Wo und wie inseriere ich meine Immobilie am besten?

Eine Lupe über einem Laptop mit einem Immobilieninserat neben einer Tasse Kaffee vor einem grünen Hintergrund / Immobilie inserieren

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, steht schnell die Überlegung an, wie Sie potenzielle Kaufinteressenten am besten erreichen können. Liest überhaupt noch jemand Zeitungsinserate oder reicht es, die Immobilie online zu bewerben? Da kommt es auf die Zielgruppe an, über die Sie sich vor dem Verkauf ebenfalls klar werden sollten. Wen möchten Sie mit Ihrem Angebot erreichen, wer soll Ihre Immobilie kaufen?

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Die Vorteile der Internetportale liegen auf der Hand: ein Angebot ist schnell eingestellt und erreichen dank der höheren Reichweite viele Interessenten. Ist die Immobilie verkauft, ist die Anzeige ebenso schnell deaktiviert wie eingestellt. Zudem haben Sie einen Link, den Sie auch über andere Kanäle wie etwa Social Media verbreiten können. Beachten sollten Sie nur, dass Sie ein Stück weit Persönliches von sich Preis geben. Das kann zum Beispiel bei einem Notverkauf unangenehm werden. Also doch lieber eine Anzeige im Immobilienteil der Zeitung?

Die Zeitungsannonce – altmodisch und nicht mehr zeitgemäß?

Bei einer Anzeige, die Sie in Ihrer Wochenzeitung aufgeben, kommt es auf die bereits erwähnten Zielgruppen an. Besonders, wenn Sie auf dem Land leben oder sich an eine ältere Gruppe von Käufern wenden möchten, lohnt es sich, auch in Zeitungen zu inserieren. Auch an kleine Lokalzeitungen, in denen es einen Kleinanzeigenbereich gibt, sollten Sie denken. Doch egal, für welches Medium Sie sich letztendlich entscheiden – Ihr Inserat sollte so formuliert sein, dass die Vorteile Ihrer Immobilie auf die beste Weise präsentiert werden.

Die Zielgruppe richtig ansprechen

Versetzen Sie sich einmal in Ihre Zielgruppe hinein: was ist Ihnen wichtig? Welche Daten brauchen Sie, um sich ein gutes Bild von der Immobilie machen zu können? A apropos Bild: ein Online-Inserat ohne Fotos wird meist sofort weggeklickt. Zudem sollten sie ansprechend sein und Ihre Immobilie ins beste Licht rücken. Einen Grundriss sollten Sie auch einstellen: ein potenzieller Kunde möchte schließlich nicht nur visuell einen Eindruck von der Wohnung oder dem Haus haben, sondern auch eine Vorstellung davon bekommen, wie die Aufteilung der Räume ist. Der Beschreibungstext sollte so viele Details wie möglich enthalten. Je mehr man erzählt, desto höher ist die Chance, dass sich Kaufinteressenten angesprochen fühlen. Beschreiben Sie neben Preis und Größe auch die Ausstattung, die Lage und die umgebende Infrastruktur.

Selbst machen oder einen Makler beauftragen?

Sollten Sie sich von Anfang an für einen Makler entscheiden, der Ihnen neben vielen anderen wichtigen Dingen das Inserieren abnimmt, stellen Sie sicher, dass der Verkauf Ihrer Immobilie schnell und zu einem guten Preis vonstattengeht. Ein Profi-Makler weiß eben ganz genau, was er wem und wie präsentiert, so dass er passgenau die Interessenten anspricht, die Interesse an Ihrer Immobilie haben. Profitieren Sie von seinen Erfahrungen!

Sie möchten Ihre Immobilie professionell vermarktet wissen und brauchen Hilfe? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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5 Faktoren, die den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen

Rotes Badezimmer | Immobilienwert

Viele Immobilienbesitzer schätzen den Wert ihrer Immobilie falsch ein, weil sie mit ihrem Zuhause persönliche Erlebnisse und Emotionen verbinden. Beim Verkauf kommt es dann häufig zu Unverständnis, denn Kaufinteressenten bewerten eine Immobilie nach Wirtschaftlichkeit und den eigenen Bedürfnissen. Auf die folgenden 5 Punkte sollten Eigentümer vor dem Immobilienverkauf daher achten.

Beim Immobilienverkauf lauern viele Tücken, die den Erfolg schmälern.

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Was früher eine Immobilie einmal wertvoller erscheinen ließ, muss heute nicht mehr den gleichen Effekt haben. War ein Pool für Immobilienbesitzer mit Durchschnittseinkommen lange Zeit ein Ausdruck von Luxus, sehen viele Kaufinteressenten heute darin eher den Kostenfaktor und damit eine Wertminderung der Immobilie. Der Immobilienmarkt bewertet Investitionen in eine Immobilie oft anders als der Eigentümer.

1. Standard statt Luxus

Besichtigen Kaufinteressenten eine Immobilie, rechnen sie häufig im Kopf bereits durch, was der Umbau nach eigenen Wünschen kostet. Einen Käufer zu finden, dem ein Bad in rot genauso gefällt wie einem selbst ist schwierig. Neutrale weiße Standardfliesen können dagegen den Kaufpreis heben.

2. Niedriger Unterhalt

Offene Wohn-/Ess-/Kochbereiche liegen im Trend. Allerdings muss hier ein großer Raum geheizt werden. Das erhöht tendenziell die Heizkosten. Ebenso erhöhen Pool und Sauna die Betriebskosten. Zu hohe Betriebskosten können sich negativ auf den Kaufpreis auswirken.

3. Lastenfreiheit

Wohn- oder Wegerechte schränken ein, wie frei der Käufer über seine neue Immobilie verfügen kann. Deshalb stellen solche immateriellen Kriterien in der Regel ebenfalls eine Wertminderung dar.

4. Mehr Potenzial zum Bauen

Ein Grundstück kann nicht beliebig bebaut werden. Der Bebauungsplan setzt dem Grenzen. Experten empfehlen deshalb, möglichst effizient mit dem zur Verfügung stehenden Platz umzugehen. Denn jeder zusätzliche Quadratmeter, den der neue Eigentümer bebauen könnte, erhöht den Wert des Grundstücks.

5. Mikrolage

Die Nachbarschaft zu einem landwirtschaftlichen Betrieb mit lauten Traktoren und Düngergeruch kann den Wert einer Immobilie mindern. Eine Hanglage kann den Wert sowohl erhöhen – bei einer schönen Aussicht – als auch mindern – wenn der Hang zu steil ist.

Lassen Sie sich von einem Qualitätsmakler beraten, welche Kriterien den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen und welche Maßnahmen sich vor dem Verkauf lohnen, um den Wert Ihrer Immobilie zu erhöhen.

Möchten Sie wissen, welche Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie vor dem Verkauf erhöhen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Wohnrecht bei Scheidung und Trennung

Mann und Frau stehen durch eine Wand getrennt Rücken an Rücken | Immobilie Scheidung

Bei einer Scheidung gibt es viel zu klären. Wenn eine eigene Wohnung oder ein Haus vorhanden ist, geht es dabei oft um die Frage nach dem Wohnrecht. Doch wer hat wann das Wohnrecht? Und was sollten Eigentümer dabei beachten?

Ehe aus, Hausverkauf?

Nicht unbedingt. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung im Umgang mit Ihrer Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns!

 

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen möchten, sprechen sich beide Partner sehr oft selbst das Wohnrecht zu. Das endet wiederum oft in Streit. Das verschlimmert die Situation in der Regel und löst vor allem nicht die Frage, wer in der Immobilie bleibt.

Wie das Wohnrecht betrachtet wird, hängt davon ab, ob sich das Ex-Paar noch im Trennungsjahr befindet oder die Scheidung bereits vollzogen ist. Das Familiengericht hat im Streitfall aber immer das letzte Wort.

Wohnrecht während des Trennungsjahres

Wenn es um das Wohnrecht der bisher gemeinsam genutzten Immobilie geht, gilt die Faustregel: Gleiche Wohn- und Nutzrechte für alle. Auch wenn nur einer der beiden Ex-Partner im Grundbuch steht. Das betrifft aber nur das Trennungsjahr. Kann sich das Ex-Paar nicht darauf einigen wer auszieht, gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder trifft der Familienrichter die Entscheidung oder die Trennung innerhalb der Immobilie. Das betrifft nur die Räume, wie beispielsweise das Schlafzimmer, wo eine Einzelnutzung möglich ist. Das Badezimmer, die Küche und der Hausflur können beide Ex-Partner dennoch weiterhin gemeinsam nutzen.

Egal wie zerstritten das Ex-Paar ist, es ist nicht empfehlenswert das Türschloss auszutauschen oder den anderen der Wohnung oder des Hauses zu verweisen. Das bringt oft rechtliche Folgen mit sich.

Wenn die Scheidung vollzogen ist

Ist einer der Ex-Partner der Alleineigentümer der Immobilie, kann dieser dem anderen das Haus oder die Wohnung vermieten. Die vereinbarte Miete, die ortsübliche Bedingungen verlangt, kann auch auf den Ehegattenunterhalt Einfluss haben.

In besonderen Fällen kann das Gericht dem Ex-Partner, der nicht im Grundbuch steht, das alleinige Wohnrecht erteilen. Das trifft aber nur zu, wenn diesem Ex-Partner bei einem Auszug unbillige Härte bevorsteht. Ein solcher Grund ist beispielsweise ein zu schlechter Gesundheitszustand.

Sind beide Ex-Partner Eigentümer der Immobilie, kann einer der Partner den Anteil des anderen übernehmen. Ist das für das Ex-Paar keine Lösung, bleibt meist nur der Verkauf. Die Teilungsversteigerung durch das Amtsgericht hat mehr Nachteile für die Eigentümer und sollte vermieden werden.

Sind Sie sich unsicher, was mit Ihrer Scheidungsimmobilie passieren soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Scheidungsimmobilie: Einzug eines neuen Partners

Paar im Trennungsjahr sitzt auf dem Sofa. Die Frau schaut nachdenklich und wütend ihren Ehering an.

Bei einer Scheidung gibt es oft Streitpunkte. Vor allem, wenn es um die Kinder oder die gemeinsame Immobilie geht. Möchte einer der Ex-Partner letztere auch mit einem neuen Partner weiter bewohnen, spitzt das die Situation weiter zu. Wie ist es möglich, dass der/die Neue mit einzieht und wie kann der Ex-Partner, der ausziehen soll, darauf reagieren?

Ehe aus, Hausverkauf?

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Das ehemalige Paar hat verschiedene Möglichkeiten mit der Scheidungsimmobilie umzugehen. Vom Verkauf bis hin zur Übernahme des Anteils des Ex-Partners, der ausziehen soll oder möchte. Doch egal wie man sich entscheidet, die Situation sollte nicht zu emotional belastet geklärt werden. Ist das nicht möglich, empfiehlt es sich, einen Makler als neutralen Mediator dazu zu holen, der sich mit allen Möglichkeiten auskennt und das Ex-Paar beraten kann. Die Wahl eines vertrauensvollen und kompetenten Maklers sollte aber auf jeden Fall zusammen getroffen werden. So kann keiner dem anderen vorwerfen, der Makler wäre parteiisch.

Den Anteil an der Immobilie überschreiben

Bei dieser Lösung übernimmt ein Partner die gemeinsame Wohnung oder das Haus als Alleineigentümer. Zunächst müssen sich beide Parteien darauf einigen, wer aus dem Grundbuch als Eigentümer ausgetragen werden soll. Ein anderes Problem stellt die Bank dar. Allerdings nur, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist. Gibt es nur noch einen Alleineigentümer, muss die Bank das Darlehen oder den Kredit auf den Ex-Partner anpassen, der in der Immobilie bleibt.

Die Bank kann an dieser Stelle verlangen, dass der Vertrag für den Kredit oder das Darlehen neu geschlossen wird. Damit wird der alte Vertrag früher als vereinbart aufgelöst. Achtung: es fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die in der Regel sehr hoch ausfällt. Die Übertragung der Immobilie ist während und nach der Scheidung möglich. Passiert es währenddessen, bekommt der Ex-Partner, der nun nicht mehr im Grundbuch steht, ein Wohnrecht, bis die Scheidung rechtlich anerkannt ist.

Ausziehen und Nutzungsentschädigung erhalten

Während des Trennungsjahres ist der Einzug des neuen Partners nur zulässig, wenn der Noch-Ehegatte zugestimmt hat. Ist das der Fall, kann derjenige, der auszieht, eine Nutzungsentschädigung vom in der Immobilie verbleibenden Partner verlangen. Diese Ausgleichszahlung muss aber angemessen sein. Dazu gibt es keine gesetzliche Festlegung. Eine angemessene Nutzungsentschädigung hängt vom individuellen Fall ab. Die Höhe der Vergütung unterscheidet sich außerdem je nachdem, ob das Trennungsjahr vorbei ist oder nicht.

Verkauf, Teilung oder Versteigerung der Immobilie

Ist der Ex-Partner nicht bereit auszuziehen, kann die Immobilie in zwei Wohnungen aufgeteilt werden, sofern möglich. Dafür muss die Teilungserklärung notariell beurkundet werden. Kommt es auch hier nach dem Trennungsjahr zu keiner gemeinsamen Lösung, droht die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie oft unter Wert verkauft. Die bessere Lösung ist der einvernehmliche Verkauf der Immobilie über einen gemeinsam ausgewählten Makler.

Gerade dann, wenn keine Erfahrung beim Immobilienverkauf vorhanden ist. Denn es können schnell Fehler entstehen, die Geld kosten sowie zum Rückkauf oder zu Rechtsstreitigkeiten führen können. In den meisten Fällen ist der Verkauf die beste Lösung. Das ist aber je nach Einzelfall unterschiedlich. Lassen Sie sich daher in jedem Fall von einem Immobilienprofi beraten.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Immobilie während oder nach der Scheidung? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

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Zahl des Monats Januar: 72 Prozent

Alte Wand mit Zahl 72 % | Altersvorsorge Immobilie

Erbt man eine Immobilie, kommt immer die Frage der Nutzung auf. Verkauft man oder vermietet sie lieber oder aber zieht man selbst ein? In Deutschland entscheidet sich die Mehrheit für die beiden letzten Punkte. 72 Prozent nutzen laut einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge ihre geerbte Immobilie selbst oder vermieten sie, so dass sie im eigenen Besitz bleibt. 28 Prozent hingegen entscheiden sich für den Verkauf.

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

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Bundesweit werden durch Erbschaft oder Schenkung jedes Jahr insgesamt rund 430.000 Immobilien an die Nachkommen weitergegeben. Ebenfalls interessant in diesem Zusammenhang ist ein Blick auf den Vergleich zwischen der Anzahl der jährlichen Verkäufe und die Zahl der Immobilien, die durch Erbschaft oder Schenkung übergeben werden. Unter den 430.000 Gesamtimmobilien sind 47 Prozent Einfamilienhäuser und 26 Prozent Zweifamilienhäuser. Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser und sonstiger Immobilienbesitz machen den Rest aus. Im Durchschnitt sind es 1,6 Objekte, die pro Erbfall vererbt werden.

Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern sind es um die 310.000 Immobilien, über die sich jährlich Erben oder eine Erbengemeinschaft freuen können. Die jährlichen Verkäufe hingegen liegen mit einer Anzahl von 277.000 (für das Jahr 2018) darunter.

Was sich daraus schließen lässt: Die Mehrheit der Eigentümer in Deutschland kommt durch eine Erbschaft in den Genuss eines Eigenheims und nicht durch Neubau oder Kauf. Und die Mehrheit von 72 Prozent nutzt die geerbte Immobilie dann tatsächlich selbst.

 

Weitere Informationen zur Studie gibt es hier:

https://www.empirica-institut.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen_Referenzen/PDFs/DIA_Studie_Erben_in_Deutschland_HighRes.pdf

 

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Wie erkenne ich meine Wohnwünsche fürs Alter?

Rentnerpaar vor dem Laptop

Treppenlift, medizinische Versorgung, Familie und Freunde. – Wer sich wünscht, auch im Alter in seiner Immobilie wohnen zu bleiben, muss vieles berücksichtigen. Um sich über Ihre Wohnwüsche fürs Alter zu vergewissern, können Sie sich folgende Fragen stellen.

Wer barrierefrei wohnt, hat im Alter weniger Probleme.

Mit unserer Unterstützung ist Ihr altersgerechtes Zuhause nicht weit. Kontaktieren Sie uns!

 

Sind Sie mit Ihrer jetzigen Wohnsituation zufrieden?

      • Passt Ihre Immobilie zu Ihnen?
      • Ist sie zu groß ist sie zu klein?

Auch wenn Sie jetzt mit Ihrer Wohnsituation zufrieden sind, sollten Sie darüber nachdenken, ob das im Alter auch noch so sein wird.

Möchten Sie auf jeden Fall in Ihrem vertrauten Wohnviertel bleiben?

      • Ist die Lage Ihrer Immobilie altersgerecht?
      • Ist die medizinische Versorgung gesichert?
      • Sind die Wege zu Einkaufsmöglichkeiten kurz?
      • Haben Sie Familie und Freunde in der Nähe?

Oder wünschen Sie sich Veränderung?

      • Was könnte an Ihrer Immobilie schon jetzt aber vor allem auch fürs Alter besser sein?

Sehen Sie, beispielsweise aufgrund von Einschränkungen, die Notwendigkeit sich zu verändern?

      • Lässt sich Ihre Immobilie nicht barrierefrei Umbauen?
      • Sind die Kosten zu hoch?

Möchten Sie nur die Wohnung wechseln?

      • Ist Ihre Immobilie zu groß?

Möchten Sie nur die Wohnlage wechseln?

      • Sind die Wege zu medizinischen Einrichtungen sowie Einkaufsmöglichkeiten zu weit?
      • Oder wohnen Familienmitglieder oder Freunde zu weit weg?

Möchten Sie im Alter in Gemeinschaft mit anderen leben?

      • Sie möchten im Alter nicht alleine wohnen?
      • Würde Ihnen eine Senioren-WG mit etwa gleichaltrigen Mitbewohnern gefallen? Oder würden Sie eher ein Mehrgenerationenhaus mit einer guten Mischung von jungen bis Alten Nachbarn eher zusagen?

Wünschen Sie sich im Alter eine Wohnform mit mehr Versorgungssicherheit?

Wünschen Sie sich im Alter in einer Wohnform mit mehr Serviceleistungen zu leben?

Wünschen Sie sich professionelle Unterstützung in der Wohnung?

      • Möchten Sie sich, beispielsweise im betreuten Wohnen, im Alltag unterstützen lassen?

Suchen Sie eine möglichst kostengünstige Wohnform?

Suchen Sie mehr soziale Kontakte?

      • Möchten Sie alleine wohnen, aber regelmäßig andere Menschen treffen?

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre Immobilie altersgerecht ist? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Proptechs – innovative Technologien für die digitale Hausverwaltung

Zeichnung| Man rennt von Bücherstapel zum Laptop und Tablet

Proptechs sind technologische Lösungen, die die Digitalisierung in der Immobilienbranche vorantreiben. Auch Verwalter können von Proptechs profitieren. Was bieten diese neuen und intelligenten Digitaltechnologien für Verwalter?

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Wenn es um die Digitalisierung geht, liegt Deutschland oft weit hinter anderen Ländern. Doch vor allem Start-ups, die sich auf innovative Technologien für den Immobilienbereich spezialisieren, entwickeln immer neue Dienstleistungen und Produkte. Diese fördern nicht nur die Digitalisierung, sondern erleichtern Verwaltern den Arbeitsalltag.

Proptech Dienstleistungen und Produkte – was gibt es?

Verwalter finden auf dem Proptech-Markt mittlerweile ein großes Angebot vor. Für die moderne Hausverwaltung gibt es Apps, die Mietern einen digitalen Service bieten und schneller relevante Informationen übermitteln. Auch Kundenportale per App erleichtern die Vorgänge und die Kommunikation mit den Mietern. Weitere Proptechs sind rendite-orientierte Plattformen für Crowdfunding. Diese werden als Crowdinvesting-Plattformen bezeichnet, auch in der Immobilienbranche.

Für Eigentümer gibt es außerdem Proptechs wie Smarthome-Ausstattungen und Einrichtungen. Darunter fallen auch Smart Meter. Das sind Stromzähler mit integriertem Modul zum Versand der gemessenen Daten. Auch digitale Schließ- und Türsprechanlagen für Mehrfamilienhäuser können mittlerweile eingebaut werden. Über eine App kann der Eigentümer der Wohnungen, Mietern und Handwerkern dann Zugriffsrechte erteilen und entziehen.

Neben diesen Proptechs existieren App-basierte Lösungen und andere digitale Dienstleistungen, damit Zeit bei Verwaltungsaufgaben gespart wird. Unter anderem können Nebenkostenabrechnungen erstellt und Wirtschaftspläne geprüft werden. Wer zukünftig Eigenbedarf anmelden möchte, hat den digital vermerkten und berücksichtigten Zeitraum für Kündigungssperrfristen besser im Blick.

Unter Proptechs für den Immobilienbereich zählen neben den bisher aufgeführten Produkten und Dienstleistungen beispielsweise auch alle digitale Makler-Tools oder individuelle dreidimensionale Visualisierungen für Gebäudeplanungen.

Welche Vorteile entstehen durch Proptechs?

Digitale Lösungen sorgen dafür, dass Prozesse in der Verwaltung und allgemein für den Immobilienbereich schneller und transparenter werden. Durch den Einsatz von Proptechs sparen Verwalter aber nicht nur Zeit, sondern verstärken damit auch die Rechtssicherheit, da digitale Lösungen meist weniger anfällig für Fehler sind.

Nicht alle Proptechs werden für alle Nutzer infrage kommen. Dennoch bieten die richtigen Proptechs Chancen zur Kosteneinsparung. Außerdem steigern sie die Effizienz innerhalb der Verwaltung sowie beim Mieter- und Dokumentenmanagement.

Möchten Sie mehr darüber erfahren, welche digitalen Werkzeuge Ihnen die Vermietung und Verwaltung Ihrer Immobilie erleichtern, welche Sie für eine effiziente Sanierung einsetzen können oder welche für den Verkauf der Immobilie hilfreich sind? Dann kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Fotos: ©  Feodora52/ depositphotos.com

Hilfe, ich habe eine Messi-Wohnung geerbt

Messiwohnung

Meterhohe Zeitungsstapel liegen auf dem Fensterbrett, in den Zimmern führen nur noch schmale Pfade durch das Gerümpel und auf dem Hof türmen sich mehrere Haufen Schrott. Wer eine solche Immobilie erbt, auf den wartet viel Arbeit. Doch wie geht man am besten mit einer solchen Erbimmobilie um?

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Viele, die eine solche Immobilie erben, sind sich unsicher, an wen sie sich wenden sollen. Viele trauen sich aus Scham nicht, sich an einen Experten zu wenden. Dabei ist hier schnelles Handeln gefordert. Wer sich aber allein durch die Massen an Müll kämpfen will, kommt schnell an seine Grenzen. Betroffene sollten sich bewusst machen, dass sie nicht allein betroffen sind, sondern dass das Thema nicht öffentlich diskutiert wird. Deshalb ist es ratsam, sich von einem Profi helfen zu lassen.

Worauf ist bei der Entsorgung zu achten?

Um eine Messi-Wohnung handelt es sich, wenn Unrat über das normale Verhältnis hinaus angesammelt wurde. Das Problem bei einer Messi-Wohnung ist, dass sich meist unterschiedliche Müllsorten angehäuft haben: Elektroschrott, Papier, Kunststoff, Bio-Abfälle, Sperrmüll, immer wieder auch tote Tiere. Wertgegenstände dagegen find sich hier kaum bis gar nicht. Nicht selten ist das Auflösen einer Messi-Wohnung auch eine Frage der Hygiene. Oft können einzelne Gegenstände wie beispielsweise Möbel nicht wieder genutzt werden. Experten raten deshalb dazu, sich an Profis zu wenden. Sie wissen, worauf sie bei der Beräumung achten müssen und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Die Kosten sind natürlich vom Umfang des Unrats abhängig. Deshalb wird ein seriöses Unternehmen die Immobilie und die Menge des zu entsorgenden Mülls vorab in Augenschein nehmen. Denn nur so kann auch das Unternehmen den Aufwand und die Kosten korrekt einschätzen und ein angemessenes Angebot unterbreiten. Im Auftrag können die Beräumung der Immobilie, die Entsorgung des Unrats sowie eine Grundreinigung der Immobilie vereinbart werden.

Kann die Entrümpelung steuerlich abgesetzt werden?

Als haushaltsnahe Dienstleistung kann eine Entrümpelung steuerlich geltend gemacht werden. Als Nachlassverbindlichkeit im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung können die Kosten nicht angesetzt werden.

Was tun mit der Messi-Wohnung?

Die Beräumung einer Messi-Wohnung kann durchaus im unteren fünfstelligen Bereich liegen. Manche Erben können oder wollen sich das nicht leisten. Zudem sind sie unsicher, wie viel der Erlös der Verkauf der Messi-Wohnung bringt. Ein lokaler Qualitätsmakler ermittelt den Wert der Immobilie. Er berät Erben, ob der Verkaufserlös die Kosten für die Entrümpelung deckt und ob darüber hinaus noch etwas übrigbleibt.

Ist Ihre Erbimmobilie eine Problemimmobilie und Sie sind unsicher, wie Sie damit umgehen sollen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

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Wie bereitet man sich am besten auf Besichtigungen vor?

Älteres Pärchen steht vor Haus und betrachtet Immobilienexposé | Immobilienbesichtigung

Der Verkauf Ihrer Immobilie steht kurz bevor. Die Vermarktung ist gestartet, Sie stehen in den Startlöchern. Was noch fehlt, ist ein solventer Käufer, der zum Haus passt und der vertrauensvoll ist. Um genau den zu finden, bedarf es eines Plans, damit die Besichtigungen so entspannt ablaufen wie Sie sich das wünschen. Bevor das Telefon anfängt zu klingeln und die ersten Interessenten auf der Matte stehen, sollten Sie sich darüber Gedanken gemacht haben.

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Haus und Grundstück sollten noch mal so richtig herausgeputzt werden, damit sie sich von der besten Seite zeigen können. Denn auch beim Hauskauf entscheidet sich meist schon auf den ersten Blick, ob es die große Liebe wird oder eher ein Flop. Ist die Immobilie gut gepflegt und wird im optimalen Zustand präsentiert, kann das zu einem 10 bis 15 Prozent höheren Verkaufspreis führen.

Seien Sie selbst ihr kritischster Interessent

Stellen Sie sich am besten vor, Sie sind ein Kaufinteressent und besichtigen Ihre Immobilie. Ist alles sauber, stehen die Räume nicht zu voll und kann man durch die Fenster gucken? Schauen Sie zudem, ob Sie persönliche Gegenstände, die den Besucher ablenken könnten, weggeräumt haben und das benutzte Geschirr vom Frühstück in der Spülmaschine verschwunden ist. Investieren Sie zudem in die Behebung von kleineren Mängeln wie etwa einem kaputten Lichtschalter oder auffälligen Flecken an der Wand. Schauen Sie sich noch einmal um. Hält alles ihrem kritischen Blick stand? Noch schnell eine Tagesdecke über das Bett werfen und dann kann es losgehen.

Was mache ich, wenn sich zu viele Interessenten melden?

Schöne Immobilien sind rar und das kann dazu führen, dass Sie überflutet werden mit Terminanfragen und weiteren Fragen zu Ihrer Immobilie. Viele fühlen sich schnell überfordert, wenn es darum geht, die Immobilie zu vermarkten, sie für die Besichtigungen schick zu machen und vor allem, die Termine zu koordinieren. Wenn Sie zudem beruflich acht Stunden oder mehr eingespannt sind, ist das kaum zu schaffen. Da sollten Sie sich an einen lokalen Profi-Makler wenden. Er vermarktet Ihre Immobilie nicht nur, er nimmt Ihnen das Besichtigungsmanagement komplett ab. Zudem weiß er, seriöse Interessenten von Besichtigungstouristen zu unterscheiden. Letztere sortiert er im Vorhinein aus.

Wie bereite ich mich auf die Besichtigungen vor?

Sie selbst müssen gar nicht mehr so viel tun. Allerdings sollten Sie alle Unterlagen parat und vollständig haben – Energieausweis, Grundrisse und die letzten Nebenkostenabrechnungen beispielsweise. Fragen können damit häufig schneller beantwortet werden oder entstehen erst gar nicht. Mängel sollten Sie auf keinen Fall verschweigen, sondern sogar am besten auf einer Mängelliste sammeln. Ihr Makler weiß, wie man diese dann so kommuniziert, dass sie sich nicht auf den Preis auswirken. Und auch, wenn die eben erwähnten Unterlagen fehlen, kann er diese für Sie vervollständigen und besorgen. So rundherum gut vorbereitet können Sie beruhigt in die Besichtigungsphase starten.

Suchen Sie Unterstützung, um Ihre Immobilie ideal zu präsentieren und die Besichtigungen optimal durchzuführen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

 

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Wann ist der optimale Zeitpunkt, um meine Immobilie zu verkaufen?

Ein Holzhäuschen und ein Wecker stehen auf dem Fußboden vor einer braunen Wand | Verkaufszeitpunkt Immobilie

Es gab ein Ereignis in ihrem Leben, das Sie zur Überlegung führt, Ihre Immobilie zu verkaufen? Dennoch wollen Sie wahrscheinlich nichts überstürzen und den Zeitpunkt abwarten, an dem Sie den besten Preis auf dem Markt erzielen können. Bleibt die Frage: wann genau ist denn dieser Zeitpunkt?

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Wenn es dazu kommt, dass man seine Immobilie verkaufen will, geschieht das meist aufgrund von Änderungen der persönlichen Lebenssituation wie etwa ein berufsbedingter Ortswechsel, Scheidung, das Alter, wenn Nachwuchs kommt oder die Kinder ausziehen. Oder aber Sie haben ein Haus geerbt und geben das bisher bewohnte dafür auf.

Wieviel Zeit bleibt mir für den Verkauf?

Wie dringend es dann ist, den Verkauf der Immobilie über die Bühne zu bringen, entscheidet die Dringlichkeit der Verkaufsursache. Bei einem plötzlichen Jobwechsel oder einer Scheidung soll es meist so schnell wie möglich gehen. Geht es um Vergrößerung oder Verkleinerung, sind Sie zeitlich sicher flexibler. Da überlegt sich so mancher, den Verkauf noch weiter hinauszuzögern, um auch wirklich den alleridealsten Zeitpunkt zu erwischen.

Eigentümer, die ihre Immobilie als Kapitalanlage nutzen, machen sich sicher noch mehr Gedanken, wann sie die Immobilie auf den Markt bringen. Denn in diesem Fall muss die zehnjährige Spekulationsfrist abgewartet werden, da ansonsten die Spekulationssteuer auf den Gewinn gezahlt werden muss. Übrigens: hat man zwei Jahre vor dem Verkauf in der Immobilie gewohnt, muss man keine zahlen.

Sollte ich auf einen noch besseren Zeitpunkt warten?

Eins vorneweg: Faktoren wie etwa Jahreszeiten haben keinen Einfluss auf den Verkaufszeitpunkt. Wichtig hingegen sind eine gute Konjunktur und niedrige Zinsen. Da dann die Nachfrage groß ist und Interessenten bereit sind zu investieren, ist dies ein guter Verkaufszeitpunkt. Um an diesen Punkt zu gelangen, sollte man stets ein Auge auf die Immobilienmarktentwicklung und die Gesamtwirtschaft haben. Ein weiterer, beeinflussender Faktor ist die Lage der Immobilie. Liegt das Haus oder die Wohnung in einem Bezirk, der „im Kommen“ ist, geht auch der Preis in die Höhe.

Fazit: ein idealer Zeitpunkt ist schwer vorauszusagen

Alles in allem lässt sich jedoch sagen, dass ein idealer Zeitpunkt nur schwer vorausgesehen werden kann. Das gilt nicht nur für den Laien. Auch Experten liegen mit ihren Vorhersagen der Marktentwicklung nicht immer richtig. Da das Ziel eines optimalen Verkaufs nicht nur ein guter Preis ist, sondern auch der zügige Ablauf, sollten Sie jemand an der Seite haben, der sich mit beidem auskennt. Das ist Ihr lokaler Profi-Makler, der Sie zu allen genannten Punkten beraten kann. Und was lohnt sich das Warten auf den optimalen Verkaufszeitpunkt, wenn Ihr Makler aufgrund seiner Marktkenntnis währenddessen mehr Erlös für Ihre Immobilie herausholen kann.

Sie spielen mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Foto: © robbin0919@gmail.com/Depositphotos.com

Erbschaftsteuer – was man wissen muss

Holzhäuschen steht auf Holzklötzchen auf einem Tisch, ein rotes Holzklötzchen mit der Aufschrift Erbschaftsteuer wird von einer Hand herausgezogen | Erbschaftsteuer

Wer das Erbe eines verstorbenen Angehörigen annimmt, muss auf den Nachlass eine Erbschaftssteuer zahlen. Bei Immobilien fällt die oft höher aus. Doch wie berechnet sich die Erbschaftssteuer und was sollte man darüber wissen?

Hilfe, ich habe eine Immobilie geerbt!

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Ist der Bescheid für die Zahlung der Erbschaftsteuer beim Erben eingetroffen, fordert das Finanzamt die sofortige Begleichung der Steuerschuld. Das ist bei größeren Summen oft nicht zu leisten. Nicht selten geht diese nämlich deutlich über den Steuerfreibetrag hinaus. Wer keine ausreichenden Rücklagen hat, hat daher oft keine andere Möglichkeit, als die geerbte Immobilie zu verkaufen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Bei geerbten Immobilien ist es sinnvoll, einen Makler als Experten zur Hilfe zu holen.

Wenn man die Erbschaftssteuer nicht gleich zahlen kann

Bei einer höheren Erbschaftsteuer ist es vielen oft nicht möglich alles auf einmal und vor allem sofort zu begleichen. Daher lässt sich das Amt in manchen Fällen auf eine Stundung ein. Dabei handelt es sich um eine Zahlungspause. Hierbei fallen allerdings Zinsen an. Aber auch eine Streckung der Kosten ist mit dem Finanzamt verhandelbar. Wenn die Erbschaftsteuer nicht gezahlt werden kann oder wurde, kann das Amt die Immobilie mit einer Sicherungshypothek belegen. Auch eine Zwangsversteigerung kann auf den Erben zukommen.

Wie viel kann man steuerfrei erben?

Wie viel man steuerfrei erben kann, hängt von der Höhe des Verwandtschaftsgrades ab. Umso weiter entfernt der Erbe mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto niedriger fällt der Steuerfreibetrag aus. Die Kinder des Verstorbenen und der Ehegatte, beziehungsweise der eingetragene Lebenspartner, werden demnach bevorzugt behandelt und haben einen höheren Satz an Steuerfreibeträgen. Der Freibetrag für Letztere beträgt 500.000 €. Bei Kindern verringert sich der Betrag auf 400.000 €.

Der Versorgungsfreibetrag

Musste der Verstorbene zu Lebzeiten seinem Lebenspartner oder dem eigenen Kind finanziell unter die Arme gegriffen, fallen weitere Freibeträge für Kinder und Ehegatten an. Bei Letzteren beträgt der Versorgungsfreibetrag 256.000 €. Bei Kindern gibt es eine andere Regelung. Leben die Eltern nicht mehr, ist der Freibeitrag abhängig vom Kindesalter. Auch Stief- und Adoptivkinder sowie die Enkel können dann Freibeträge erhalten. Umso jünger das Kind ist, desto höher ist die Steuererleichterung.

Berechnung der Erbschaftssteuer

Die Berechnung der Erbschaftsteuer geht auf den Todestag des Erblassers zurück. Bei Immobilien berechnet das Finanzamt die Steuer auf Grundlage des erhobenen Verkehrswertes. Hierfür wird der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todestages von einem Gutachter ermittelt. Wird die Immobilie vermietet, fließen nur 90 Prozent des Verkehrswerts in die Berechnung mit ein.

Für diese Berechnung werden auch die vom regionalen Notariat an das Finanzamt übermittelten Verkaufspreise hinzugezogen. Allerdings nur die, die bis zum Todesfall beim Notar eingegangen sind. Wichtig sind außerdem auch die Erbsteuerklassen, die nicht mit der vom Finanzamt vergebenen Steuerklasse zu verwechseln sind. Die Erbsteuerklasse ist abhängig vom Grad der Verwandtschaft.

Hierbei ist die erste Steuerklasse die günstigste. Insgesamt gibt es drei Steuerklassen. Je enger ein Erbe mit dem Erblasser verwandt ist, desto besser fällt die Steuerklasse aus. Da Erbfälle in der Regel sehr komplex sind und Streitigkeiten unter Erben keine Seltenheit sind, empfiehlt es sich einen Makler als Immobilienexperten und Mediator hinzuzuholen.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Erbimmobilie? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen und beraten Sie gerne.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

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Zahl des Monats Januar: 5,5 Kriterien

Stufen mit Schrift 5,5 Kriterien | Barrierefreiheit

Von elf möglichen Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen deutsche Seniorenhaushalte durchschnittlich nur die Hälfte. Vor allem einkommensschwache Seniorenhaushalte, Seniorenhaushalte in Städten sowie Senioreneigenheime sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei.

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Schwellen, Treppen, Bäder – viele Eigenheime erfüllen die Anforderungen für Barrierefreiheit nicht, sowohl in Eingangsbereichen als auch in den einzelnen Zimmern. Zu diesem Ergebnis kam eine empirica-Studie im Auftrag der Deutschen Teilkauf im vergangenen Herbst. Elf Kriterien für Barrierefreiheit wurden dabei untersucht, wobei sich acht Kriterien auf die Wohnung und drei auf das Gebäude beziehen.

Wohnung: Nur 16 Prozent der Haushalte verfügen über ebenerdige Duschen und nur bei 18 Prozent gibt keine Bodenunebenheiten in der Wohnung. In 33 Prozent der Haushalte sind die Räume stufenlos. Der Bewegungsraum im Bad ist in 50 Prozent der Haushalte ausreichend. Die Durchgangsbreite von Raumtüren ist zu 59 Prozent breit genug. In 63 Prozent der Haushalte genügt der Bewegungsraum in der Küche. Eine ausreichende Durchgangsbreite des Flurs ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. Und in 70 Prozent der Haushalte sind die Wohnungstüren breit genug.

Gebäude: Nur bei 15 Prozent ist ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden. Die Durchgangsbreite des Flurs ist bei 66 Prozent ausreichend. Und bei 74 Prozent ist die Haustür breit genug.

Die Studie kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger vom Wohnstatus „Eigentümer“ im Vergleich zum „Mieter“ abhängig ist als vielmehr von der Gebäudeart. Während sowohl eine Geschosswohnung wie auch das Gebäude, in dem sie sich befindet, häufig barrierefreier ist, so sind vor allem Einfamilienhäuser am wenigsten barrierefrei.

 

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Immobilie verkaufen vor der Privatinsolvenz?

Ein Mann sitzt auf einem Haus, dass im Wasser schwimmt | Insolvenz Notverkauf Immobilie

Ein Insolvenzverfahren umfasst – bis auf unpfändbare Gegenstände wie Handy, Schrank und Bett – das gesamte Vermögen eines Schuldners. Dazu gehört auch die Immobilie. Diese darf ein Schuldner nicht behalten. Doch was passiert mit der Immobilie in der Insolvenz?

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Die Entscheidung darüber, was mit einer Immobilie während des Insolvenzverfahrens geschieht, trifft der zuständige Insolvenzverwalter. Schließlich ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass die Forderungen aller Gläubiger erfüllt werden. Oft beantragen Insolvenzverwalter, dass die Immobilie verkauft oder zwangsversteigert wird, damit mit dem Verkaufserlös die Schulden bezahlt werden können. Diesem Verfahren müssen die Gläubiger zustimmen. Sie können aber auch selber die Zwangsversteigerung beantragen. Diese sollte aber nach Möglichkeit vermieden werden, da die Immobilien oft unter Wert verkauft werden. Nicht umsonst finden sich hier oft Schnäppchenjäger. Statt der Zwangsversteigerung kann der Insolvenzverwalter aber auch beschließen, dass die Immobilie vermietet wird. So lässt sich gelegentlich der Erlös auf Dauer maximieren.

Immobilie freikaufen oder vor der Insolvenz verkaufen?

Eine Immobilie kann aus der Insolvenzmasse freigekauft werden. Ist eine Immobilie nach Wertermittlung eines Gutachters beispielsweise 200.000 Euro wert, gleichzeitig aber mit 120.000 Euro im Grundbuch belastet, so besteht theoretisch ein Überschuss von 80.000 Euro. Das wäre also der Wert in der Insolvenzmasse. Diese 80.000 Euro können als Ausgleich in die Insolvenzmasse eingezahlt werden.

Die Immobilie noch schnell vor der Beantragung der Insolvenz zu verkaufen – davon raten Experten ab. Denn dies könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach Paragraf 133 Insolvenzordnung könnte das als vorsätzliche Benachteiligung der Gläubiger bewertet werden und somit eine Straftat darstellen. Hierzu werden die letzten zehn Jahre vor dem Antrag zur Privatinsolvenz betrachtet. Gegebenenfalls kann der Verkauf angefochten werden. Der Verkauf müsste dann rückgängig gemacht werden. Daraus wiederum könnten Schadensersatzforderungen entstehen. Im schlimmsten Fall könnte der Schuldner sogar strafrechtlich verfolgt werden.

Immobilie aus der Insolvenzmasse lösen

Ist eine Immobilie nur noch wenig wert, weil sie beispielsweise marode ist, kann sie zur Tilgung der Schulden oft nicht mehr genutzt werden. Denn der Verkauf oder die Versteigerung könnten dann Kosten verursachen und somit die Insolvenzmasse senken. In einem solchen Fall kann der Insolvenzverwalter die Immobilie aus der Insolvenzmasse herauslösen und an den Schuldner zurückgeben. Allerdings ist dann der Schuldner für die Instandhaltung und die damit verbundenen Kosten weiterhin verantwortlich. Immobilienprofis wissen, dass sich dies bei bestehenden Schulden so gut wie nie lohnt.

Experten empfehlen: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, bevor Sie den Antrag zur Privatinsolvenz stellen, sprechen Sie unbedingt vorher mit dem zuständigen Insolvenzverwalter!

Müssen Sie Ihre Immobilie schnell verkaufen und wünschen sich Diskretion? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

 

 

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Wohnfläche und Nutzfläche – welche Räume gehören wozu?

Grundrisszeichnung eines Hauses, darauf liegen Stifte, Taschenrechner, Zirkel, Lineal, ein Schraubenschlüssel, ein Schreibblock und andere Pläne | Wohnfläche Nutzfläche Unterschied

Nicht selten kommt bei Immobilien die Frage auf, was alles zur Wohnfläche zählt. Besonders wenn es um den Kauf- oder Mietpreis geht, ist diese Unterscheidung wichtig. Zum einen erleichtert dieses Wissen das Immobiliengeschäft. Zum anderen können Eigentümer Rechtsstreitigkeiten wegen einer falschen Wohn- und Nutzflächenberechnung besser entgegentreten.

Grundsätzlich kann die Wohnfläche einer Immobilie durch verschiedene gesetzliche Grundlagen ermittelt werden. Allerdings hat der Gesetzgeber klar geregelt, was zur Wohnfläche gehört. Das hängt vor allem davon ab, wann die Berechnung erfolgt ist. Die Wohnfläche von Häusern und Wohnungen, die vor dem 1. Januar 2004 berechnet wurde, bezieht sich nicht auf die seit dem 18. Januar 2004 in Kraft getretene Wohnflächenverordnung (WoFIV). Zudem kommt es oft vor, dass für die Wohnflächenberechnung die DIN 277 herangezogen wird.

Damit wird aber anstatt der tatsächlichen Wohn- die Nutzfläche ermittelt und somit der Kauf- und Mietpreis in die Höhe getrieben. Was tatsächlich zur Wohnfläche zählt, ist in den Wohnflächenverordnungen vor und ab 2004 festgeschrieben. Eigentümer, die auf Basis der DIN 277 die Wohnfläche ermitteln, haben vor Gericht Nachteile. Denn bei Rechtsstreitigkeiten basiert das Urteil zugunsten der Käufer und Mieter auf der gültigen WoFIV.

Welche Räume gehören zur Nutzfläche?

Unter der Nutzfläche eines Hauses versteht man alle Flächen, die in der Wohnung oder im Haus beansprucht werden. Auch die Wohnfläche zählt zur Nutzfläche. Aber nicht jede Nutzfläche ist eine Wohnfläche. Daher werden bei der reinen Wohnflächenberechnung Räumlichkeiten wie beispielsweise der Keller, die Garage oder der nicht ausgebaute Dachboden nicht berücksichtigt.

Zu den Nutzungsflächen gehören neben diesen drei Bereichen auch eine Abstellkammer, die außerhalb der Immobilie liegt. Auch der Balkon und der Wintergarten zählen zu 100 Prozent zu den Nutzflächen. Das Treppenhaus und der Heizungsraum allerdings nicht.

Welche Räume werden als Wohnfläche berechnet?

Zu den Wohnflächen gehören alle Räume, die bewohnt werden. Unter gewissen Umständen werden aber auch Nutzflächen zu Wohnflächen. Befindet sich beispielsweise die Abstellkammer in der Wohnung oder im Haus, ist das ein bewohnter Bereich. Beim Wintergarten verhält es sich ähnlich. Ist dieser beheizt, muss auch der Wintergarten zur Wohnflächenberechnung hinzugezogen werden. Der Balkon fließt dabei nur anteilig mit ein. Kompliziert wird es, wenn es um Räume mit Dachschrägen geht. Alles unterhalb einer Lichthöhe von einem Meter ist keine Wohnfläche. Die Ausnahmen gibt es auch bei Immobilien mit Gärten, die unter Umständen zur Wohnfläche gehören können. Zu Hobbyräumen gibt es dagegen keine klare gesetzliche Regelung im WoFIV von 2004.

Rechtsstreitigkeiten entgehen

Käufer und Mieter, die nachmessen oder einen Gutachter beauftragen, kommen oft zu unterschiedlichen Ergebnissen bei der Gesamtwohnfläche als der Eigentümer. Um einen Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen, hilft es, vor dem Verkauf einen eigenen Gutachter zu engagieren. Ein Makler kann den Gutachter vermitteln und Sie außerdem genauer zu Wohn- und Nutzflächen bei Immobilien beraten. Wenn Sie einen potenziellen Käufer gefunden haben und der Notartermin vor der Tür steht, kann die Vermessung im Beisein aller Parteien ausgeführt und festgehalten werden. So vermeiden Sie Streitfälle. Für Eigentümer besteht somit nicht die Gefahr, dass der Preis der Immobilie angefochten wird.

Haben Sie weitergehende Fragen zur Berechnung Ihrer Wohnfläche? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Der verlässliche Partner an Ihrer Seite

Junge Frau legt ihren linken Arm um ihren Hund und beide blicken auf den Sonnenaufgang | Partner Immobilienverkauf

Im vergangenen Jahr haben wir wieder viele Immobilienverkäufer und -käufer mit unserer Unterstützung bei ihren Immobilientransaktionen glücklich gemacht. Diese erfolgreiche Arbeit möchten wir mit Ihnen auch im Jahr 2022 fortsetzen. Dazu stehen wir Ihnen weiterhin mit all unserer Expertise, langjährigen Erfahrung und stets aktueller Marktkenntnis zur Seite.

Wir begegnen Ihnen auf Augenhöhe und hören genau zu. Denn nur so können wir für Ihre Immobilie die beste Lösung finden. Dabei legen wir großen Wert auf Aufrichtigkeit, Fairness und Loyalität, denn unser Ziel ist es, alle Beteiligten zufriedenzustellen. Durch unsere umfassende Marktkenntnis, langjährige Erfahrung sowie umfangreiche Expertise können wir auf eine lange Erfolgsstrecke zurückblicken.

Wie viel ist Ihre Immobilie wert?

Eine professionelle Marktanalyse gehört zu unserem Tagesgeschäft. Unsere lokale Marktkenntnis ist die Grundlage, um einen marktgerechten Wert Ihrer Immobilie ermitteln zu können. Nur so kann ein angemessener Angebotspreis festgelegt werden. Zur Vermarktung Ihrer Immobilie legen wir anschließend eine individuell angepasste Strategie fest.

Wer ist die passende Zielgruppe?

Um eine Immobilie in kurzer Zeit zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen, ist es wichtig, die passende Zielgruppe zu kennen und wie man sie optimal anspricht. Mit professionellen Fotos bilden wir Ihre Immobilie vorteilhaft ab und vermitteln zugleich einen wahrheitsgemäßen Eindruck von den räumlichen Verhältnissen. Dazu kümmern wir uns um die fristgerechte Beschaffung aller verkaufsrelevanten Unterlagen wie Energieausweis, Grundbuchauszug und Grundrisse.

Wie wird die Immobilie optimal vermarktet?

Um eine Immobilie optimal zu vermarkten, setzen wir auf verschiedene Tools. Wir erstellen ein aussagekräftiges, ansprechendes und auf die Zielgruppe abgestimmtes Exposé. Mit einer virtuellen 360-Grad-Besichtigungstour finden wir heraus, wer ernsthafter Interessent und wer Besichtigungstourist ist. So vermeiden wir unnötige Besichtigungen. Mit den wirklichen Interessenten führen wir die Besichtigungen durch. Wenn wir einen Kaufinteressenten gefunden haben, überprüfen wir seine Bonität, um sicherzustellen, dass beim Immobilienübergang alles sicher abläuft und es nicht zu einer Rückabwicklung des Verkaufs kommt.

Wie klappt der Immobilienübergang reibungslos?

Wir bereiten nicht nur den Kaufvertrag vor, sondern stehen Ihnen auch beim Notartermin beratend zu Seite. Darüber hinaus erstellen wir ein rechtssicheres Übergabeprotokoll.

Wir unterstützen Sie nicht nur beim Verkauf, sondern auch bei der Suche nach einer passenden Immobilie. Hierzu können Sie einen Suchauftrag bei uns anlegen. Egal, ob Sie eine Immobilie verkaufen oder suchen – wir sind auch im Jahr 2022 der verlässliche Partner an Ihrer Seite.

Suchen Sie Unterstützung beim Verkauf oder Kauf einer Immobilie? Kontaktieren Sie uns! Wir IVD-Experten beraten Sie gern.

 

Hinweise

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Wie entwickeln sich die Immobilienpreise 2022?

Ein roter und ein grüner Pfeil laufen entgegengesetzt | Immobilienpreise 2022

Bleibt die Nachfrage nach Immobilien auch in diesem Jahr so hoch wie im letzten? Immer mehr Besserverdienende legen ihr Geld in Immobilien an. Doch die Notenbank der USA beendet aufgrund der hohen Inflation die lockere Zinspolitik. Wenn auch die Europäische Zentralbank (EZB) nachzieht und den Leitzins anhebt, könnten Immobilienkredite teurer werden. Die Nachfrage könnte dann sinken.

Auch im vergangenen Jahr hat sich die Corona-Pandemie kaum auf die Wohnimmobilienmärkte ausgewirkt. Die Preise stiegen hier weiterhin rasant. Nicht zuletzt auch deshalb, weil aufgrund der niedrigen Zinsen oder sogar Negativzinsen immer mehr Besserverdiener ihr Geld in Immobilien anlegten.

Kaufpreise und Einkommen

Laut einer aktuellen Auswertung von Marktdaten des Immobilienfinanzierungsberaters Hüttig & Rompf zahlten Selbstnutzer im zweiten Quartal 2021 im Schnitt 552.000 Euro für eine Immobilie. Kapitalanleger investierten durchschnittlich 357.000 Euro. Der Kaufpreis stieg damit um 16 Prozent, beziehungsweise 19 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Die Einkommen der Immobilienbesitzer stiegen im gleichen Zeitraum ähnlich. So verdienten Selbstnutzer zehn Prozent mehr und Kapitalanleger 16 Prozent mehr im Vergleich zum untersuchten Zeitraum.

Kommt die Trendwende?

Einige Immobilienexperten sehen aber auch Anzeichen für eine Trendwende. So scheinen in einigen deutschen Großstädten die Mieten eine Obergrenze erreicht zu haben. Eine Untersuchung der Beratungs- und Analysefirma F+B ergab, dass vom zweiten zum dritten Quartal 2021 in 23 der 50 teuersten deutschen Städte die Neuvertragsmieten leicht sanken. Dazu kommt, dass auch zum ersten Mal seit 14 Jahren der Wohnungsleerstand leicht stieg. Dies geht aus dem Leerstandindex des Forschungs- und Beratungsinstituts Empirica hervor.

Steigen die Zinsen?

Die Notenbank der USA verkündete bereits im Dezember 2021 den Ausstieg aus der lockeren Geldpolitik. Das ist ein Richtungswechsel. Aufgrund der aktuell hohen Inflation könnte dies sogar noch schneller erfolgen, als bisher erwartet. Noch geht die Europäische Zentralbank (EZB) diesen Richtungswechsel nicht mit. Doch auch hierzulande ist die steigende Inflation deutlich spürbar. Es könnte nur noch eine Frage der Zeit sein, bis auch die EZB den Leitzins anhebt.

Steigt das Angebot?

Damit würden auch die Zinsen für Immobilienkredite steigen. Dann könnten sich weniger Menschen eine Immobilie leisten, was zu einem Absinken der Nachfrage führen könnte. Gleichzeitig könnte es für Immobilienbesitzer schwieriger werden, ihre Anschlussfinanzierung zu bedienen. Sie könnten dann gezwungen sein, ihre Immobilien verkaufen zu müssen. Das Angebot an Immobilien würde somit wieder steigen. Dies könnte wiederum dazu führen, dass die Preise für Immobilien sinken.

Eine verlässliche Prognose lässt sich jedoch noch nicht treffen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Möchten Sie wissen, wann der beste Zeitpunkt zum Verkauf Ihrer Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.

 

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Werden im Jahr 2022 die Immobilienpreise sinken?

Kursgraph fällt nach Anstieg, darauf sitzt ein weinender Mann | Immobilienpreise 2022

In den deutschen Metropolen sind Wohnimmobilien nach wie vor knapp. Preise für Wohnungen oder Häuser steigen weiter rasant. Doch Experten sehen erste Anzeichen einer Trendwende bei den Immobilienpreisen. Aber wie lang würde es dauern, bis eine Normalisierung am Immobilienmarkt eintritt?

Laut Statistischem Bundesamt beschleunigte sich im vergangenen Jahr nochmal der Kaufpreisanstieg für Wohnhäuser und Wohnungen. Im Bundesdurchschnitt lagen im dritten Quartal 2021 die Preise um zwölf Prozent höher als im gleichen Zeitraum 2020. Seit Beginn der Erfassung im Jahr 2000 war das der höchste je gemessene Anstieg.

Anzeichen Miete

Ökonomen sehen jedoch beispielsweise bei den Mieten erste Anzeichen einer Trendwende. In den besonders angespannten Großstädten scheinen die Mieten eine Obergrenze erreicht zu haben. In 23 der 50 teuersten Städte in Deutschland sollen die Neuvertragsmieten im dritten Quartal 2021 im Vergleich zum zweiten leicht gesunken sein. Das ergab eine Untersuchung der auf den Immobilienmarkt spezialisierten Beratungs- und Analysefirma F+B.

Anzeichen Leerstand

Zum ersten Mal seit 14 Jahren steigt – wenn auch leicht – der Wohnungsleerstand. Das zeigt der Leerstandindex des Forschungs- und Beratungsinstituts Empirica. Der Vorstandsvorsitzende von Empirica Dr. Reiner Braun betont allerdings, dass „das Problem der Wohnungsnot in den sogenannten Schwarmstädten“ noch nicht gelöst ist. Besonders im unteren Preissegment ist das in vielen angespannten Mietmärkten für Wohnungssuchende immer noch spürbar.

Gründe der Trendwende

Immobilienexperten sehen mehrere Gründe für die aktuelle Entwicklung. Einerseits nimmt die Zuwanderung in die Metropolen ab. Gleichzeitig begrenzt die schwächelnde Konjunktur die verfügbaren Einkommen. Zusätzlich bremsen in vielen Regionen verschärfte Gesetze und Regulierungen die Mieterhöhungen. Der Wohnungsneubau soll sich dagegen noch nicht auf die Preisentwicklung auswirken. Immobilienexperten weisen darauf hin, dass es Jahre dauern kann, bis ein Neubau auf Mieten und Preise Wirkung zeigt.

Sie heben ebenfalls hervor, dass durch das hohe Preisniveau von Neubauten für untere und mittlere Einkommensschichten kaum eine Entlastung eintritt. Michael Voigtländer, Leiter des Kompetenzfelds Finanzmärkte und Immobilienmärkte beim Institut der Deutschen Wirtschaft, sagt, dass nominal sinkende Mieten in den Ballungszentren utopisch sind. Für ihn ist es wahrscheinlicher, dass durch eine längere Seitwärtsentwicklung der Mieten bei steigenden Einkommen die Belastung der Mieter sinken würde.

Droht die Immobilienblase?

Einige Experten sehen ein Problem darin, dass die Entwicklung der Mieten und die niedrigen Zinsen nicht mehr allein die Ursache für die aktuellen Wohnungspreise in einigen Städten und Marktsegmenten sein können. Laut der Experten hätten sich spekulative Blasen in Berlin, München Hamburg und anderen großen Städten gebildet. Bis zu 30 Prozent sollen manche Preise über dem Wert liegen.

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