß ein Mehrfamilienhaus in einer mittelgroßen deutschen Stadt. Er erbte es vor vielen Jahren von seinem Vater. Nils kümmerte sich um alles, worum er sich kümmern konnte. War etwas kaputt, ließ er es umgehend reparieren. Für die Sorgen seiner Mieter hatte er stets ein offenes Ohr. Nur eins vernachlässigte er: die Sanierung.

Wenn sich die Reparaturen häufen

In den letzten Jahren fielen immer häufiger Reparaturen an. Das Dach musste öfter geflickt werden. Einige Türen und Fenster hatten sich im Laufe der Jahre verzogen, so dass sie sich nur noch schwer schließen ließen. Einige seiner Mieter heizten mit 25 Jahre alten Gasthermen. Fast einmal pro Quartal musste Wasser in den einzelnen Heizungen nachgefüllt werden. Am Ende drohte sogar seine Versicherung mit dem Verlust des Versicherungsschutzes.

Was muss saniert werden?

Gezwungenermaßen entschloss sich Nils die Sanierung in Angriff zu nehmen. Er ließ sich von einem Sanierungsexperten beraten. Dieser nahm die Immobilie in Augenschein und listete Nils alle Mängel und Rückstände auf. Dazu hatte Nils gelesen, dass laut EU-Richtlinie im Rahmen des „Fit for 55“-Programms die energetisch am schlechtesten beschaffenen Gebäude mit Energieeffizienzklasse G oder H bis 2030 saniert werden sollen. Da das bei seinem Haus der Fall war, sollte auch eine Tiefensanierung durchgeführt werden, um den Niedrigenergiestandard einer bestehenden Wohnimmobilie zu erreichen.

Klappt die Finanzierung?

Die Kosten für alle Sanierungsmaßnahmen hatten es in sich. Es hatte sich inzwischen so viel Sanierungsbedarf angestaut plus die umfassende energetische Sanierung, dass die Kosten seine Instandhaltungsrücklagen, die er in all den Jahren gewissenhaft ansparte, deutlich überstiegen. Nils ging also zur Bank, um einen Kredit für die anstehenden Sanierungsmaßnahmen aufzunehmen. Aufgrund seines fortgeschrittenen Alters, gewährte die Bank ihm den Kredit nicht.

Wenn die Sanierung nicht klappt

Nils wusste nicht weiter und überlegte, ob er das Haus lieber verkauft. Er wandte sich an uns. Wir haben ihn zu seiner Immobilie umfassend beraten. Zunächst war er geschockt, wie sehr sein Haus durch den Sanierungsstau an Wert verloren hatte. Denn ein Käufer würde diese Sanierungsmaßnahmen in den Kaufpreis mit einberechnen. Wir rieten ihm zu Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen mit Augenmaß. Diese erhöhten den Wert seiner Immobilie vor dem Verkauf. Dafür genügten auch Nils‘ Rücklagen. Durch unser Netzwerk fanden wir auch einen in Sanierungsfragen erfahrenen Investor, der Nils‘ Mehrfamilienhaus zu einem marktgerechten Preis kaufte. Am Ende war Nils froh über die Lösung, die er mit uns fand.

Sind Sie unsicher, ob eine Sanierung den Wert Ihrer Immobilie erhöht? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Zahl des Monats: 37

Eine goldene Zahl 37 vor einer grauen Wand aus Beton - Tiny Houses

Europas erstes Tiny House aus dem 3D-Drucker ist gerade einmal 37 m² groß. Die moderne Bauweise, die vom dänischen Startup 3DCP Group für die Herstellung des Hauses angewandt wurde, soll helfen den Wohnungsbau klimaschonender zu gestalten.

Wenn das Zuhause nicht passt, wird es passend gemacht.

Egal ob größer oder kleiner - wir helfen Ihnen, ein Zuhause zu finden, das zu Ihnen passt.

 

Aus Studien geht hervor, dass so CO2-Emissionen um ca. 30 Prozent reduziert werden und dadurch ca. 60 Prozent weniger Beton auf Baustellen verbraucht wird. Auch Neubauten würden laut Studien schneller fertiggestellt werden können, da während des Gebäudebaus 50 Prozent weniger Arbeitsstunden anfallen.

Die Form des ersten Tiny Houses Europas erinnert an einen dreieckigen Kreis. Teilweise wurde mit Holz als Baumaterial gearbeitet. Das Haus verfügt über eine kleine offene Küche, einen offenen Mittelkern, ein kleines Badezimmer und ein Schlafzimmer, das sich in einem Zwischengeschoss befindet.

Für die Herstellung der gedruckten 3D-Teile wurde der Drucker BOD2 der dänischen Firma COBOD International verwendet. Das Unternehmen hat sich auf 3D-Drucker für Baustellen spezialisiert. Das Ziel der Bautechnologie ist es, besser, schneller und grüner zu bauen. Auch in Deutschland nimmt der ressourcenschonende und klimafreundliche Häuserbau immer weiter zu.

 

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Foto: © Jill_J_Jenkins/pixabay.com

Video: Erbimmobilie – Erbengemeinschaft auflösen

Grafik von drei Menschen, die eine Erbengemeinschaft bilden | Erbengemeinschaft

Zu entscheiden, was man mit einer Erbimmobilie machen möchte, ist – vor allem wenn man Teil einer Erbengemeinschaft ist – nicht leicht. Viele Meinungen und Interessen treffen aufeinander. Doch ohne gemeinsame Einigung kann sich die gebildete Erbengemeinschaft nicht auflösen.

Der Cousin zweiten Grades möchte verkaufen, eine der zwei Tanten möchte selbst in der Immobilie wohnen und der eigene Bruder will gewinnbringend vermieten. Unterschiedliche Vorstellungen führen häufig zu Streit, der im schlimmsten Fall vor Gericht ausgetragen wird. Doch genau das sollte bei der Auseinandersetzung vermieden werden, wenn die Erbengemeinschaft aufgelöst werden muss.

Doch was ist für eine einvernehmliche und zufriedenstellende Lösung notwendig? Welche der vielen Möglichkeiten kommt für die Immobilie und für den Umgang mit dem Erbanteilen im individuellen Fall am ehesten in Betracht?

Bevor diese Fragen innerhalb der Erbengemeinschaft diskutiert werden können, müssen alle Erben zusammenkommen. Es empfiehlt sich auch nach unbekannten Erben zu suchen. Die können Jahre später, nachdem die Erbengemeinschaft eine Entscheidung getroffen hat, mit Erfolg gegen die anderen Erben klagen. Sofern die bis dato unbekannten Erben nicht mit in die Auseinandersetzung einbezogen worden sind.

Was Sie bei der Auseinandersetzung innerhalb der Erbengemeinschaft noch wissen sollten und wie eine gute Lösung für alle gefunden wird, erfahren Sie im Video.

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Immobilien und ESG – was muss ich wissen?

Collage aus gemalten Häusern in verschiedenen Grüntönen - Immobilienbau

Gebäude sollen europaweit bis 2050 klimaneutral werden. Das hat auch Auswirkungen auf Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Doch was bedeutet das konkret für Häuslebauer und Besitzer älterer Immobilien, die Ihr Eigenheim selbst bewohnen?

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Der Klimaschutz hat seit einigen Jahren Einzug in die Welt der Immobilien gehalten. Nachhaltiges Bauen wird mit Blick auf die weltweite Ressourcenknappheit immer wichtiger. Um die Klimaziele zu erreichen, wurden auch die Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien hochgeschraubt. Der neueste Trend ESG, der mittlerweile auch in der Immobilienbranche angekommen ist, geht sogar noch weiter.

Was bedeutet ESG?

ESG ist eine Abkürzung für die englischen Begriffe Environmental, Social und Governance. Ins Deutsche übersetzt heißt das nichts anderes als ökologisch, sozial und Unternehmensführung. Bei ESG geht es also um nachhaltige, soziale und unternehmerische Konzepte, die sich in der Immobilien- und Wohnwirtschaft wiederfinden sollen.

Ob ein Bauprojekt oder eine Immobilie ESG-konform ist, darüber müssen sich allerdings eher Immobilienunternehmen, Investoren und Bauentwickler Gedanken machen.

Für Privateigentümer ist eher der Nachhaltigkeitsaspekt relevant. Ob das Ein- oder Zweifamilienhaus ESG-konform ist, hat beim normalen Immobilienverkauf in der Regel keine Bedeutung. Es sei denn das Objekt wird als Kapitalanlage für Investoren angeboten.

Nachhaltigkeit beim Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern

Für Eigentümer und Häuslebauer ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wichtiger als die ESG-Konformität. Bestandsbauten müssen nachgerüstet werden. Das betrifft die Anlagen für Wasser- und Energieverbrauch. So fördert die Regierung die Umstellung auf elektrische Wärmepumpen bis 2025 finanziell.

Beim Neubau müssen Eigentümer auf die Energieverbrauchswerte achten. Dazu kann entweder der Verbrauch der Primärenergie berechnet werden, die künftig verbraucht wird oder der Ausstoß an CO2-Emissionen, die das neugebaute Haus verursacht. Für beides gibt es Grenzwerte. Zusätzlich wird ein Jahr nach Bauende ein Bericht von den Eigentümern gefordert. Der Neubau muss den Anforderungen genügen, die im GEG festgeschrieben sind.

Nachhaltigkeit beim Bestandsbau

Eigentümer, die ihre Immobilie bereits seit Februar 2002 selbst bewohnen, sind nicht verpflichtet, diese nachzurüsten oder Heizanlagen auszutauschen. Erst wenn die Bestandsimmobilie den Besitzer wechselt, müssen die Käufer nach dem GEG handeln. Bei der Austauschpflicht gibt es allerdings auch Ausnahmen.

Generell können Eigentümer auch durch Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen, die nicht im GEG verankert sind, das Klima für sich und die Umwelt besser gestalten. Aber auch ressourcenschonende Baumaterialien tragen zum Klimaschutz bei.

Möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Immobilie klimaneutral und ressourcenschonend nachrüsten oder bauen? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mit gemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

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Foto: © sammep/Depositphotos.com

Video: Immobilienverkauf aus der Ferne

Eine Frau überlegt, wie sie ihr Haus verkaufen soll, dass weit von ihrem Wohnort entfernt liegt | Immobilienverkauf aus der Ferne

Eine Immobilie zu verkaufen, ohne vor Ort zu sein, ist eine Herausforderung. Wenn Sie berufstätig sind, ist es vermutlich schwierig, für den gesamten Verkaufsprozess vor Ort zu sein. Dieser kann zwischen drei und sechs Monaten liegen. Ohne die passende Unterstützung vor Ort geht es in der Regel kaum.

Peter H. erbte die mehrere hundert Kilometer entfernte Immobilie seines Vaters. Da er bereits eine eigene Immobilie besaß, hatte er dafür keine Verwendung. Auch eine Vermietung aus der Ferne schloss er für sich aus. Diese Arbeit wollte er sich nicht antun. Also war der Verkauf der Immobilie für ihn schnell klar. Doch wie sollte das vonstattengehen? Er ist berufstätig und kann sich nicht mehrere Wochen bis Monate für den Immobilienverkauf freinehmen.

Er kannte das Haus. Er wuchs hier auf und besuchte seinen Vater mehrfach im Jahr. Peter H. wusste, dass er für einen besseren Verkaufspreis ein paar Schönheitsreparaturen durchführen musste. Außerdem ging er davon aus, dass noch einige verkaufsrelevante Unterlagen besorgt werden müssten. Ganz zu schweigen von den Besichtigungsterminen mit den Interessenten. Er brauchte Unterstützung. Deshalb wandte er sich an einen lokalen Qualitätsmakler.

In unserem kurzen Video erfahren Sie, wie wir Sie beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen.

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Immobilienbewertung: darum besser mit Makler

Makler berechnet den Immobilienwert_Immobilienbewertung

Möchten Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder vermieten, muss im Vorfeld der Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung ermittelt werden. Für Laien ist das jedoch professionell nicht machbar. Doch das hat Folgen. Welche sind das und warum ist eine professionelle Bewertung unbedingt notwendig?

Entscheiden sich Eigentümer gegen eine Immobilienbewertung durch einen Makler, liegt dass häufig daran, dass ohne Immobilienmakler verkauft werden soll. Warum? Oft geht es darum, Geld zu sparen oder man geht getreu dem Motto: „Selbst ist der Eigentümer“ davon aus, dass man es sicherlich auch allein hinbekommt.

Folgen einer fehlenden Wertermittlung durch einen Makler

Solche Eigentümer meinen, eine professionelle Immobilienbewertung bräuchte man nicht und lassen sich damit entweder Geld entgehen oder sorgen dafür, dass die Immobilie zum „Ladenhüter“ wird. Der Grund: fehlende Kenntnisse vom lokalen Immobilienmarkt und der reine Bezug auf eine Online-Bewertung, die lediglich zur preislichen Orientierung dient.

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Diese beiden Aspekte führen zu einer falschen Vorstellung vom Immobilienwert. Zu hohe Angebotspreise schrecken Kaufinteressenten ab und verlängern so die Vermarktungszeit. Mit einem zu niedrig angesetzten Preis verkaufen Eigentümer unter Wert. Letzteres ist besonders dann ein Problem, wenn mit dem Verkaufserlös ein Darlehen getilgt werden muss oder die neue Immobilie und der Umzug finanziert werden soll.

Warum eine Online-Bewertung nicht zuverlässig genug ist

Bei einer Immobilienbewertung vom Qualitätsmakler wird die Immobilie auch vor Ort besichtigt. Das ist wichtig, da jede Immobilie individuell ist und der Wert auch vom Zustand und vielen anderen Faktoren abhängt. Das ist bei einer Immobilienbewertung im Internet nicht gegeben. Das Tool vergleicht lediglich anhand der Objektdaten die Verkaufspreise von ähnlichen Immobilien. Auf die individuellen Bewertungsfaktoren wird bei der Online-Bewertung nicht eingegangen.

Eine Immobilienbewertung unterliegt geprüften Richtlinien

Für die Immobilienbewertung gibt es gesetzliche Grundsätze, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgeschrieben sind. Darin sind alle drei Wertermittlungsverfahren und die jeweiligen Anwendungsbereiche genau aufgeführt. Außerdem ist die Berechnung des Immobilienwerts komplex.

Hier als Laie durchzublicken ist nur schwer möglich. Daher sind Eigentümer, auch wenn ohne Makler verkauft werden soll, auf dessen Markt- und Fachkenntnisse angewiesen. Ob es eine weitere Betreuung durch den Vermarktungsprofi geben soll, kann jeder nach einer individuellen Beratung selbst entscheiden.

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Lastenfreiheit für einen höheren Immobilienwert

Ein Blumenbeet und mehrere Bäume vor einem Einfamilienhaus mit Zufahrt - Immobilienwert

Nicht nur materielle Kriterien wie Lage, Grundstück, Gebäude und Ausstattung bestimmen den Wert einer Immobilie. Auch immaterielle Kriterien – wie beispielsweise ein Wegerecht oder ein Wohnrecht – beeinflussen den Immobilienwert. Käufer interessieren derartige Lasten. Denn diese bestimmen, wie frei der Käufer über die Immobilie verfügen kann.

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Mit dem Erwerb einer Immobilie erwirbt der Käufer auch die Lasten und Beschränkungen, die auf der Immobilie liegen. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden oder Hypotheken, aber auch Wohn- oder Wegerechte. In Abteilung 2 des Grundbuchauszugs werden diese Lasten und Beschränkungen dokumentiert.

Beispiel Wegerecht

Eine Immobilie, die verkauft werden soll – nennen wir sie Immobilie 1, liegt an einer Straße. Hinter Immobilie 1 befindest sich eine andere Immobilie, die einem Nachbarn gehört – nennen wir sie Immobilie 2. Diese hat keinen direkten Zugang zur Straße. Nur über das Grundstück von Immobilie 1 kann der Nachbar sein Grundstück erreichen. Deshalb hat er mit dem Eigentümer von Immobilie 1 ein Wegerecht vereinbart. Dieses erlaubt ihm, über das Grundstück von Immobilie 1 zu fahren. Dafür zahlt er dem Eigentümer eine Entschädigung.

Beispielrechnung

Das Grundstück von Immobilie 1 ist 500 Quadratmeter groß. Damit der Nachbar von Immobilie 2 die Straße erreicht, muss er eine Fläche von 50 Quadratmetern des Grundstücks überqueren. Dafür zahlte er dem Eigentümer von Immobilie 1 15.000 Euro.

Ein lokaler Qualitätsmakler hat den Wert von Immobilie 1 ermittelt. Er beläuft sich auf 200.000 Euro. Die Wertminderung durch das Wegerecht veranschlagt der Immobilienprofi auf zehn Prozent also 20.000 Euro. Zu dem Immobilienwert von 180.000 Euro sind die 15.000 Euro vom Nachbar gezahlte Entschädigung zu addieren. Somit verringert sich der Immobilienwert um 5.000 Euro auf 195.000 Euro. Die gezahlte Entschädigung ist also zu niedrig und müsste entsprechend höher sein, damit das Wegerecht für die Immobilie wertneutral wäre.

Um sicher zu gehen, in welcher Höhe eine Entschädigung für ein Wegerecht angemessen ist, sollten sich Eigentümer von einem Immobilienprofi beraten lassen.

Beispiel Wohnrecht

Oft vereinbaren Familien Wohnrechte für Angehörige. Beispielsweise räumen Kinder ihren Eltern ein lebenslanges Wohnrecht ein, wenn diese ihnen eine Immobilie schenken, um vorzeitig das Erbe zu regeln. Soll die Immobilie dann verkauft werden, mindert dieses Wohnrecht ebenfalls den Immobilienwert.

Der Berechnung einer solchen Wertminderung liegt eine komplexe Formel zu Grunde, denn sie ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die statistische Lebenserwartung der Eltern und wie groß der Anteil an der gesamten Wohnfläche der Immobilie ist, spielen hierbei eine Rolle.

Experten empfehlen, sich bereits beim Vertrag für Lasten wie Wohn- oder Wegerechte von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Das erspart Stress und schont den Wert der Immobilie.

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Welche Gesetze Ihr Makler kennen muss

Zwei Personen sitzen sich am Tisch gegenüber und schütteln sich die Hände, auf dem Tisch liegen Papiere und ein Richterhammer - Gesetze beim Hausverkauf

Ein Makler bietet viele Dienstleistungen rund um die Immobilie an. Um seiner Arbeit bestmöglich nachzugehen, ist umfangreiches Wissen zu unterschiedlichen Themen notwendig. So kennt ein guter und kompetenter Makler unter anderem sämtliche Gesetze und Verordnungen, die die Immobilien- und Wohnwirtschaft betreffen. Ein Überblick.

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Um den anspruchsvollen Job des Maklers gut auszuüben und Verkäufer und Kaufinteressenten gut zu beraten und zu begleiten, befasst sich ein Makler immer wieder mit aktuellen Gesetzeslagen und Verordnungen. Schließlich sollen Verkauf und Erwerb einer Immobilie rechtlich sicher ablaufen.

Gesetze und Verordnungen der Wohn- und Immobilienwirtschaft

Zu den Gesetzen und Verordnungen, die zum Wissensrepertoire des Maklers gehören, zählen unter anderem das Geldwäschegesetz (GWG), das Gebäudeenergiegesetz (GEG), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG), das Mietrecht, die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die Immobilienbewertungsverordnung (ImmoWertV) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) inklusive des Maklerrechts.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Dieses Gesetz gilt seit dem 1. November 2020 und wurde eingeführt, damit die Klimaziele der Regierung bis 2030 erreicht werden können. Die bisherigen Verordnungen und Gesetze, das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) verlieren damit ihre Gültigkeit.

Eigentümer, die bereits lange in ihrer Immobilie wohnen, müssen die Normen des GEG bisher noch nicht umsetzen. Wechselt die Immobilie durch Kauf oder Erbe den Eigentümer, entsteht auch die Pflicht energetische Standards umzusetzen. Sofern der Verkäufer die gesetzlich erforderlichen Maßnahmen bisher nicht selbst durchgeführt hat.

Die Frist beträgt zwei Jahre, um einen Altbau an den neuen energetischen Standard anzupassen. Was muss erneuert werden? Das Heizungssystem müssen teilweise mit erneuerbaren Energien genutzt werden. Die Maßnahmen betreffen auch die Fassade des Hauses.

Das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)

1971 wurde das Gesetz erlassen und 2015 abgeändert. Es regelt, wie und wann ein Makler bei der Wohnraumvermittlung eine Provision vom Mieter erhält. Unter anderem steht dem Wohnungsvermittler kein Entgelt bei der Vermittlung von preisgebundenen Wohnungen zu. Das schließt auch öffentlich geförderte Wohnungen ein. Zudem darf es keine wirtschaftlichen Verflechtungen gegeben haben. Der Makler muss beim Vermitteln von Wohnungen unabhängig handeln.

Bei so vielen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Immobilien- und Wohnungswirtschaft ist es für Laien mitunter empfehlenswert sich von einem Immobilienmakler beraten oder betreuen zu lassen. Nur ein Fehler kann, beispielsweise beim GEG, zu Bußgeldzahlungen führen.

Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen oder suchen Sie gerade eine neue? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Kontaktieren Sie uns.

 

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Das Nestmodell – eine Alternative nach der Scheidung?

Vater und Sohn sitzen vor gelbem Sofa auf dem Boden und spielen mit Bauklötzen - Scheidungsimmobilie

Wenn sich ein ehemaliges Paar scheiden lässt, bedeutet das vor allem für die gemeinsamen Kinder eine komplette Änderung ihrer Lebenssituation. Oft steht ein Umzug ins Haus. Mit dem sogenannten Nestmodell wird dieser umschifft und die Kinder bleiben in der vorher gemeinsam bewohnten Immobilie. Die Eltern wechseln sich in einem Ein- oder Zweiwochenrhythmus ab und leben ansonsten in einer eigenen Wohnung.

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

 

Das Nestmodell (englisch: bird nesting) kommt zwar seltener vor als das Wechsel- oder Residenzmodell, wird aber immer attraktiver und als interessante Alternative in Betracht gezogen. Die individuelle Situation – vor allem die finanzielle – ist dabei der Gradmesser. Ein lokaler Profimakler kann sie beraten, ob diese Variante für Sie in Frage kommt.

Was kann ich mir unter dem Nestmodell vorstellen?

Die Kinder können trotz der Trennung ihrer Eltern in der vertrauten Wohnumgebung bleiben. Das verringert nicht nur, dass sie durch einen Umzug ihr gewohntes Umfeld verlieren, sondern trägt auch dazu bei, dass sie die Auflösung der Familie besser verarbeiten können. Bei sogenannten „Nest“-Kinder sollen sich Eigenschaften wie Toleranz und Widerstandsfähigkeit besser entwickeln als bei anderen Trennungskindern. Für sie ändert sich praktisch nichts, außer dass sich ihre elterliche Bezugsperson regelmäßig ändert.

Was für die Kinder gut ist, ist für Eltern nicht immer einfach

Durch das Nestmodell endet zwar eine Beziehung, aber ohne einen richtigen Schlusspunkt. Man ist zwar getrennt, muss aber weiterhin permanent gemeinsame Entscheidungen für die Immobilie treffen. Da kommt es schnell zum Streit, vor allem wenn es um finanzielle Fragen geht. Genaue Absprachen sind dabei unbedingt notwendig. Wer bezahlt die Nebenkosten, neue Einrichtungsgegenstände oder die Kosten, wenn etwas kaputt geht?

Was dazu kommt: beide brauchen eine eigene Wohnung. Neben der doppelten Haushaltsführung und der Versorgung der Kinder gilt es, Miete oder Kredit für das neue Zuhause zu zahlen. Wenn dann noch ein Kredit für die alte Immobilie abzuzahlen ist, wird es erst recht kompliziert.

Behalten oder lieber verkaufen – was tun?

Auch wenn das Nestmodell als eine attraktive und soziale Lösung erscheint, kann das Haus oder die Wohnung oft nicht weiter finanziert werden. Experten empfehlen, sich bei der Neuorientierung nach einer Scheidung und der Lösung für die gemeinsame Immobilie von einem Profi aus der Immobilienbranche beraten zu lassen. Durch seine langjährige Expertise auf diesem Gebiet kennt sich ein Qualitätsmakler sehr gut aus und kann sich in Ihre Situation hineindenken. Ob verkaufen oder behalten, selbst bewohnen oder vermieten, ob Nest-, Wechsel- oder Restmodell – Ihr Makler berät Sie zu allen Möglichkeiten und wird gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung finden.

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Foto: © VitalikRadko/Depositphotos.com

Immobilienbewertung: darum besser mit Makler

Makler berechnet den Immobilienwert eines Kunden

 

Möchten Eigentümer eine Immobilie verkaufen oder vermieten, muss im Vorfeld der Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung ermittelt werden. Für Laien ist das jedoch professionell nicht machbar. Doch das hat Folgen. Welche sind das und warum ist eine professionelle Bewertung unbedingt notwendig?

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Entscheiden sich Eigentümer gegen eine Immobilienbewertung durch einen Makler, liegt dass häufig daran, dass ohne Immobilienmakler verkauft werden soll. Warum? Oft geht es darum, Geld zu sparen oder man geht getreu dem Motto: „Selbst ist der Eigentümer“ davon aus, dass man es sicherlich auch allein hinbekommt.

Folgen einer fehlenden Wertermittlung durch einen Makler

Solche Eigentümer meinen, eine professionelle Immobilienbewertung bräuchte man nicht und lassen sich damit entweder Geld entgehen oder sorgen dafür, dass die Immobilie zum „Ladenhüter“ wird. Der Grund: fehlende Kenntnisse vom lokalen Immobilienmarkt und der reine Bezug auf eine Online-Bewertung, die lediglich zur preislichen Orientierung dient.

Diese beiden Aspekte führen zu einer falschen Vorstellung vom Immobilienwert. Zu hohe Angebotspreise schrecken Kaufinteressenten ab und verlängern so die Vermarktungszeit. Mit einem zu niedrig angesetzten Preis verkaufen Eigentümer unter Wert. Letzteres ist besonders dann ein Problem, wenn mit dem Verkaufserlös ein Darlehen getilgt werden muss oder die neue Immobilie und der Umzug finanziert werden soll.

Warum eine Online-Bewertung nicht zuverlässig genug ist

Bei einer Immobilienbewertung vom Qualitätsmakler wird die Immobilie auch vor Ort besichtigt. Das ist wichtig, da jede Immobilie individuell ist und der Wert auch vom Zustand und vielen anderen Faktoren abhängt. Das ist bei einer Immobilienbewertung im Internet nicht gegeben. Das Tool vergleicht lediglich anhand der Objektdaten die Verkaufspreise von ähnlichen Immobilien. Auf die individuellen Bewertungsfaktoren wird bei der Online-Bewertung nicht eingegangen.

Eine Immobilienbewertung unterliegt geprüften Richtlinien

Für die Immobilienbewertung gibt es gesetzliche Grundsätze, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgeschrieben sind. Darin sind alle drei Wertermittlungsverfahren und die jeweiligen Anwendungsbereiche genau aufgeführt. Außerdem ist die Berechnung des Immobilienwerts komplex.

Hier als Laie durchzublicken ist nur schwer möglich. Daher sind Eigentümer, auch wenn ohne Makler verkauft werden soll, auf dessen Markt- und Fachkenntnisse angewiesen. Ob es eine weitere Betreuung durch den Vermarktungsprofi geben soll, kann jeder nach einer individuellen Beratung selbst entscheiden.

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Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

 

Bonitätsprüfung – damit der Immobilienverkauf nicht platzt

3D-Illustration eines konzeptionellen Messgeräts mit Nadel, die auf sehr gut zeigt- Geschäftskreditbewertungskonzept Bonitätsprüfung

Ihr Kaufinteressent ist sympathisch, Sie gehen mit ihm zum Notar und unterschreiben den Kaufvertrag. Doch dann kommt die böse Überraschung: Der Immobilienverkauf muss rückabgewickelt werden und die Vermarktung von vorne beginnen. Warum? Die Finanzierung Ihres Käufers ist geplatzt. Mit einer Bonitätsprüfung kann das vermieden werden.

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Die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs und mit der Vermarktung wieder von vorne zu beginnen, ist nicht nur lästig, es kann für Sie sogar finanzielle Nachteile haben. Sehen beispielsweise Immobiliensuchende eine Immobilie erneut in den Online-Portalen, macht sie das skeptisch. Sie fragen sich, ob mit der Immobilie etwas nicht stimmt. Oft kann eine Immobilie dann nur noch unter Wert verkauft werden, um überhaupt einen Käufer zu finden. Deshalb prüfen Qualitätsmakler die Bonität von Interessenten.

Wie hoch ist das Risiko?

Bevor Sie den Kaufvertrag mit dem Käufer unterzeichnen, sollten Sie wissen, ob er sich Ihre Immobilie und die Kaufnebenkosten überhaupt leisten kann. Die Nebenkosten gelten als gesamtschuldnerische Kosten. Zahlt sie der Käufer nicht, kann das Finanzamt sie von Ihnen als Verkäufer fordern. Sie können die Nebenkosten dann wieder vom Käufer fordern.

Auskunftei

Um die Bonität eines Kaufinteressenten zu prüfen, können Sie sich an eine Auskunftei wie beispielsweise der Schufa wenden. In der Regel erteilen diese aber nur Auskünfte an ihre Mitglieder. Da die Beiträge hierfür oft hoch sind, lohnt sich das bei einem einmaligen Immobilienverkauf kaum. Zudem wird gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Um das nachzuweisen, ist Formulierungsgeschick gefragt.

Selbstauskunft

Sie können natürlich auch eine Selbstauskunft des Interessenten verlangen. Dieser kann sie bei einer Auskunftei einholen. Achten Sie darauf, dass sie aktuell ist, die persönlichen Daten des Interessenten, Score-Werte, mit denen Sie das Risiko einschätzen können, sowie positive und negative Zahlungserfahrungen enthält.

Finanzierungszusage des kreditgebenden Instituts

Eine Alternative dazu ist eine Finanzierungszusage der Bank des Interessenten. Hierbei sollten Sie unbedingt auf Folgendes achten: Der Kredit sollte ausdrücklich zur Finanzierung der Immobilie bestimmt sein. Darüber hinaus sollte die Auszahlung nicht an zusätzliche Bedingungen geknüpft sein, die eine termingerechte Zahlung verhindern können.

Qualitätsmakler wissen, wie sie die Zahlungsfähigkeit eines Interessenten prüfen. Sie finden für Sie den passen Käufer und helfen Ihnen, die Rückabwicklung des Immobilienverkaufs zu vermeiden. Lassen Sie sich von einem Immobilienprofi beraten.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihr Kaufinteressent zahlungsfähig ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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In die eigenen vier Wände in 7 Schritten

Ein Einfamilienhaus mit Backsteinwand und roter Garagentür vor blauem Himmel - Immobilie finden

Die Traumimmobilie zu finden, ist eine Sache, sie auch zu bekommen, eine andere. Immer wieder starten Kaufinteressenten die Immobiliensuche unvorbereitet. Und wenn sie dann glücklicherweise trotz des geringen Angebots ihre Traumimmobilie gefunden haben, bekommen sie diese nicht, weil andere Interessenten besser vorbereitet waren. Entweder steht die Finanzierung noch nicht. Oder sie steht schon, aber man ist sich unsicher, wo man bei der Immobilie vielleicht Kompromisse eingehen könnte. Mit den folgenden 7 Schritten erhöhen Immobiliensuchende ihre Chancen. 

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

Gehen Sie den Verkauf professionell an. Wir helfen Ihnen dabei. Kontaktieren Sie uns.

 

Schritt 1: Finanzierung

Je mehr Eigenkapital Sie einsetzen, desto geringer wird das Schuldenrisiko. Zunächst sollten Sie also einen Überblick über Ihre Finanzen haben, genau kalkulieren und feststellen, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Vergleichen Sie anschließend Finanzierungsangebote von unterschiedlichen Kreditinstituten. Haben Sie das passende Angebot gefunden und das Kreditinstitut gibt grünes Licht, dann lassen Sie sich eine Finanzierungszusage geben. Denn Immobilienverkäufer werden danach fragen.

Schritt 2: Traumimmobilie finden

Schauen Sie bei Ihrer Traumimmobilie nicht nur danach, ob sie ein Extrazimmer für einen Billardtisch oder ein Ankleidezimmer hat. Seien Sie sich Ihrer Wohnbedürfnisse bewusst. Erwarten Sie Nachwuchs? Sollte die Immobilie barrierefrei sein, weil Sie auch im hohen Alter darin wohnen möchten? Ein lokaler Qualitätsmakler berät Sie, welche Bedürfnisse Ihre zukünftige Immobilie erfüllen muss.

Schritt 3: Besichtigungstermin

Prüfen Sie vor der Besichtigung das Exposé und die relevanten Unterlagen. Vielleicht ist eine Besichtigung gar nicht mehr nötig, weil die Immobilie Ausschlusskriterien erfüllt. Außerdem kann eine Besichtigung zu zwei unterschiedlichen Terminen sinnvoll sein, um den Lärmpegel zu testen. Dass Sie vor Ort auf Zustand, Ausstattung und Mängel achten sollten, ist sicher klar.

Schritt 4: Preisverhandlung

Passt die Immobilie, können Sie in die Preisverhandlung gehen. Vorher sollten Sie sich klar sein, was Ihr Maximum ist. Denken Sie dabei daran, ob Sie eventuell sanieren oder modernisieren müssen.

Schritt 5: Notarsuche und Kaufvertrag

Der Kaufvertrag muss vom Notar beurkundet werden. Diesen wählen in der Regel Sie als Käufer aus. Ein lokaler Qualitätsmakler kann Ihnen auch einen empfehlen. Der Notar erstellt den Kaufvertrag. Individuelle Vereinbarungen können mit aufgenommen werden. Anschließend haben Sie und der Verkäufer genügend Zeit, alles zu prüfen.

Schritt 6: Notartermin

Beim Notartermin wird der Vertrag verlesen. Hier besteht die letzte Möglichkeit für Änderungen. Zum Schluss wird der Kaufvertrag von Ihnen und dem Verkäufer unterzeichnet.

Schritt 7: Immobilienübergabe

Bei der Immobilienübergabe erhalten Sie alle Unterlagen und Schlüssel. Allerdings ist hier besonders wichtig, dass Sie darauf achten, dass die Immobilie im vereinbarten Zustand ist. Vom Übergabezeitpunkt an zahlen Sie die Betriebskosten. Jetzt fehlt nur Ihr Umzug.

Sind Sie sich unsicher, bei der Immobiliensuche an alles zu denken? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie und finden für Sie die passende Immobilie.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Das Sachwertverfahren – wann und wie wird es angewendet?

Collage von Baumaterial und Werkzeugen die zusammen ein Haus ergeben - Sachwertverfahren Immobilienbewertung

Wenn die Immobilie professionell bewertet werden soll, kommen drei Verfahren zur Bewertung zum Einsatz. Das Sachwertverfahren ist eines dieser Methoden und wird, wie bei allen Verfahren, nur bei bestimmten Immobilienarten angewendet. Wann müssen Eigentümer den Wert des Eigenheims über den Sachwert ermitteln und wie erfolgt die Berechnung?

Jede Immobilie ist besonders.

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Kommt weder das Ertrags- noch das Vergleichswertverfahren für die Wertermittlung der Immobilie in Frage, wird der Sachwert der Immobilie ermittelt. Das ist dann der Fall, wenn in der Region keine vergleichbaren Objekte vorhanden sind und die Immobilie auch kein Mietobjekt ist. Bei der objektiven Bewertungsmethode geht es dann um die Bausubstanz des Gebäudes. Alle Verfahren können nur von professionellen Immobilienmaklern oder Immobiliengutachtern durchgeführt werden.

Bei welchen Immobilientypen wird das Verfahren angewendet?

Mit dem Sachwertverfahren wird in der Regel der Wert bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern oder industriell genutzten Immobilien berechnet. Auch für denkmalgeschützte Immobilien kann das Sachwertverfahren angewendet werden, wenn nicht das Ertragsverfahren für die Bewertung zum Einsatz kommt.

Bewertungsfaktoren beim Sachwertverfahren

Da es bei dem Verfahren um die Bausubstanz der Immobilie geht, werden drei Werte herangezogen. Das sind der Bodenwert des Grundstücks und die Herstellungskosten für die Außenanlage und das Gebäude selbst. Zusätzlich wird der Immobilienwert durch das Baujahr und Wertmindernde Faktoren wie Instandhaltungs- und Reparaturstau beeinflusst.

Berechnung beim Sachwertverfahren

Der Sachwert des Gebäudes und der Bodenwert werden getrennt voneinander berechnet. Dann werden die ermittelten Werte zu einem vorläufigen Sachwert addiert. Den tatsächlichen Sachwert erhält man, wenn zum vorläufigen Sachwert der Marktanpassungsfaktor multipliziert wird. Mit letzterem soll eine Anpassung an den regionalen Immobilienmarkt erreicht werden.

Um den Bodenwert zu berechnen, wird der Bodenrichtwert mit der Größe des Grundstücks multipliziert. Den ersten Wert bestimmt und veröffentlicht der Gutachterausschuss. Hierbei fließen die lokalen Verkaufspreise mit ein.

Für die Berechnung des Gebäudesachwertes gibt es festgelegte Sachwertrichtlinien. Dieser Schritt betrifft die Baukosten, also die Herstellungskosten der Immobilie. Bei der Ermittlung werden die Regelherstellungskosten und die Herstellungskosten der Außenanlage und der Immobilie herangezogen. Die Regelherstellungskosten werden dann mit der Bruttogrundfläche multipliziert, um die Gebäudeherstellungskosten zu erhalten. Abzüglich der Alterswertminderung bekommt man dann den Gebäudesachwert heraus.

In der Praxis handelt es sich um eine sehr komplexe Berechnung, die ein Immobilienprofi vornehmen sollte. Ob das Sachwertverfahren für Ihre Immobilie angewendet werden muss, weiß ein lokaler Qualitätsmakler. Eine Beratung bei einem solchen ist deswegen sehr zu empfehlen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder haben dazu Fragen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Immobilie verkaufen – die richtige Zeit abwarten?

Eine Pflanze, ein Häuschen und ein Wecker stehen vor einem türkisblauem Hintergrund - Zeitpunkt Immobilienverkauf

Der Entschluss ist gefallen – die Immobilie soll verkauft werden. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt die eigene Immobilie zu verkaufen? Gibt es den richtigen Zeitpunkt überhaupt? Wovon können Eigentümer den Verkauf abhängig machen?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Grundsätzlich gibt es nicht den einen Moment für den Immobilienverkauf. Aber es gibt Zeiten, in denen ein Verkauf am ehesten Vorteile für den Eigentümer bringt. Allerdings kommt es im Leben auch immer wieder zu Situationen, wo das Vorhaben nicht lange aufgeschoben werden kann.

Marktbeobachtung

In Zeiten niedriger Zinsen, hoher Nachfrage und noch höheren Immobilienpreisen, können Eigentümer gute Verkaufspreise erzielen. In Hochzinsphasen verringert sich dagegen die Nachfrage nach Immobilien, da sich viele Kaufinteressenten ein Immobiliendarlehen nicht leisten können. Das führt auf dem Immobilienmarkt zu einer Absenkung der Preise. Derzeit hat die Europäische Zentralbank eine Zinsanhebung angekündigt. Je nachdem, wie sich die weitere Lage entwickelt, könnten also die Nachfrage und damit die Immobilienpreise sinken.

Die Immobilienpreise und auch der Wert unterscheiden sich aber auch von Region zu Region. Wie sich die lokalen Immobilienmärkte entwickeln, kann ein Immobilienmakler mit seiner Marktkenntnis am ehesten beantworten.

Zustand der Immobilie

Der richtige Zeitpunkt kann auch vom baulichen Zustand der Immobilie abhängig gemacht werden. Wurden seit Jahren keine notwendigen Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt, mindert das den Immobilienwert und somit auch den potenziellen Immobilienpreis.

Legen Eigentümer auf einen möglichst hohen Verkaufspreis wert oder sind sogar darauf angewiesen, empfiehlt es sich Instandhaltungs- und Reparaturstau zu beseitigen. Auch eine Modernisierung kann den Wert einer Immobilie steigern. Welche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen, besprechen Sie am besten mit einem Immobilienexperten.

Wenn die Immobilie nicht zum Schnäppchen werden soll

Es gibt Situationen, in denen ein schneller Verkauf notwendig ist. Unter anderem wenn eine Zwangsversteigerung droht. Um diese zu vermeiden und die Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen, ist es ratsam schnellstmöglich den Verkauf mithilfe eines Immobilienprofis anzugehen. Denn gerade unerfahrenen Verkäufern können Fehler passieren, die den Verkauf in die Länge ziehen oder zu einem Verkauf unter Wert führen.

Spekulationssteuer vermeiden

Um die anfallende Spekulationssteuer zu umgehen, müssen Eigentümer 36 volle Kalendermonate (3 Jahre) selbst in der Immobilie wohnen und in dieser gemeldet sein. Übrigens: auch bei der Zwangsversteigerung wird die Spekulationssteuer fällig.

Sie spielen mit dem Gedanken die Immobilie zu verkaufen oder haben Fragen dazu? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Video: Was bei Immobilienbesichtigungen wichtig ist

Weißer Hintergrund auf dem steht "Auf den Eigentümer kommen einige Herausforderungen zu" und ein Button "Mit Insider-Video" | Immobilienbesichtigung

Zu einem Immobilienverkauf gehört das zeitlich und organisatorisch aufwendige Besichtigen des Eigenheims. Vor allem diese Verkaufsphase erfordert Fingerspitzengefühl und sollte gut geplant werden. Schließlich trägt die Auswahl des richtigen Käufers zum erfolgreichen Eigentümerwechsel bei.

Bevor mit der Besichtigung der Immobilie gestartet werden kann, müssen alle Interessenten nach bestimmten Kriterien vor- und aussortiert werden. Diese können Eigentümer individuell festlegen. Das wichtigste Kriterium sollte aber die Solvenz des potenziellen Käufers sein.

Ein weiterer wichtiger Punkt, um den Verkauf erfolgreich und effizient über die Bühne zu bringen, ist es, unnötige Besichtigungen, die extra Zeit kosten, zu vermeiden. Daher sollte geschaut werden, ob der vermeintliche Interessent nicht doch ein sogenannter „Besichtigungstourist“ ist. Sind Verkäufer bereit, mit den Besichtigungen zu starten, ist es sinnvoll, nicht zu viele Personen auf einmal durch das Haus zu führen. Die Besichtigungstermine müssen daher gut organisiert sein.

Zudem stellen einige Interessenten sehr detaillierte Fragen zum Objekt, die im besten Fall souverän beantwortet werden. Und hier noch ein weiterer Hinweis: Oft suchen Interessenten während der Vor-Ort-Begehung Mängel, um den Verkaufspreis in den Verhandlungen zu drücken. Eigentümer, die die Besichtigungen durchführen, sollten sich davon nicht aus der Ruhe bringen lassen.

Erfahren Sie in unserem Video, wie Sie die Besichtigungsphase erfolgreich meistern und so den passenden Käufer finden.

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Immobilienerbe: Miterben auszahlen, was muss ich beachten?

Auf einem Tisch steht ein Modell eines weißen Hauses mit rotem Dach, drumherum liegen unterschiedlich hohe Stapel Ein-Euro-Münzen | Erben auszahlen

Wenn eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt hat, gibt es immer mehrere Möglichkeiten, mit dem Erbe umzugehen. Oft kann sich einer der Miterben vorstellen, die Immobilie als Alleineigentümer zu bewohnen. Eine schöne Lösung, denn das Haus oder die Wohnung bleibt so in der Familie. Nur: zum einen müssen sich alle einig sein und zum anderen müssen die anderen Mitglieder ausgezahlt werden. Kein Problem, ich habe was auf dem Konto, denkt sich so mancher. Aber ist es wirklich so einfach?

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Vorneweg: wirklich alle Mitglieder der Erbengemeinschaft müssen diesem Wunsch zustimmen. Kommt es zur Auszahlung, entspricht die Anteilssumme dem aktuellen Marktwert. Und nicht jeder Miterbe hat Anspruch auf die Auszahlung. Ist das so, kann sein Erbteil verkauft werden.

Wichtig: vor der Auszahlung über den Wert informieren

Bevor es zu einer Auszahlung kommt, sollte der Wert der Immobilie von einem Sachverständigen oder einem regionalen Makler professionell ermittelt werden. Der Profi wird die Bewertung nach einem geprüften Verfahren vornehmen. In Frage kommen Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren. Welches Verfahren er nutzt, ist von der Immobilie abhängig.

Von welchen Summen kann man ausgehen?

Natürlich kommt es immer auf die Art und den Wert der Immobilie an, wie hoch die Auszahlungssummen sind. Besteht gerade eine große Nachfrage bei einem geringen Angebot und dementsprechend hohen Preisen, kann der Wert sehr hoch sein. Wer kein dickes finanzielles Polster hat, kann die Summen eventuell über ein Darlehen stemmen. Wenn er denn eines bekommt.

Die Entscheidung vertraglich festhalten

Wenn sich alle geeinigt haben, dass es einen Alleineigentümer geben wird, der die Anderen auszahlt, muss alles in einem Auseinandersetzungsvertrag niedergeschrieben werden. Alle Bedingungen und Details der Auseinandersetzung, das heißt der Auflösung der Erbengemeinschaft, werden dort festgehalten.

Wer hat Vorteile von einer Auszahlung?

Profitiert man von hohen Freibeträgen und weiteren steuerlichen Begünstigungen, ist eine Auszahlung finanziell vorteilhaft. Für Erben, die mehr Erbschaftssteuern und geringere Freibeträge zahlen müssen, ist der Verkauf der Immobilie allerdings vorteilhafter als eine Auszahlung.

Ein regionaler Profimakler kann am besten sagen, ob sich die Auszahlung der Miterben lohnt oder ob man eher einen Verkauf in Betracht ziehen sollte, von dessen Erlös alle etwas haben. Ein Makler kann auch einen Erbrechtsexperten aus seiner Region empfehlen. Gibt es Streit oder Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, kann er als Mediator zwischen den Parteien verhandeln und mit allen zusammen nach einer Lösung suchen. Fällt die Entscheidung für den Verkauf, wird er diesen Prozess als Vermarktungsprofi übernehmen.

Sie haben als Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt und wollen wissen, was diese wert ist? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern!

 

Hinweise

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Foto: © AndreyPopov/Depositphotos.com

Video: Warum Sie eine Zwangsversteigerung Ihrer Immobilie besser vermeiden

Illustration, zwischen einem symbolischer Mann und einer symbolischen Frau steht ein Haus, darüber steht "Zwangsversteigerung droht", im Vordergrund ist ein Button "Mit Insider-Video" | Zwangsversteigerung

Befinden sich Paare in der Scheidung oder hat eine Erbengemeinschaft eine Immobilie geerbt, stellt sich meist die Frage, was damit geschehen soll. Sowohl Scheidungspaare als auch Erbengemeinschaften finden immer wieder keine gemeinsame Lösung. Dann droht die Zwangsversteigerung. Doch die geht oft mit finanziellen Einbußen für die Eigentümer einher und sollte deshalb vermieden werden.

Im Gegensatz zu Geld oder Aktien lassen sich Immobilien nicht so einfach teilen. Im Falle einer Scheidung kommt hierüber oft zu Streit. Einer möchte in der Immobilie bleiben, der andere lieber verkaufen für das nötige Kapital für den Neustart. Wird in diesem Fall keine gemeinsame Lösung gefunden, droht die Zwangsversteigerung. Die kann von einem der Ex-Partner ohne Zustimmung des anderen beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, um eine Entscheidung zu erzwingen.

Ebenso verhält es sich bei der Erbimmobilie. Auch hier gibt es immer wieder Erben, die sich nicht über ein gemeinsames Vorgehen verständigen können. Sei es, dass es schon seit vielen Jahren Verwerfungen in der Familie gegeben hat, oder dass es einfach unterschiedliche Vorstellungen vom Umgang mit der Erbimmobilie gibt. Auch hier kann ein Erbe ohne die Zustimmung der anderen die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen. Doch häufig ist es keine gute Lösung für alle Beteiligten.

Immobilienexperten raten deshalb dazu, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Worauf Sie bei einer Zwangsversteigerung achten sollten, sehen Sie in unserem kurzen Video.

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Video: Immobilie erben ohne Testament

Ein Paar steht vor einem Haus, dass es verkaufen möchte, im Hintergrund sieht man die Silhoutte einer Stadt im Vordergrund ist ein Button "Mit Insider-Video" | Immobilie erben ohne Testament

Wer eine Immobilie erbt, steht häufig von einigen ungeklärten Fragen und bürokratischem Aufwand. Liegt ein Testament vor, vereinfacht das die Sache. Schließlich regelt es weitestgehend, wer was erbt.  – erst recht, wenn kein Testament vorliegt.

Wurde ein Testament bei einem Notar aufgesetzt, ist das meist die rechtlich sicherste Variante, das Erbe zu regeln. Forderungen, die der Verstorbene ohne rechtliche Beratung aufgeschrieben hat, sind vor Gericht oft nur schwer haltbar. So kann beispielsweise eine Immobilie nicht immer vollständig an einen Erben gehen, nur weil es im Testament steht. Denn gibt es weitere Erben, steht diesen in der Regel auch ein gesetzlicher Pflichtteil zu.

Noch komplizierter wird es, wenn kein Testament vorliegt. Dann regelt zwar der Gesetzgeber die Erbfolge. Dennoch muss dann geklärt werden: Wer ist Erbe? Gibt es mehrere Erben? In welchem Verwandtschaftsverhältnis stehen die möglichen Erben – erster Grad, zweiter Grad, dritter Grad? Erbt ein Ehepartner? Wer gehört zur Erbengemeinschaft? Neben diesen Fragen muss auch geklärt werden, was die beste Lösung für die Immobilie ist.

In unserem kurzen Video erfahren Sie, worauf Sie beim Erben ohne Testament achten müssen.

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Video: Was es beim Energieausweis zu beachten gibt

Illustration, Eine Immobilienverkäuferin steht vor einem Haus, im Hintergrund sieht man die Silhoutte einer Stadt, im Vordergrund ist ein Button "Mit Insider-Video" | Energieausweis

Soll eine Immobilie verkauft oder vermietet werden, ist der Energieausweis Pflicht. Liegt er nicht spätestens beim Besichtigungstermin vor oder wird gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Deshalb sollte hier einiges beachtet werden.


Je nach Immobilie – Bestand oder Neubau – wird zwischen dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis unterschieden. Liegen bei einer Immobilie, zum Beispiel einem Neubau, keine Verbrauchswerte vor, wird ein Bedarfsausweis erstellt. Wo Verbrauchswerte vorliegen, kommt der Verbrauchsausweis zum Einsatz.

Dabei richten sich die realen Verbrauchswerte einer Immobilie in der Regel immer nach den individuellen Vorlieben der Bewohner. Duschen diese gerne länger und fühlen sich nur bei 24 Grad Celsius wohl, führt das natürlich auch zu einer schlechteren Energiebilanz als bei jenen, die es lieber frisch mögen. Im Verbrauchsausweis dagegen wird die tatsächliche Energieeffizienz dargestellt.

Was Sie noch beim Energieausweis beachten müssen, erfahren Sie in unserem kurzen Video.

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Grundstück geerbt? Das müssen Sie 2022 beachten

Collage von einer Wiese mit einem Katasterplan - Grundstück geerbt

Jährlich werden in Deutschland große Vermögen vererbt. Oft gehört auch eine Immobilie wie ein Grundstück dazu. Wie bei einem Haus stellt sich auch bei einem unbebauten Grundstück die Frage: „Was soll damit geschehen?“ Zusätzlich kommt seit diesem Jahr noch eine weitere Herausforderung dazu.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

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Im vergangenen Jahr wurde die Grundsteuer reformiert. Bis Ende 2024 müssen etwa 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Auf Eigentümer kommt Arbeit zu.

Was Eigentümer jetzt tun müssen

Wer seit dem 1. Januar 2022 Eigentümer einer Immobilie – Haus, Wohnung oder Grundstück – ist, muss noch in diesem Jahr zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 eine separate Grundsteuererklärung elektronisch über die Steuerplattform Elster abgeben. Lassen Sie sich hierzu von einem Immobilienprofi sowie Steuerberater informieren.

Grundstück geerbt, und jetzt?

Zunächst stellen sich mehrere Fragen: Gibt es einen Alleinerben oder eine Erbengemeinschaft aus mehreren Erben? Wurde das Erbe in einem Testament geregelt oder greift die gesetzliche Erbfolge? Muss Erbschaftssteuer gezahlt werden? Das richtet sich nach Verwandtschaftsgrad und Wert des Grundstücks.

Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert des Grundstücks. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Steuerfreibeträge. Bei Kindern beispielsweise liegt dieser bei 400.000 Euro. Ist das Grundstück nach professioneller Wertermittlung weniger wert, fällt keine Erbschaftssteuer an. Geschwister des Erblassers haben eine Freibetragsgrenze von 20.000 Euro. Ist das Grundstück mehr wert, muss Erbschaftssteuer gezahlt werden. Lassen Sie sich in jedem Fall von einem Steuerprofi beraten, ob Steuer für Sie anfällt und wenn, in welcher Höhe.

Grundstück und Erbengemeinschaft

Was aus dem gemeinsam geerbten Grundstück werden soll, muss die Erbengemeinschaft gemeinsam entscheiden. Möchte einer das Grundstück behalten, muss er die Miterben auszahlen. Grundlage hierfür ist wieder eine Wertermittlung durch einen Immobilienprofi. Ebenso, wenn das Grundstück verkauft werden soll. Lohnt sich eine Verpachtung des Grundstücks? Oder kann das Grundstück geteilt werden? Um herauszufinden, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist, sollten Sie sich von einem lokalen Qualitätsmakler beraten lassen. Können sich die Erben nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte besser vermieden werden, da Immobilien hierbei oft unter Wert versteigert werden.

Kosten beim Grundstückserbe

Erben müssen Grundsteuer zahlen. Darüber hinaus muss der Eigentumsübergang vom Erblasser auf den Erben im Grundbuch dokumentiert werden. Erfolgt dies innerhalb von zwei Jahren, fallen keine Gebühren an. Allerdings kann für eine Eigentumsumschreibung ein Erbschein erforderlich sein, beispielsweise wenn kein Testament vorliegt. Die Gebühren dafür richten sich nach der Höhe des Erbes.

Sind Sie unsicher, was aus Ihrem Grundstück werden soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Beim Immobilienkauf auch an später denken

Weiß gefliestes barrierefreies Badezimmer - Barrierefreier Umbau

Viele junge Familien, die sich ein Eigenheim zulegen, denken daran, bis ins hohe Alter darin zu leben. Welche Bedürfnisse eine Immobilie für Bewohner im hohen Alter erfüllen muss – daran denken nur wenige. Dabei sollte bereits beim Immobilienkauf mitgedacht werden, wie lang man darin wohnen möchte und ob die Immobilie altersgerecht angepasst werden kann.

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nicht weit. Kontaktieren Sie uns!

 

Viele Treppen, großer Garten oder in der Eigentumswohnung kein Fahrstuhl – die typischen Hindernisse in den eigenen vier Wänden im Alter. Wenn die Kinder aus dem Haus sind, werden ihre Zimmer immer seltener genutzt. Auf einmal müssen Eigentümer feststellen, dass ihre Immobilie viel zu groß ist. Denn die Arbeit damit ist nicht weniger geworden. Auch wenn einige Zimmer seltener genutzt werden, müssen sie trotzdem geputzt werden. Und auch der große Garten bedarf weiterhin der Pflege. Auch wer in einer Eigentumswohnung in der Stadt wohnt, hat es nicht unbedingt leichter. Vielleicht muss er keinen Garten pflegen. Aber vielleicht hat er im 4. Stock auch keinen Aufzug.

Beim Immobilienkauf das Alter mitdenken

Um es im Alter leichter zu haben, empfehlen Immobilienexperten, dies schon beim Immobilienkauf in jüngeren Jahren zu berücksichtigen. Ist die Immobilie bereits altersgerecht gebaut oder umgebaut, ist das natürlich der günstigste Fall. Falls nicht, sollten verschiedene Aspekte betrachtet werden:

  • Können Treppen durch Rampen ersetzt werden?
  • Können Türen verbreitert werden?
  • Bietet das Bad genügend Platz?
  • Kann die Dusche barrierefrei umgebaut werden?
  • Können unterfahrbare Möbel eingebaut werden, damit auch im Rollstuhl die Spüle oder Küchenarbeitsplatte bequem erreicht werden kann?
  • Im Mehrfamilienhaus ohne Fahrstuhl sollte geklärt werden, ob der Einbau eines solchen geplant ist oder ob es Widerstände der anderen Eigentümer gibt.

In jedem Fall ist es ratsam, sich von einem Immobilienexperten beraten zu lassen, welche Umbauten sinnvoll und notwendig sind.

Kostenfrage klären

Ein erheblicher Teil des barrierefreien Umbaus sind die Kosten. Hierbei sollten Sie sich ebenfalls von einem Fachmann beraten lassen, um bedarfs- und sachgerecht planen und den voraussichtlichen Kostenaufwand abschätzen zu können. Denn je nach Immobilie können die erforderlichen Umbaumaßnahmen unterschiedlich sein. Manchmal können bereits geringe Anpassungen eine große Erleichterung darstellen.

In anderen Fällen dagegen kann ein barrierefreier Umbau fast teurer sein als ein Umzug in eine altersgerechte Wohnung. Oft können die Kosten für den altersgerechten Umbau auch nur durch die Aufnahme eines hohen Kredits gestemmt werden. Nicht selten kommt es vor, dass Eigentümer ihre Immobilie verkaufen und in eine bereits seniorengerechte Wohnung umziehen.

Wer also möglichst lange in seiner Immobilie wohnen möchte, bedenkt bereits beim Erwerb die Veränderung seiner Bedürfnisse mit.

Möchten Sie wissen, ob sich ein altersgerechter Umbau Ihrer Immobilie lohnt? Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © PantherMediaSeller/Depositphotos.com

Zahl des Monats Juni: 4 Jahre

Blaue Zahl Vier vor roter Backsteinmauer - Immobilienfinanzierung

Es ist und bleibt für viele das Lebensziel, eine eigene Immobilie zu kaufen. Um dafür ein Darlehen von der Bank zu erlangen, ist in der Regel ein Eigenkapitalanteil vonnöten. Dabei sollten mindestens die Kaufnebenkosten gedeckt sein. Ein großer Teil wird für die Grunderwerbsteuer benötigt. Allein für diese müssen Paare mit Immobilienwunsch im Durchschnitt vier Jahre sparen. Das ergab eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln).

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Für die Banken ist die Höhe des Kaufpreises meist gar nicht das hauptsächliche Hindernis bei der Gewährung eines Kredits. Sondern das fehlende Eigenkapital, dessen benötigte Höhe in den letzten Jahren stark gestiegen ist. Dafür verantwortlich: gestiegene Immobilienpreise und die erhöhte Grunderwerbsteuer in einigen Bundesländern.

Um sich die Grunderwerbsteuer leisten zu können errechnete die Studie, dass im Schnitt vier Jahre gespart werden muss. In beliebten Städten mit guten Wohnlagen wie Wiesbaden, Düsseldorf, Frankfurt am Main und Potsdam liegt diese Zeitspanne bei acht bis zehn Jahren, in Berlin beinahe bei elf Jahren. Dabei wird in der Studie davon ausgegangen, dass ein Paar mit einem monatlichen durchschnittlichen Einkommen etwa 10 Prozent davon sparen können.

Jedoch: die Kaufnebenkosten sind allein mit der Grunderwerbsteuer nicht gedeckt. Es kommen hinzu: Notarkosten, Grundbuchumschreibung und gegebenenfalls eine Maklerprovision. Diese Kosten können sich auf weitere fünf bis sechs Prozent des Kaufpreises berechnen. Experten fordern eine Senkung der Grunderwerbsteuer für den Ersterwerb einer eigenen Immobilie. Das würde vor allem jungen Haushalten den Erwerb von Wohneigentum erleichtern.

 

Foto: © MabelAmber/Pixabay

360-Grad-Tour: authentisch und effektiv vermarkten

Luxuriöses Wohnzimmer in 360 Grad Ansicht - 360-Grad-Tour

Die visuelle Kommunikation ist die wichtigste Form der Übertragung von Informationen. Daher ist es bei der Vermarktung von Immobilien von Belang, diese besonders bildreich vorzustellen. Eine virtuelle Online-Besichtigung wirkt noch authentischer und hat außerdem noch weitere Vorteile.

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Jeder, der bereits nach Wohnungen oder Häusern gesucht hat, wird es kennen: Man öffnet das Exposé und schaut meist zuerst nach den Immobilienbildern. Gibt es keine, wird das Angebot oft nicht weiter beachtet. Und wenn Fotos vom Objekt existieren, stellen sich bereits jetzt die ersten Fragen. Unter anderem: In welchem Zustand befinden sich die Böden, Wände oder Fenster? Wie groß sind die Räume vor Ort wirklich? Also Fragen, die durch eine Besichtigung beantwortet werden könnten.

Fragen über Fragen

Gibt es die Möglichkeit einer vorherigen Online-Besichtigung nicht, werden Verkäufer mit Fragen überhäuft. Immerhin kommen in vielen Regionen Deutschlands auf ein Angebot sehr viele Interessenten. Mit einer 360-Grad-Tour durch die Immobilie können sich Interessenten zu einigen Aspekten selbst eine Antwort verschaffen. Dadurch reduziert sich auch der Berg an Fragen für die Verkäufer.

Zeit reduzieren statt verplempern

Ein weiterer Vorteil: bereits im Vorfeld können Interessenten entscheiden, ob die Immobilie wirklich die richtige für sie ist. Und auch Eigentümer sparen sich unnötige, zeitintensive Besichtigungen vor Ort. Ab und an kommt es nämlich vor, dass schon die Umgebung selbst bei der Fahrt zum Objekt zu einer Absage der geplanten Besichtigung führt.

Oder vermeintliche Interessen erscheinen gar nicht erst zum Termin und melden sich vor dem Termin nicht ab. Verkäufer reduzieren zudem die Wahrscheinlichkeit, dass Scheininteressenten sich die Immobilie vor Ort ansehen. Diese können vorher gut herausgefiltert werden. Wer sich auch nach der 360-Grad-Tour noch für die Immobilie interessiert, hat in der Regel echte Kaufabsichten.

360-Grad-Tour selbst erstellen oder nicht?

Für die Erstellung einer virtuellen Besichtigung braucht es das richtige Kameraequipment, Know-how für 360-Grad-Fotografie sowie Kenntnisse mit Bild- und Videobearbeitungsprogrammen. Sich als Laie damit zu befassen und sich die benötigte Technik zu kaufen, nimmt einiges an Einarbeitungs- und Produktionszeit in Anspruch und ist mitunter sehr kostenintensiv. Dabei wird diese Zeit eher für die Suche nach einem neuen, passenden Zuhause und den Umzug gebraucht.

Für die Erstellung einer 360-Grad-Tour empfiehlt es sich, einen Profi zu engagieren. Die meisten Immobilienmakler bieten solche virtuellen Besichtigungen an und können diese in ein professionelles, ansprechendes und zielgruppengerechtes Exposé integrieren. Auch das Interessenten- und Besichtigungsmanagement kann vom Makler übernommen werden. So wird, besonders wenn schnell verkauft werden muss, wertvolle Zeit eingespart.

Möchten Sie Ihre Immobilie mit einer 360-Grad-Tour vermarkten oder haben Fragen zum Verkauf? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie – unverbindlich und kostenlos.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

Fotos: ©  mtellioglu/ depositphotos.com

Wenn das alte Zuhause zu klein, die Familie aber größer wird

Vier Kinderhände halten bunte Familie aus Papier in die Luft vor unscharfen grünen Bäumen - Immobiliensuche -

Nicht nur in Großstädten wird es zum Problem: die Suche nach einer größeren Immobilie, weil sich Nachwuchs angekündigt hat. So schön und aufregend es auch ist, wenn sich die Familie vergrößert – die Wohnung wächst leider nicht mit. Die Suche nach einem neuen Zuhause kostet zudem Zeit und Nerven, die man in dieser Zeit für andere Dinge braucht. Wie also vorgehen?

Wenn das Zuhause nicht passt, wird es passend gemacht.

Egal ob größer oder kleiner - wir helfen Ihnen, ein Zuhause zu finden, das zu Ihnen passt.

 

Raus aus der engen Miet- oder Eigentumswohnung in der Innenstadt, rein in das großzügige Einfamilienhaus am Stadtrand oder am besten gleich im grünen Speckgürtel. Das ist der Wunsch vieler werdender Eltern. Mit einer intensiven Suche auf den gängigen Portalen und oder einem Aushang im örtlichen Supermarkt der präferierten neuen Heimat sollte das doch zu machen sein, denkt man sich zunächst. Doch schnell wird klar: „Wir schaffen das nicht.“

Holen Sie sich professionelle Hilfe

Bevor man das Handtuch wirft, das Einziehen einer zweiten Zimmerdecke plant und schon mal Holz für Hochbetten kauft – das Suchen und Finden einer neuen Immobilie für die Familie ist machbar. Und zwar mit der Hilfe von jemandem, der alle Schritte für Sie übernimmt.

Jemand, der die alte Immobilie gewinnbringend verkauft und sich auch auf die Suche nach einer neuen macht. Der weiß, wie man den Preis richtig ermittelt, der sich in seiner lokalen Umgebung auskennt und die wirklichen Interessenten von Besichtigungstouristen unterscheiden kann. Und der dann mit ganz viel Glück auch noch eine neue Traumimmobilie für Sie hat – oder vielleicht weiß, welchen Kollegen er empfehlen kann. Doch wer soll dieser professionelle Hans Dampf in allen Gassen sein?

Lieber mit Makler verkaufen als im Chaos zu versinken

Die Lösung: ein lokaler Profi-Makler wird Ihr Retter in der Not sein. Er bleibt entspannt, während es bei Ihnen aufregend wird. Er geht mit allen benötigten Unterlagen und einem ansprechenden Exposé in die Vermarktung und findet seriöse Interessenten, die zu Ihrer Immobilie passen und nach erfolgreichen Verhandlungen den von ihm angesetzten Preis zahlen können. Wenn da einer doch den Preis drücken will, gehen bei Ihrem Makler gleich die inneren Alarmglocken an.

Zeit für das wirklich Wichtige haben

Da Sie ja wissen, dass Ihre Immobilie in guten (Verkaufs-)händen ist, können Sie sich entspannter auf alles vorbereiten, Kinderwagen, Wickeltisch & Co. besorgen und haben auch noch Zeit, die Augen nach einem neuen Zuhause offen zu halten und potenzielle Objekte zu besichtigen. Wenn Sie da nicht weiterkommen: Sie wissen ja, wen Sie fragen müssen.

Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen, weil Sie etwas Größeres suchen? Melden Sie sich bei uns! Wir beantworten gern all Ihre Fragen.

 

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In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wieder näher bei den Enkeln wohnen

Großeltern sitzen mit Enkeln auf einer Holzbrücke im Wald - Wohnen im Alter

Sabine und Jürgen H. ihre Enkel nur selten. Ihre Tochter Claudia zog vor etwa zehn Jahren aus beruflichen Gründen in eine weit entfernte Stadt. Inzwischen ist sie mit Felix verheiratet und hat zwei Kinder, Leon und Mila. Claudia und ihre Familie besuchen die Eltern oft nur zwei Mal im Jahr. Für Sabine und Jürgen eindeutig zu wenig. Doch was kann man da tun?

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Dass Sabine und Jürgen die Enkel fehlen, ist eine Sache. Die andere ist, dass ihnen ihr Haus am Stadtrand seit Claudias Auszug zu groß geworden ist. Anfangs gab es für Claudias Kinderzimmer noch Pläne. Es sollte ihr Zimmer bleiben, damit sie immer nach Hause kommen kann. Später wurde es ein Gästezimmer, dann ein Arbeitszimmer. Genutzt wurde es vielleicht nur drei Mal im Jahr.

Wohnbedürfnisse im Alter

Auch die Gartenarbeit fiel den beiden immer schwerer. Beiden stellte sich die Frage, ob ihr Haus noch ihren Wohnbedürfnissen entspricht. Dieser Gedanke reifte lange. Doch nun, nach einigen Jahren, haben sie sich entschieden, in die Stadt ihrer Tochter zu ziehen, um der Familie näher sein zu können. Dazu brachte sie auch die Frage: „Was, wenn einer von uns pflegebedürftig wird?“

Vermieten oder verkaufen?

Die nächste Frage war: „Was wird aus unserem Häuschen?“ Zunächst dachten sie daran, es zu vermieten. Mieteinnahmen würden ihre Rente aufbessern. In der Immobilienverwaltung aus der Ferne sahen sie allerdings eine Schwierigkeit. Wenn mal etwas ist, wollten sie nicht die weite Strecke fahren.

Beim Verkauf der Immobilie dagegen rechneten sie mit einem hohen Erlös. Damit könnten sie sich sicherlich eine altersgerechte Wohnung kaufen. Aber sie waren sich unsicher, wie sie die Immobiliensuche und den Immobilienkauf unter einen Hut bekommen sollten. Schließlich konnten sie sich erst eine neue Immobilie kaufen, wenn die andere verkauft ist. Aber wo sollten sie zwischenzeitlich unterkommen?

Den Profi fragen

Bevor Sabine und Jürgen eine Entscheidung treffen wollten, beschlossen sie, sich von einem Immobilienprofi beraten zu lassen. Sie suchten einen Qualitätsmakler in ihrer Region. Dieser beriet sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten bei Vermietung und Verkauf. Er ermittelte den Wert ihrer Immobilie und berechnete ihnen, wie viel Miete sie verlangen konnten. Da der Makler auch bundesweit mit anderen Maklern vernetzt war, konnte er ihnen einen Profi in Claudias Stadt vorschlagen, der sich auf die Suche nach einer altersgerechten Wohnung machen konnte.

Am Ende entschieden sich Sabine und Jürgen doch für den Verkauf. Der Makler in ihrer alten Heimat kümmerte sich um alles, während der andere Makler eine Wohnung fand, die zu ihren Wohnbedürfnissen passt. Mit Hilfe der beiden Makler konnten sie eine gute Übergangslösung von der alten in die neue Immobilie finden.

Jetzt sehen Sabine und Jürgen ihre Enkel öfter. Gelegentlich kommen sie nach der Schule zum Hausaufgabenmachen vorbei, wenn Claudia und Felix mal länger arbeiten müssen.

Überlegen Sie Ihre Immobilie zu verkaufen und in eine altersgerechte Immobilie zu ziehen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Neuer Job, neue Stadt – und was ist mit der alten Wohnung?

Ein Mann mit Laptop auf - Beruflicher Wechsel dem Schoß im Wald wirft glücklich die Arme hoch und freut sich über neuen Job

Das Bewerbungsgespräch war ein Volltreffer, die Zusage kam prompt. Der neue Job war genau das, was Marcel V. (38) schon immer machen wollte. Nicht nur die Aufgaben, auch die Umgebung und das Gehalt stimmten und er freute sich auf die neue Herausforderung. Einziger Nachteil: der neue Arbeitgeber saß in einer anderen Stadt. Aufgrund der großen Distanz war Pendeln keine Option. Marcel V. brauchte also eine Bleibe in der neuen Heimat. Und nicht nur das. Auch seine Eigentumswohnung musste schnellstmöglich verkauft werden.

Neue Arbeit. Neuer Wohnort.

Wir helfen Ihnen schnell und zeitnah, ein neues Zuhause zu finden und die alte Immobilie zu verkaufen. Kontaktieren Sie uns!

 

Schließlich benötigte er den Verkaufserlös der alten Wohnung, um eine neue finanzieren zu können. Die Überlegung, die alte Wohnung zu vermieten, verwarf er schnell wieder. Er wusste, dass er keine Zeit haben würde, sich um alles zu kümmern. Nicht nur den Vermietungsprozess, auch die spätere Verwaltung würde er nicht stemmen können. Doch auch ein Verkauf würde Zeit kosten, die er nicht hatte. Aber über das Internet würde das sicher schnell gehen, dachte sich Marcel V.

Für die Wertermittlung schnell ins Internet

Zunächst musste er wissen, was seine Wohnung eigentlich noch wert war. Er nutzte den Online-Rechner, der bei der Internetrecherche ganz oben stand. Das Ergebnis schien vielversprechend, mehr als er gedacht hatte. Als er jedoch einen weiteren ausprobierte, wich das Ergebnis weit vom ersten ab. Das kam Marcel V. komisch vor und er entschied sich, einen lokalen Makler zu fragen. Einen, der sich mit der Wertermittlung auskennt, der genau weiß, was der Markt hergibt und was es bei Vermarktung und Verkauf zu berücksichtigen gilt. An dieser Stelle kamen wir ins Spiel.

Bewertung, Vermarktung, Verkauf – lieber mit Makler

Nachdem sich Marcel V. hilfesuchend an uns wandte, war schnell klar: eine genaue Bewertung, die Beschaffung der verkaufsrelevanten Unterlagen, Vermarktung, Besichtigungsmanagement, das Finden des passenden Käufers, Verkauf, Immobiliensuche und Umzug würde er nicht schaffen können, ohne in Zeitnot und Stress zu geraten. Das konnte zudem schnell dazu führen, dass er seine Wohnung weit unter Wert verkauft. Marcel V. war erleichtert, dass wir all das für ihn übernehmen würden. Der neue Job war schließlich schon aufregend genug für ihn.

Eine Zwischenfinanzierung als Brücke

Blieb das Problem, dass er eine neue Wohnung nicht ohne Eigenkapital aus dem Verkauf der alten Wohnung kaufen konnte. Diese wiederum konnte er nicht verkaufen, bevor er ein neues Zuhause in der Nähe des neuen Arbeitsplatzes gefunden hat. Ein von uns erstelltes Gutachten half Marcel V. dabei, eine Zwischenfinanzierung zu erhalten und gab ihm zudem eine gewisse Planungssicherheit.

Ein Sahnehäubchen hatten wir auch noch für ihn: Da wir zufälligerweise einen Maklerkollegen in seiner zukünftigen Heimat empfehlen konnten, gelang es ihm dann auch recht schnell eine neue Wohnung zu finden.

Sie müssen umziehen und Ihre Immobilie schnellstmöglich verkaufen? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gern.

 

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Zahl des Monats Juni: II

gelde römische Zwei steht vor grauer verputzter Mauer | Grundbuch

Für Immobilieneigentümer ist der Grundbuchauszug eines der wichtigsten Dokumente. Denn nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist auch rechtlich einer. Für die Übersichtlichkeit ist der Grundbuchauszug in drei Abteilungen gegliedert. In Abteilung II finden sich Lasten und Beschränkungen. Fehlinformationen im Grundbuchauszug können schwerwiegende Folgen haben.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Zu den Lasten und Beschränkungen in Abteilung II gehören Wohn- und Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Verkaufsrechte sowie Erbrechte. Darüber hinaus finden sich auch Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke, Vorkaufsrecht, Sanierungsvermerke, Reallast und Erbbaurechte. Außerdem wird der Widerspruch gegen das Eigentum in Abteilung II dokumentiert.

Immer wieder kommt es vor, dass Eigentümer erst beim Verkauf der Immobilie feststellen, dass noch ein Verwandter ein Wohnrecht für die Immobilie besitzt. Das kann beispielsweise im Erbfall bei den Erben für Überraschung sorgen. Dabei ist es wichtig, darüber Bescheid zu wissen, da ein Wohnrecht den Wert einer Immobilie mindert.

Der Grundbuchauszug kann beim Grundbuchamt beantragt werden. Dieses gehört zu den örtlichen Amtsgerichten. Über das Justizportal des Bundes und der Länder lässt sich herausfinden, welches Gericht zuständig ist. Wer dort Ort oder Postleitzahl eingibt, bekommt das zuständige Gericht angezeigt. Bei der Beantragung eines Grundbuchauszugs fallen Gebühren an.

Und die anderen Abteilungen? Abteilung I enthält den Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Gegebenenfalls werden hier auch die jeweiligen Anteile, des Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnisses und die Grundlagen der Eintragung angegeben. In Abteilung III werden die Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken festgehalten. Auch diese beeinflussen den Wert einer Immobilie.

 

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